Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Waldfeucht:
"Überzeugendes Familienhaus."

Kennung:5757
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Wohnfläche:121.30 m2
Grundstücksfläche:941.00 m2
Anzahl Zimmer:5.00
Anzahl Schlafzimmer:3.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:1.00
Boden:Fliesen, Stein, Teppich, Parkett
Heizungsart:Zentral/Oel
Sauna:Ja
Keller:Ja
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1961
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Waldfeucht
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Entdecken Sie Ihr zukünftiges Zuhause, ein freistehendes Einfamilienhaus in der charmanten und ruhigen Gemeinde Waldfeucht.
Diese bezaubernde Immobilie vereint alle Ansprüche an ein modernes Familienleben und bietet dabei einen harmonischen Rückzugsort, der alle Ihre Wünsche erfüllt und eine harmonische Kombination aus idyllischer Ruhe und praktischer Nähe zu allen wichtigen Einrichtungen darstellt.

Beim Betreten dieses liebevoll gestalteten Hauses empfängt Sie ein einladender Eingangsbereich. Dieser Flur besticht durch ein bunt verspieltes Fenster, das sofort einen fröhlichen Akzent setzt und den Raum mit interessantem Licht durchflutet.

Das Herzstück des Hauses bildet der großzügig geschnittene Wohnbereich. Hier können Sie und Ihre Familie entspannte Stunden im Wohnzimmer verbringen oder im Essbereich gemeinsam speisen.
Eine dezente Unterteilung schafft dabei ein angenehmes Raumgefühl und sorgt für vielseitige Nutzungsmöglichkeiten.

Die Küche ist ein perfekter Ort zum Kochen, während das angrenzende Esszimmer ein praktischer Mittel- und Familientreffpunkt des Hauses darstellt und überzeugt durch ihre Funktionalität und einen angrenzenden sowie praktischen Hauswirtschaftsraum und einen weiteren Nebenraum.
Diese durchdachten Erweiterungen bieten neben viel Stauraum auch die Zuwegung zur geschlossenen Terrasse und dem liebevoll gepflegten Garten. Hier können Sie und Ihre Familie die Größe des Gartens und die Ruhe genießen, während Sie von viel Grün umgeben sind.

Das auf dieser Etage befindliche Duschbad präsentiert sich hell und frisch – ideal für den schnellen Start in den Tag.

Die darüber liegende Wohnebene beherbergt drei gut dimensionierte Schlafzimmer, die Ihnen und Ihrer Familie behagliche Rückzugsmöglichkeiten bieten.
Dabei verfügen die Schlafzimmer teilweise über praktische Einbauschränke und/oder einen Zugang zum Balkon, der eine idyllische Aussicht in die grüne Umgebung bietet.

Das modernisierte und frische Badezimmer auf dieser Etage rundet das Wohlfühlangebot ab.

Für ausreichend Abstellflächen sorgen der Vollkeller und die beiden Garagen, die gleichzeitig Platz für Ihre Fahrzeuge und weiteren Stauraum bieten.

Die Lage dieses Familienhauses verspricht eine harmonische Kombination aus idyllischer Ruhe und praktischer Nähe zu allen wichtigen Einrichtungen.

Beim Betreten des Hauses fällt sofort die hochwertige Ausstattung ins Auge: Die Böden sind teilweise mit elegantem Naturstein und warmem Parkett ausgelegt, was eine freundliche und einladende Atmosphäre schafft.
Diese edlen Materialien unterstreichen den stilvollen Charakter des Hauses und sorgen für ein behagliches Wohngefühl.

Ein weiteres Highlight sind die beiden Badezimmer, die sich auf die beiden Wohnebene verteilen. Beide sind hell und erfrischend gestaltet und sorgen für einen Hauch von Luxus im Alltag. Sie bieten ausreichend Platz und moderne Annehmlichkeiten, die den Komfort für die gesamte Familie erhöhen.

Die technische Ausstattung des Hauses ist ebenfalls solide. Eine zuverlässige Öl-Zentralheizung mit Warmwasserversorgung aus dem Jahr 1996 sorgt für wohlige Wärme in den kälteren Monaten.

Die Kunststofffenster mit Isolierverglasung und Rollläden sind aus dem Jahr 1985.

Grundlegend erwähnenswert sind die Installationsleitungen: Die Wasser- und Heizungsleitungen aus Kupfer wurden vermutlich in den 80er/90er Jahren erneuert und garantieren eine zuverlässige Versorgung.
Die Elektroinstallation, die dem Baujahr des Hauses entspricht, bietet eine solide und sichere Grundlage für alle elektrischen Geräte.

Das Golddorf Waldfeucht, gelegen im Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, ist ein idyllisches Dorf mit ca. 8.900 Einwohnern nahe der niederländischen Grenze. Es zeichnet sich durch seine ruhige und naturverbundene Umgebung aus, umgeben von ausgedehnten Wäldern und malerischen Landschaften. Dies macht es zu einem idealen Wohnort für diejenigen, die die Nähe zur Natur schätzen und gleichzeitig Wert auf eine gute Verkehrsanbindung legen.

Die Autobahnen und Bundesstraßen in der Nähe ermöglichen eine einfache und schnelle Erreichbarkeit der umliegenden Städte und Regionen. Historisch gesehen hat Waldfeucht eine interessante Vergangenheit, die bis ins Mittelalter zurückreicht, und verfügt über einige sehenswerte historische Gebäude und Denkmäler.
Der Rundgang durch den historischen Ortskern führt Sie über den ehemaligen Stadtwall zu der Pfarrkirche "St. Lambertus" und zu der ehemaligen wasserumwehrten Schlossanlage aus dem 17./18. Jahrhundert, die heute die Gemeindeverwaltung beherbergt.

Die Gemeinde bietet eine gut ausgebaute Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzten und lokalen Einrichtungen, die den Bedürfnissen der Bewohner entsprechen. Die Gemeinschaft in Waldfeucht ist lebendig und freundlich, mit einem reichen Angebot an Vereinen und Aktivitäten, die das soziale Leben und den Zusammenhalt fördern.

Insgesamt bietet Waldfeucht eine hohe Lebensqualität, kombiniert mit der Schönheit und Ruhe der Natur, was es zu einem attraktiven Ort für Familien, Paare und Senioren gleichermaßen macht.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

212.30 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

G

Ausweis gültig bis:

17.07.2034


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Anschluss B56n - 11 Fahrminuten
Bahnhof - 30 Busminuten
Bushaltestelle - 3 Gehminuten
Grundschule (Haaren) - 12 Busminuten
Gymnasium (Heinsberg) - 27 Busminuten
Realschule (Heinsberg) - 29 Busminuten
Kindergarten - 6 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 4 Fahrminuten
Aachen - 45 Fahrminuten
Düsseldorf - 63 Fahrminuten
Maastricht - 39 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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