Dieser charmante Bungalow in einer ruhigen Seitenstraße des Heinsberger Ortsteil Straeten lädt Sie ein, das Leben auf einer Ebene in vollen Zügen zu genießen.
Das helle Klinker-Einfamilienhaus präsentiert sich einladend und verspricht hohen Wohnkomfort in einer besonders praktischen Aufteilung.
Das Herzstück bildet das großzügige Wohn- und Esszimmer, das direkt zur überdachten Terrasse und dem liebevoll gepflegten Garten ausgerichtet ist – ein Ort der Ruhe und Entspannung.
Die Grünfläche hat eine perfekte Größe, um sowohl Platz für Ihre gärtnerischen Ambitionen zu bieten als auch ungestörte Sonnenstunden zu genießen. Und das Ganze ohne zu viel Arbeit investieren zu müssen.
Die Wohnküche, gestaltet als geselliger Mittelpunkt des Hauses, lädt zu gemeinsamen Kochabenden und geselligen Runden ein.
Mit drei gemütlichen Schlafzimmern, einem praktischen Abstellraum sowie einem 2009 modernisierten Badezimmer mit Dusche und einem im gleichen Jahr neu gestalteten Gäste-WC erfüllt dieser Bungalow alle Wünsche an ein komfortables Zuhause.
Im Untergeschoss erwartet Sie eine urgemütliche Etage, die zum Verweilen und Feiern einlädt. Der einladende Partyraum mit angrenzendem Aufenthaltsbereich bietet den perfekten Rahmen für gesellige Abende mit Freunden und Familie.
Abgerundet wird das Angebot durch zwei Garagen, von denen eine im Jahr 1990 errichtet wurde, die Ihnen zusätzlichen Platz und Flexibilität bieten.
Hier erleben Sie ein Wohngefühl, das sowohl durch seine Praktikabilität als auch durch seinen Charme überzeugt.
Die Ausstattung dieses Bungalows ist perfekt darauf ausgelegt, Ihnen ein komfortables Wohnen zu ermöglichen.
Die ebenerdige Wohnfläche stellt dabei einen großen Vorteil dar, besonders wenn Sie auch im Alter Ihre Unabhängigkeit in den eigenen vier Wänden bewahren möchten.
Die 2009 modernisierten Sanitärbereiche strahlen in einem hellen und freundlichen Design und bieten Ihnen zeitgemäßen Komfort.
Die Wahl der Oberböden überzeugt durch Vielfalt und Qualität: Neben robusten Fliesen wurden edle Natursteinbeläge sowie weicher textiler Bodenbelag verwendet, die jedem Raum eine individuelle Note verleihen.
Für wohlige Wärme an kälteren Tagen sorgt die solide Öl-Zentralheizung aus dem Jahr 1995, die auch die Warmwasserversorgung zuverlässig übernimmt.
Die bereits 1983 ausgetauschten Kunststofffenster mit Isolierverglasung halten das Haus behaglich warm.
Die weiteren Installationen sind im ursprünglichen Baujahr ausgeführt und bieten eine solide Grundlage für ein rundum angenehmes Wohngefühl.
Ein weiterer Pluspunkt dieses Bungalows sind die beiden großzügigen Garagen, die mit einer Länge von fast 6 bzw. 7 Metern reichlich Platz für Ihre Fahrzeuge und zusätzlichen Stauraum bieten.
Eine der Garagen wurde mit einem komfortablen elektrischen Garagentor ausgestattet und erhielt 2010 eine neue Dacheindeckung, sodass Ihre Fahrzeuge sicher und geschützt untergebracht sind.
Diese praktischen Details runden das Angebot ab und sorgen dafür, dass Sie in diesem Zuhause rundum bestens versorgt sind.
Straeten, ein Ortsteil von Heinsberg, zeichnet sich durch seine ländliche Idylle und gleichzeitig gute Anbindung an die umliegenden Städte aus.
Hier genießen Sie die Ruhe und Geborgenheit eines kleinen Dorfes, umgeben von weitläufigen Feldern und sanften Hügeln, die zu erholsamen Spaziergängen und Radtouren einladen.
Trotz seiner ruhigen Lage bietet Straeten eine hervorragende Infrastruktur. Die nahegelegene Stadt Heinsberg erreichen Sie in wenigen Minuten, wo Sie alle wichtigen Einrichtungen wie Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und Restaurants finden.
Auch die Autobahnanbindung ist günstig, sodass Sie größere Städte wie Mönchengladbach, Aachen oder Düsseldorf bequem erreichen.
In Straeten leben Sie in einer Gemeinschaft, die von Freundlichkeit und Nachbarschaftssinn geprägt ist. Der Ort bietet eine Vielzahl von Aktivitäten und Vereinen, die das Dorfleben bereichern und Ihnen schnell das Gefühl geben, hier angekommen zu sein.
Hier verbindet sich das Beste aus beiden Welten: das entspannte Leben auf dem Land und die Nähe zu urbanen Zentren.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 339.50 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | H |
Ausweis gültig bis: | 05.08.2034 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 6 Fahrminuten
Bahnhof - 35 Busminuten
Bushaltestelle - 4 Gehminuten
Gymnasium - 26 Busminuten
Realschule - 28 Busminuten
Grundschule - 4 Gehminuten
Kindergarten (Waldenrath) - 4 Fahrminuten
Einkaufsmarkt - 5 Fahrminuten
Düsseldorf - 53 Fahrminuten
Aachen - 45 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.