Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Wegberg-Arsbeck:
"Wohnen im Einklang mit der Natur."

Kennung:5761
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:1
Wohnfläche:98.73 m2
Grundstücksfläche:472.00 m2
Anzahl Zimmer:4.00
Anzahl Schlafzimmer:3.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:1
Boden:Fliesen, Laminat
Heizungsart:Zentral/Gas
Wintergarten:Ja
Keller:Nein
Dachform:Satteldach
Bauweise:Fertigteile
Baujahr:1992
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Wegberg-Arsbeck
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Entdecken Sie dieses charmante Einfamilienhaus, erbaut im Jahr 1992, das in einer friedvollen Wohngegend direkt am Rande des idyllischen Wald- und Naturschutzgebiets Meinweg liegt.

Dieses als Fertighaus (Firma OKAL) und als Wohneigentum (WEG) errichtete Wohnhaus bietet mit seiner freistehenden Bauweise und der integrierten Garage Privatsphäre und Komfort und verspricht ein Leben in Einklang mit der Natur.

Beim Betreten des Hauses empfängt Sie ein offener und einladender Wohnbereich, der nahtlos in einen lichtdurchfluteten und mit Schiebeelementen versehenen Wintergarten übergeht.
Der Blick von hier aus auf den üppig grünen Garten ist einfach beeindruckend. Stellen Sie sich vor, wie Sie hier Ihren Morgenkaffee genießen oder die verschiedenen Jahreszeiten hautnah miterleben können.

Die Wohnräume sind flexibel nutzbar. Mit insgesamt drei Schlafzimmern bietet das Haus genügend Raum für eine wachsende Familie oder für Gäste.
Zwei Badezimmer, darunter eins im Erdgeschoss, erhöhen den Komfort und ermöglichen sogar eine Nutzung des Objekts als Zweifamilienhaus.

Die ruhige Lage nahe dem Naturschutzgebiet Meinweg lädt zu ausgedehnten Spaziergängen und aktiver Erholung in der Natur ein. Hier können Sie dem Alltagsstress entfliehen und finden dennoch alle Annehmlichkeiten des täglichen Bedarfs in erreichbarer Nähe.

Dieses Haus ist mehr als nur ein Wohnort, es ist ein Rückzugsort, der Raum für Entspannung und Inspiration bietet.
Erleben Sie selbst, wie Ihr neues Zuhause Harmonie und Lebensqualität vereint.

Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen und verwirklichen Sie Ihren Traum vom Leben im Grünen.

Tauchen Sie ein in das Ambiente dieses solide ausgestatteten Einfamilienhauses, dessen Ausstattungsmerkmale aus dem Baujahr 1992 stammen und bis heute Zuverlässigkeit und Qualität ausstrahlen.
Das Herzstück der Immobilie bildet eine zeitlose Installation, die sich über die Jahre bewährt hat und auch heute noch den Ansprüchen genügt.

Die Kunststofffenster, die durch ihre Isolierverglasung überzeugen, sind zusätzlich auch mit praktischen Rollläden ausgestattet. Somit ist für Sicherheit und Komfort gesorgt.
Genießen Sie das beruhigende Gefühl von Privatsphäre und Schutz in Ihrem neuen Zuhause.

Dazu gehört auch die Gasheizung, die aufgrund geltendem Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Zuge des Eigentumswechsels erneuert werden muss.

Das Badezimmer im Obergeschoss strahlt eine zeitlose Eleganz aus. Mit seinen weißen Wand- und Bodenfliesen, die auch nach Jahren ihren Glanz behalten haben, präsentiert es sich als heller und einladender Raum, der zum Verweilen einlädt.
Hier beginnen Sie Ihren Tag in einer Atmosphäre, die sowohl belebend als auch beruhigend wirkt.

Dieses Haus steht für Beständigkeit und bietet eine solide Grundlage für die Gestaltung Ihres persönlichen Wohntraums. Mit seiner durchdachten Ausstattung und der bewährten Bauqualität ist es bereit, Sie und Ihre Familie in eine sichere und glückliche Zukunft zu begleiten.

Arsbeck, ein idyllischer Ortsteil von Wegberg im Kreis Heinsberg, präsentiert sich als eine Oase der Ruhe und Naturverbundenheit.
Eingebettet in die sanften Landschaften des Niederrheins und des Naturschutzgebietes Meinweg, bietet Arsbeck eine harmonische Kombination aus ländlichem Charme und modernem Komfort. Hier finden Sie alles, was das Herz begehrt: gut ausgebaute Infrastrukturen, freundliche Nachbarschaften und vielfältige Einkaufsmöglichkeiten.

Der Kern von Arsbeck ist geprägt durch liebevoll gepflegte Wohngebiete und historische Bauten, die von einer reichen Geschichte zeugen.

Spazierwege und Radfahrstrecken laden dazu ein, die naturbelassene Umgebung zu erkunden. Gleichzeitig genießen Sie die Vorzüge einer schnellen Anbindung an größere Städte wie Mönchengladbach und Düsseldorf, perfekt für Berufspendler.

Kulturell bietet Arsbeck ein buntes Veranstaltungsprogramm, das von lokalen Festen bis hin zu kulturellen Events reicht.
Für Familien stehen zahlreiche Bildungseinrichtungen und Freizeitmöglichkeiten zur Verfügung, die das Leben in Arsbeck besonders attraktiv machen.

Entdecken Sie Arsbeck – ein Ort, der Tradition und Moderne, Ruhe und Aktivität, Landschaft und Lebendigkeit zu einem einzigartigen Lebensraum verwebt. Hier können Sie Ihre Träume vom Wohnen in einer Gemeinschaft, die sowohl Rückzug als auch Geselligkeit bietet, verwirklichen.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

306.50 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

17.10.2034


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A52 -8 Fahrminuten
Autobahn A46 - 17 Fahrminuten
Bahnhof - 11 Gehminuten
Bushaltestelle - 3 Gehminuten
Gymnasium - 23 Busminuten
Realschule - 23 Busminuten
Grundschule - 6 Fahrradminuten
Kindergarten - 3 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 4 Fahrminuten
Mönchengladbach - 24 Zugminuten
Düsseldorf - 42 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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