Ein traumhaft gelegenes, freistehendes Einfamilienhaus am idyllischen Wald- und Ortsrand erwartet Sie.
Dieses äußerst gepflegte Domizil strahlt Ruhe und Geborgenheit aus und bietet Ihnen die perfekte Kombination aus Naturverbundenheit und Wohnkomfort.
Beim Betreten des Hauses werden Sie von einer großzügigen mit Naturstein ausgelegten Diele empfangen, die Ihnen einen Vorgeschmack auf das gibt, was Sie im Weiteren erwartet.
Das einladende Entree führt Sie zu einer separierten Garderobe, einem Gäste-WC und weiter in den geschmackvoll gestalteten Wohnbereich.
Dieser Wohnbereich besticht durch seine offene Gestaltung und unterteilt sich in Wohn-, Esszimmer und Küche.
Hier vereinen sich Funktionalität und Ästhetik zu einem harmonischen Ganzen.
Das Wohnzimmer lädt mit seinen großzügigen Fenstern und dem direkten Zugang zur Zweitterrasse zu gemütlichen Abenden mit Sonnenuntergang.
Die Küche ist mit einer Einbauküche ausgestattet, während das Esszimmer ausreichend Platz für gesellige Runden bietet und gleichzeitig das Herzstück des Hauses bildet.
Die große Terrasse eröffnet einen herrlichen Blick in den liebevoll angelegten Garten, der eine wahre Oase der Ruhe und Entspannung darstellt. Ob Sie die Sonne genießen, gärtnerischen Hobbys nachgehen oder einfach nur die Natur beobachten möchten – hier ist alles möglich.
Eine stilvolle, geschwungene Treppe führt ins Obergeschoss, wo bis zu vier Schlafzimmer auf Sie warten.
Jedes Zimmer ist lichtdurchflutet und bietet genügend Raum für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
Das helle und frische Badezimmer ist ein weiterer Wohlfühlort, ausgestattet mit hochwertigen Armaturen und Tageslicht.
Der weitläufige Garten bietet zum einen viel Platz zum Spielen und Entspannen und zum anderen auch eine zusätzliche Bebauungsmöglichkeit, die durch die großzügige Grundstücksgröße und die Lage realisierbar bar ist.
Hier können Sie Ihrer Kreativität freien Lauf lassen und gegebenenfalls zusätzliche Wohnträume verwirklichen.
Dieses freistehende Einfamilienhaus ist ein wahres Juwel und vereint idyllische Lage mit einem großzügigen Raumangebot und gepflegtem Zustand.
Dieses wunderschöne Einfamilienhaus bietet mit bis zu vier Schlafzimmern eine nahezu perfekte Aufteilung für Familien.
Die geräumigen und lichtdurchfluteten Zimmer bieten viel Platz und Gestaltungsmöglichkeiten für jedes Familienmitglied.
Der weitläufige Garten ist ein wahres Paradies für Kinder, die hier nach Herzenslust spielen und toben können.
Darüber hinaus sorgen zahlreiche Abstellflächen in Form von Abstellräumen, einem Vollkeller und einer Garage dafür, dass Sie genügend Platz für Ihre persönlichen Gegenstände und Haushaltsgeräte haben.
Im Wohnbereich finden Sie hochwertige Parkettböden, die eine gemütliche Atmosphäre schaffen und sich perfekt mit den hellen Wandflächen kombinieren lassen.
Der gesamte Flur- und Treppenhausbereich ist mit pflegeleichtem Rauputz versehen, was das Erscheinungsbild modern und frisch hält.
Die wertigen Aluminiumfenster mit Isolierverglasung, die im Laufe der Zeit erneuert wurden, bieten eine hervorragende Wärmedämmung und tragen zur Energieeffizienz des Hauses bei. Auch die Dacheindeckung wurde bereits erneuert (vor ca. 25 Jahren).
Die Heizungsanlage besteht aus einem Brenner, der 2018 installiert wurde, und einer Kesselanlage aus dem Jahr 1987. Aus diesem Grund ist gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Erneuerung erforderlich.
Die Kunststofftanks zur Lagerung des Heizöls wurden 2022 erneuert, was Ihnen eine zuverlässige und effiziente Wärmeversorgung garantiert.
Weitere Hausinstallationen wie Elektro-, Abwasser- und Wasserleitungen stammen aus dem Baujahr und wurden seitdem gepflegt und gut instandgehalten.
Insgesamt bietet dieses Haus eine ideale Kombination aus Komfort, Funktionalität und Langlebigkeit, die speziell auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnitten ist.
Der Ort ist geprägt von einer harmonischen Kombination aus traditionellen Bauernhäusern und modernen Wohngebieten, eingebettet in eine reizvolle Landschaft aus Feldern, Wiesen und Wäldern. Besonders hervorzuheben ist die historische Pfarrkirche St. Johannes der Täufer, die mit ihrem beeindruckenden Turm ein Wahrzeichen des Ortes darstellt.
Haaren verfügt über eine gut entwickelte Infrastruktur mit verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Cafés, die zum Verweilen einladen. Für Familien mit Kindern gibt es Kindergärten und eine Grundschule, während weiterführende Schulen in den umliegenden Gemeinden leicht zu erreichen sind.
Die zahlreichen Freizeitmöglichkeiten in und um Haaren machen den Ort besonders attraktiv. Rad- und Wanderwege laden zu ausgedehnten Touren in die Natur ein, während Sportvereine und kulturelle Veranstaltungen das gesellschaftliche Leben bereichern. Auch das nahegelegene Naherholungsgebiet der Teverener Heide bietet vielfältige Möglichkeiten zur Entspannung und Erholung.
Durch die verkehrsgünstige Lage mit Anschluss an die Bundesstraßen B56 und B221 sowie die Nähe zur Autobahn A46 ist Haaren sowohl für Pendler als auch für Besucher optimal erreichbar. Die gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ermöglicht zudem eine unkomplizierte Verbindung zu den umliegenden Städten und Gemeinden.
Insgesamt ist Haaren ein lebendiger Ort mit einem starken Gemeinschaftsgefühl, der sowohl Ruhe und Erholung als auch vielfältige Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten bietet. Hier finden sowohl Familien als auch Paare und Singles ein lebenswertes Umfeld mit hoher Lebensqualität.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 435.50 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | H |
Ausweis gültig bis: | 01.07.2034 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 14 Fahrminuten
Bahnhof - 12 Fahrminuten
Bushaltestelle - 5 Gehminuten
Grundschule - 3 Fahrradminuten
Gymnasium - 38 Busminuten
Realschule - 32 Busminuten
Kindergarten - 6 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 3 Fahrminuten
Aachen - 54 Fahrminuten
Köln - 76 Fahrminuten
Düsseldorf - 60 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.