In attraktiver Wohnlage erwartet Sie das großzügige Ambiente dieses charmanten Einfamilienhauses im Herzen von Heinsberg.
Eine Adresse, die mit ihrer zentralen und doch ruhigen Lage in einer Sackgasse besticht.
Dieses Immobilie verspricht durch ihre durchdachte Raumaufteilung mit separatem Einliegerbereich eine flexible Nutzung und Privatsphäre für Familien, die das Zusammenleben mit Kindern oder Eltern neu definieren möchten.
Betreten Sie das Erdgeschoss und lassen Sie sich vom weitläufigen Wohnbereich verzaubern, der eine moderne, offene Küche mit Essbereich umfasst. Hier können Sie kochen, speisen und entspannen, während der Blick durch die großzügigen und bodentiefen Fenster in den pflegeleicht angelegten Garten schweift.
Der Garten, umsäumt von blühenden Blumen und dichten Sträuchern, bietet mit seiner großen Terrasse den perfekten Ort für warme Sommerabende und gesellige Stunden im Freien.
Eine wahre Rarität ist der zusätzliche, separate Wohnbereich, der sich ideal für das unabhängige Wohnen von Familienangehörigen eignet.
Mit eigenem Eingang, ebenerdigem Wohn-/Schlafzimmer und privatem Bad, bietet dieser Bereich eine exzellente Möglichkeit für mehr Generationen unter einem Dach, mit Privatsphäre und Rückzugsorte für jeden einzelnen Bewohner.
Im oberen Stockwerk des Hauses setzen sich die Vorzüge fort mit drei weiteren Schlafzimmern und einem Badezimmer, das durch natürliches Licht eine frische und einladende Atmosphäre schafft.
Das ausgebaute Dachgeschoss bietet weitere Möglichkeiten zur Nutzung als Gästezimmer, Büro oder Spielraum und erweitert das Raumangebot des Hauses intelligent und effizient.
Erleben Sie Wohnkomfort in einer der begehrtesten Lagen von Heinsberg, wo städtisches Flair und ruhige Wohnqualität eine seltene Symbiose eingehen. Diese Doppelhaushälfte ist nicht nur ein Ort zum Wohnen, sondern ein Zuhause, das Raum zur Entfaltung und zum Genießen bietet.
Dieses attraktive Einfamilienhaus im zentralen Stadtgebiet von Heinsberg bietet Ihnen eine Ausstattung, die modernen Wohnkomfort auf attraktivem Niveau garantiert.
Errichtet im Jahr 2002, zeichnet sich das Haus durch seine zeitgemäße und ansprechende Innenraumgestaltung aus.
Helle Bodenfliesen kombiniert mit textilen Oberbelägen verleihen den Räumen ein angenehmes und einladendes Ambiente.
Für das Wohlbefinden sorgen zwei frische und lichtdurchflutete Tageslicht-Badezimmer, die mit Duschen und einer Badewanne ausgestattet sind und zur Entspannung einladen.
Diese Bäder bieten nicht nur praktischen Nutzen, sondern auch eine stilvolle und moderne Ästhetik.
Die Wärmeversorgung des Hauses wird durch eine brandneue Gasheizungsanlage sichergestellt, die erst im Jahr 2023 installiert wurde. Diese moderne Anlage gewährleistet in Kombination eine effiziente und zuverlässige Wärme- und Warmwasserversorgung, wodurch sich die Bewohner auch an kälteren Tagen über ein behagliches Zuhause freuen können.
Alle technischen Installationen sind solide und entsprechen dem hohen Standard des Baujahrs. Dies umfasst ebenfalls die isolierverglasten Kunststofffenster, die ebenfalls aus dem Jahr 2002 stammen und hervorragende Dämmwerte und einen hervorragenden Energiekennwert bieten.
Sie sorgen für eine optimale Wärmeisolierung und tragen zu einer angenehmen Raumtemperatur bei, unabhängig von der Jahreszeit.
In dieser Immobilie verbinden sich anspruchsvolle technische Ausstattung und geschmackvolle Innenraumgestaltung zu einem harmonischen Wohnkonzept, das modernes Leben in einer traditionellen Umgebung ermöglicht.
Im Herzen von Heinsberg entdecken Sie eine Wohnlage, die städtisches Flair mit dem Komfort eines ruhigen, familiären Umfelds verbindet. Diese besondere Adresse befindet sich in einer wohlgeformten Sackgasse, die nicht nur für ihre Exklusivität bekannt ist, sondern auch für eine bemerkenswerte Ruhe abseits des städtischen Trubels sorgt.
Heinsberg-Stadt, bekannt für seine blendende Mischung aus historischem Charme und moderner Infrastruktur, bietet den Anwohnern eine hohe Lebensqualität. Fußläufig erreichen Sie nicht nur diverse Einkaufsmöglichkeiten, die den täglichen Bedarf abdecken, sondern auch eine Vielzahl von Cafés und Restaurants, die zum Verweilen einladen.
Bildungseinrichtungen für alle Altersstufen sind ebenso schnell zu erreichen wie kulturelle Angebote, die das soziale und kulturelle Leben der Stadt bereichern.
Der Standort selbst liegt strategisch günstig, umgeben von gut ausgebauten Verkehrsverbindungen, die eine schnelle Anbindung an die umliegenden Bereiche sowie an größere Städte in der Nähe gewährleisten.
Trotz seiner zentralen Lage bietet das Wohngebiet eine außerordentliche Privatsphäre und eine idyllische Atmosphäre, die durch schön angelegte Gärten und gepflegte Straßen unterstrichen wird.
Diese Adresse in Heinsberg ist ideal für diejenigen, die das urbane Leben schätzen und die Vorzüge einer ruhigen und sicheren Wohngegend bevorzugen.
Ein Ort, der Harmonie und Komfort bietet und somit eine erstklassige Wahl für Familien oder Paare darstellt, die ein qualitativ hochwertiges und erfülltes Leben führen möchten.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 107.30 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | D |
Ausweis gültig bis: | 20.10.2034 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 9 Fahrminuten
Bahnhof - 7 Gehminuten
Bushaltestelle - 5 Gehminuten
Gymnasium - 6 Fahrradminuten
Realschule - 7 Gehminuten
Grundschule - 4 Fahrradminuten
Kindergarten - 6 Fahrradminuten
Einkaufszentrum - 12 Gehminuten
Düsseldorf - 57 Fahrminuten
Köln - 70 Fahrminuten
Aachen - 53 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.