Entdecken Sie diesen charmanten Bungalow in privilegierter Lage von Heinsberg-Stadt, ideal gelegen am Ende einer ruhigen Sackgasse.
Dieses Objekt garantiert ein stufenloses Wohnvergnügen und ist somit perfekt geeignet für jedes Alter.
Der Bungalow zeichnet sich durch eine durchdachte und bewährte Raumaufteilung aus.
Der großzügige Wohnbereich mit integrierter Küche ist das Herzstück des Hauses und bietet einen herrlichen Ausblick ins Grüne.
Anthrazitfarbene Bodenfliesen unterstreichen das elegante Ambiente und führen Sie zur zentral gelegenen Terrasse. Diese bildet den Mittelpunkt des pflegeleichten Gartens und lädt zu entspannten Stunden im Freien ein.
Das Badezimmer, ausgestattet mit einer nahezu ebenerdigen Dusche und Tageslicht, verspricht Komfort und Erholung. Ein zusätzliches Gäste-WC erhöht die Alltagstauglichkeit des Bungalows.
Zwei Schlafzimmer bieten viel Raum für Ruhe und Privatsphäre, und auch Ihre Enkelkinder finden hier ein gemütliches Plätzchen.
Nicht zu vergessen ist der praktische Hauswirtschaftsraum, der zusätzlichen Stauraum bietet. Eine großzügige Garage (9x3 m) mit elektrischem Sektionaltor vervollständigt dieses exklusive Angebot und bietet Sicherheit sowie Komfort für Ihr Fahrzeug.
Dieser exquisite Bungalow ist eine seltene Gelegenheit, barrierefreies Wohnen in einer der begehrtesten Lagen von Heinsberg zu genießen. Perfekt für diejenigen, die Wert auf Qualität, Komfort und Ruhe legen.
Dieser attraktive Bungalow in Heinsberg vereint Barrierefreiheit mit höchsten Energiestandards und ist als KfW 55-Haus zertifiziert.
Dank der durchdachten Planung und modernen Bauweise bietet es optimalen Wohnkomfort für alle Lebensphasen.
Die Ausstattung des Hauses ist auf zeitgemäße Ästhetik und Funktionalität ausgerichtet.
Die Böden sind mit hochwertigen, anthrazitfarbenen Fliesen und strapazierfähigem Laminat belegt, die in perfektem Kontrast zu den eleganten weißen Innentüren stehen.
Die Kunststofffenster mit Isolierverglasung und elektrischen Rollläden sorgen für eine optimale Energieeffizienz und erhöhen den Wohnkomfort.
Die Gas-Zentralheizung mit Fußbodenheizung verteilt die Wärme gleichmäßig und sorgt auch an kalten Tagen für ein angenehmes Raumklima. Alle Installationen stammen aus dem jungen Baujahr des Hauses und entsprechen einem hohen Standard der Technik und Energieeffizienz.
Mit seiner hochwertigen Ausstattung und der nachhaltigen Bauweise bietet dieses Haus ein angenehmes Wohngefühl und eine zukunftssichere Investition.
Ideal für Bewohner, die Wert auf Komfort, Design und Umweltschutz legen.
Heinsberg, die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises in Nordrhein-Westfalen, bietet eine attraktive Mischung aus ländlicher Idylle und städtischer Infrastruktur. Als westlichster Punkt Deutschlands nahe der niederländischen Grenze, genießen die Bewohner eine offene und grenzüberschreitende Kultur sowie eine reizvolle Landschaft.
Die Stadt ist umgeben von weitläufigen Naturgebieten, die zu ausgedehnten Spaziergängen, Radtouren und anderen Freizeitaktivitäten einladen. Der Heinsberger Baggersee, ein beliebtes Ziel für Erholungssuchende, bietet Möglichkeiten zum Schwimmen, Segeln und Entspannen am Wasser.
Das historische Stadtzentrum von Heinsberg ist geprägt von charmanten Gassen und beeindruckenden Baudenkmälern wie der St. Gangolf Kirche. Die Fußgängerzone lädt mit einer Vielzahl von Geschäften, Cafés und Restaurants zum Bummeln und Verweilen ein.
Für Familien bietet Heinsberg eine ausgezeichnete Infrastruktur mit zahlreichen Bildungseinrichtungen, darunter Grundschulen, weiterführende Schulen und Berufskollegs. Die medizinische Versorgung ist durch mehrere Arztpraxen und das nahe gelegene Krankenhaus sichergestellt.
Mit seiner freundlichen Atmosphäre und der hohen Lebensqualität ist Heinsberg ein idealer Ort zum Leben und Arbeiten. Ob Sie die Ruhe der Natur suchen oder das lebendige Treiben einer kleinen Stadt genießen möchten – Heinsberg heißt Sie willkommen!
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 99.20 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | D |
Ausweis gültig bis: | 17.06.2034 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 8 Fahrminuten
Bahnhof - 4 Fahrradminuten
Bushaltestelle - 5 Gehminuten
Gymnasium - 6 Fahrradminuten
Realschule - 6 Fahrradminuten
Grundschule - 8 Gehminuten
Kindergarten - 6 Fahrminuten
Einkaufszentrum - 5 Gehminuten
Düsseldorf - 52 Fahrminuten
Köln - 72 Fahrminuten
Aachen - 51 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.