Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Heinsberg-Waldenrath:
"Sparen Sie sich reich. Hoher Photovoltaikertrag."

Kennung:5742
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:1
Wohnfläche:104.59 m2
Grundstücksfläche:225.00 m2
Anzahl Zimmer:5.00
Anzahl Schlafzimmer:4.00
Anzahl Badezimmer:1.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:1
Boden:Fliesen, Laminat
Heizungsart:Zentral/Oel
Keller:Teil
Dachform:Satteldach
Baujahr:1935
Zustand:Gepflegt
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Heinsberg-Waldenrath
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Dieses charmante freistehende Einfamilienhaus mit wertvoller Photovoltaikanlage bietet Ihnen ein komfortables Wohnambiente und die Möglichkeit, von den Vorzügen moderner Annehmlichkeiten zu profitieren.

Betritt man das Haus, wird man von einem gut durchdachten Grundriss begrüßt, der für eine optimale Raumnutzung sorgt.

Im Erdgeschoss befindet sich ein vielseitig nutzbarer Raum, der sich ideal als Schlafzimmer oder Büro eignet.
Das hell geflieste Wohn-/Esszimmer lädt ergänzend zu gemütlichen Stunden mit Familie und Freunden ein, während die separierte Küche mit modernen Geräten ausgestattet ist und Raum für kulinarische Kreationen bietet.

Ein Gäste-WC komplettiert das Erdgeschoss und sorgt für zusätzliche Bequemlichkeit.

Eine Etage höher erwartet Sie eine Wohlfühloase: drei weitere Schlafzimmer bieten ausreichend Platz für die ganze Familie oder Gäste.

Das frische und helle Badezimmer verfügt über eine Badewanne und eine Dusche, um Ihren Komfort zu maximieren.

Der pflegeleichte Garten bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre grünen Träume zu verwirklichen, ohne dabei viel Zeit für die Gartenpflege aufwenden zu müssen.
Die Terrasse lädt zum Entspannen im Freien ein und ist der perfekte Ort, um die warmen Sonnenstrahlen zu genießen oder gesellige Grillabende zu veranstalten.

Für Ihre Fahrzeuge steht eine geräumige Garage sowie ausreichend Außenfläche zur Verfügung, um diese sicher und geschützt unterzubringen.

Dank der wirtschaftlichen Photovoltaikanlage können Sie zudem Ihren eigenen Beitrag zur nachhaltigen Energieerzeugung leisten und noch von einer sehr hohen Einspeisevergütung profitieren.

Willkommen in diesem charmanten Einfamilienhaus, das seine Geschichte stolz seit den 1930er Jahren trägt.

Die Gebäudehülle wurde liebevoll gepflegt und modernisiert, wobei die Frontseite kürzlich neu verfugt und versiegelt wurde, um ihre Schönheit und Integrität zu bewahren.
Zusätzlich wurde eine Dämmung an der linken Gebäudewand angebracht, um den Komfort und die Energieeffizienz des Hauses zu verbessern.

Die Öl-Zentralheizung, installiert im Jahr 1999 und ergänzt um eine energiesparende Heizungspumpe im Jahr 2015, sorgt für wohlige Wärme in allen Räumen und versorgt auch das Haus kontinuierlich mit warmem Wasser.
Die Heizkörper wurden 2015 erneuert, um einen effizienten Wärmeverbrauch sicherzustellen und den Komfort zu maximieren.

Im Jahr 1998 wurden bedeutende Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, darunter der Einbau neuer Kunststofffenster mit Isolierverglasung, um den Wärmeerhaltung zu optimieren und die Energieeffizienz zu steigern.

Gleichzeitig wurden auch die Installationsleitungen für Elektrizität und Wasser erneuert, um den aktuellen Standards zu entsprechen und eine zuverlässige Versorgung sicherzustellen.

Sowohl das Badezimmer als auch das Gäste-WC wurden ebenfalls im Jahr 1998 komplett renoviert und erstrahlen auch heute noch in frischem Glanz.

Die zeitlosen Räume bieten modernen Komfort und Funktionalität für die ganze Familie.

Ein besonderes Highlight dieser Immobilie ist die Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von 6,12 kWp. Diese Anlage liefert nicht nur umweltfreundliche Energie, sondern generiert auch eine äußerst attraktive Vergütung von 49 Cent pro Kilowattstunde, was zuletzt ungefähr 350 EUR pro Monat entsprach.

Willkommen in Ihrem neuen Zuhause, das Geschichte und Charme vereint und modernen Komfort und Energieeffizienz bietet.

Waldenrath ist ein charmantes Dorf im Herzen von Heinsberg, umgeben von malerischer Natur und einer freundlichen Gemeinschaft. Diese idyllische Enklave bietet eine harmonische Mischung aus ländlicher Schönheit und modernem Komfort.

Gelegen im westlichen Teil von Heinsberg, ist Waldenrath von üppigen Wäldern, sanften Hügeln und weitläufigen Feldern umgeben, die zu entspannenden Spaziergängen und Outdoor-Aktivitäten einladen. Die intakte Natur und die ruhige Atmosphäre schaffen einen erholsamen Rückzugsort abseits des Trubels der Stadt.

Die Bewohner von Waldenrath schätzen die Nähe zur Natur sowie die gute Anbindung an die umliegenden Städte und Gemeinden. Die historischen Gebäude und traditionellen Fachwerkhäuser verleihen dem Ort seinen charmanten Charakter und erinnern an seine reiche Geschichte.

Waldenrath bietet seinen Bewohnern eine Vielzahl von Annehmlichkeiten, darunter gemütliche Cafés, lokale Geschäfte und Restaurants, in denen man regionale Spezialitäten genießen kann. Die herzliche Gastfreundschaft und das Gefühl der Gemeinschaft prägen das Dorfleben und machen Waldenrath zu einem einladenden Ort zum Leben.

Mit seiner natürlichen Schönheit, seiner historischen Bedeutung und seinem einladenden Ambiente ist Waldenrath ein bezaubernder Ort, der sowohl Einheimische als auch Besucher gleichermaßen begeistert.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

197.60 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

F

Ausweis gültig bis:

09.09.2024


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 6 Fahrminuten
Bahnhof - 13 Fahrminuten
Bushaltestelle - 3 Gehminuten
Gymnasium - 22 Busminuten
Realschule - 23 Busminuten
Grundschule (Straeten) - 4 Fahrradminuten
Kindergarten - 2 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 4 Fahrminuten
Düsseldorf - 50 Fahrminuten
Köln - 73 Fahrminuten
Aachen - 48 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

  Widerrufsbelehrung
Ich habe die Widerrufsbelehrung gelesen, verstanden und bin damit einverstanden. Des Weiteren stimme ich zu, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung begonnen werden darf.
Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen.
Ich erkläre mich mit der Speicherung meiner Daten gemäß Datenschutzerklärung einverstanden. Dieses Einverständnis kann ich jederzeit widerrufen.