Tauchen Sie ein in das charmante Ambiente dieses von seiner jetzigen Eigentümerin über Jahrzehnte gepflegte Einfamilienhauses, das mit seiner einladenden Atmosphäre und durchdachten Raumaufteilung besticht.
Der ebenerdige Wohnbereich empfängt Sie mit einer eleganten Verbindung von Wohnen und Essen, die nahtlos an die angrenzende Küche anschließt. Hier erwartet Sie auch der Wintergarten, der ein lichtdurchfluteter Rückzugsort für entspannte Stunden ist.
Ein besonderes Highlight ist die großzügige Dachterrasse, die als ideale Freizeitfläche dient und die nicht vorhandene Grünfläche eindrucksvoll ersetzt.
Genießen Sie hier die malerischen Sonnenuntergänge und lassen Sie den Alltag hinter sich.
Im Erdgeschoss befindet sich zudem ein stilvolles, frisches Badezimmer mit Badewanne.
Die darüberliegende Etage beherbergt zwei behagliche Schlafzimmer sowie ein modernes Badezimmer, das 2020 modernisiert und mit einer begehbaren Dusche ausgestattet wurde.
Ein praktischer Abstellraum rundet das Raumangebot dieser Ebene ab.
Das Dachstudio offenbart Ihnen ein weiteres gemütliches Schlafzimmer, das Ihnen oder Ihren Gästen zusätzlichen Platz bietet.
Dieses Haus verfügt zudem über einen Vollkeller und eine Garage, die Ihnen weitere Nutzungsmöglichkeiten und Stauraum bieten.
Erleben Sie das unvergleichliche Gefühl von Geborgenheit und die Ausstattung dieses einzigartigen Hauses.
Entdecken Sie die Ausstattung dieses einzigartigen Einfamilienhauses.
Die großzügige Dachterrasse ist ein wahres Juwel, das Sie mit der herrlichen Abendsonne verwöhnt und zum Verweilen einlädt.
Neben der Terrasse beeindruckt auch: Die mit Gas befeuerte Heizungsanlage, regelmäßig gewartet und aus dem Jahr 2011, sorgt für wohlige Wärme im ganzen Haus und umfasst auch die Warmwassererzeugung.
Die Kunststofffenster mit Isolierverglasung und Rollläden, nach Aussage der freundlichen Verkäuferin aus den 1990er Jahren, tragen zur optimalen Energieeffizienz und zum Komfort bei.
Die solide Heizungsanlage aus dem Jahr 2011 verspricht zuverlässige Funktionalität.
Die weiteren Installationen im Haus sind robust und bieten eine solide Basis, die sich stellenweise für Modernisierungen anbietet, um den neuesten Standards gerecht zu werden.
Diese technischen Details machen das Haus zu einem angenehmen und behaglichen Zuhause, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Überzeugen Sie sich selbst von der Qualität und dem Potenzial dieser beeindruckenden Immobilie.
Hückelhoven-Rurich, ein idyllisches Fleckchen im Westen Deutschlands, bietet Ihnen die perfekte Kombination aus ländlichem Charme und urbaner Nähe. Dieses beschauliche Dorf ist geprägt von einer harmonischen Dorfgemeinschaft und einer atemberaubenden Naturlandschaft, die zum Entspannen und Erholen einlädt.
Hier genießen Sie die Ruhe und Beschaulichkeit einer ländlichen Umgebung, umgeben von weiten Feldern, grünen Wiesen und sanften Hügeln. Die Region lädt zu ausgedehnten Spaziergängen und Radtouren ein, bei denen Sie die Schönheit der Natur in vollen Zügen genießen können.
Dennoch müssen Sie auf die Annehmlichkeiten des städtischen Lebens nicht verzichten. Hückelhoven, nur wenige Autominuten entfernt, bietet Ihnen eine Vielzahl an Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und kulturellen Einrichtungen. Dank der guten Verkehrsanbindung erreichen Sie schnell die umliegenden Städte wie Mönchengladbach, Aachen und Düsseldorf, was Ihnen eine hervorragende Balance zwischen ländlichem Leben und städtischen Vorteilen ermöglicht.
In Rurich finden Sie zudem eine freundliche und hilfsbereite Nachbarschaft vor, die das Dorfleben durch Gemeinschaftsveranstaltungen und Feste bereichert. Hier fühlt man sich schnell zuhause und findet leicht Anschluss.
Erleben Sie Hückelhoven-Rurich als einen Ort, der Ihnen die Ruhe der Natur bietet, ohne auf die Vorzüge der Nähe zur Stadt zu verzichten. Ein idealer Wohnort für all jene, die das Beste aus beiden Welten suchen.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 597.30 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | H |
Ausweis gültig bis: | 17.07.2034 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 9 Fahrminuten
Autobahn A44 - 11 Fahrminuten
Bahnhof - 8 Fahrradminuten
Bushaltestelle - 4 Gehminuten
Gymnasium (Hückelhoven) - 33 Busminuten
Realschule (Erkelenz) - 40 Busminuten
Grundschule - 17 Busminuten
Kindergarten - 6 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 5 Fahrminuten
Köln - 58 Fahrminuten
Düsseldorf - 47 Fahrminuten
Aachen - 41 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.