Reimann & Wolff
Immobilien

REIMANN&WOLFF
Heinsberg-Oberbruch:
"Traumhaft. Dachterrasse inklusive."

Kennung:5770
Objektart:Wohnung - Dachgeschoss
Wohnfläche:80.73 m2
Grundstücksfläche:311.00 m2
Anzahl Zimmer:3.00
Anzahl Schlafzimmer:2.00
Anzahl Badezimmer:1.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:2
Boden:Laminat
Heizungsart:Zentral/Gas
Keller:Nein
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:2001
Verkaufstatus:Offen
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Heinsberg-Oberbruch
Preis:219.000,00 € (Kaufpreis)
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

360°-Rundgang

In dieser stilvoll und modern eingerichteten Eigentumswohnung erwartet Sie ein bewundernswertes Wohngefühl, das alle Ihre Wünsche erfüllt.

Mit einem separaten Eingang genießen Sie hier ein hohes Maß an Privatsphäre in einer ruhigen Sackgasse – ideal für alle, die den Rückzug aus dem Alltagsstress suchen.

Der offene Wohnraum besticht durch eine clevere Raumaufteilung, die durch eine elegante Theke optisch den Küchenbereich trennt.
So entsteht ein harmonisches Zusammenspiel zwischen Kochen, Wohnen und Genießen, das gesellige Abende mit Freunden oder ruhige Stunden in Ihrem Zuhause ermöglicht.

Der angrenzende Abstellraum bietet nicht nur zusätzlichen Stauraum, sondern auch einen komfortablen Platz für Waschmaschine und Trockner.

In allen Wohn- und Schlafräumen harmonieren geschmackvolle Laminatböden mit weißen Innentüren und unterstreichen das moderne, einladende Ambiente der Wohnung.

Nach einem langen Tag lädt das Badezimmer zur Entspannung ein – ob Sie die Ruhe in der gemütlichen Badewanne genießen oder die Duschmöglichkeit bevorzugen. Ein wertvolles Gäste-WC ist zusätzlich vorhanden.

Die mit über 15 Quadratmetern großzügige Dachterrasse ist ein wahres Highlight, auf dem Sie an lauen Abenden ein Glas Wein unter der Markise genießen können und dabei den Blick schweifen lassen.

Hier finden Sie ein Zuhause, das den Charme moderner Wohnqualität mit einer außergewöhnlichen Gemütlichkeit vereint und Ihnen jeden Tag aufs Neue ein Lächeln ins Gesicht zaubert.

REIMANN&WOLFF Heinsberg-Oberbruch:

Die Ausstattung dieser Eigentumswohnung überzeugt mit ihrem geschmackvollen Stil und ihrer hochwertigen Verarbeitung.

Die Wohn- und Schlafräume sind mit elegantem Laminat in ansprechender Nussbaumoptik gestaltet, die den Räumen eine warme und natürliche Atmosphäre verleihen.
Weiße Innentüren setzen hierzu den perfekten Kontrast und unterstreichen das moderne und gleichzeitig gemütliche Wohnambiente.

Die großzügige Dachterrasse ist mit großformatigen Terrassenplatten ausgestattet und bietet eine Sonnenmarkise, die Ihnen an heißen Tagen angenehmen Schatten spendet. Hier können Sie Ihre Freizeit in vollen Zügen genießen und die Umgebung auf Ihrer persönlichen Freifläche erleben.

Dank des jungen Baujahrs befindet sich die gesamte technische Ausstattung in hervorragendem Zustand.
Die moderne, kürzlich in 2019 erneuerte Gasheizung sorgt nicht nur für angenehme Wärme, sondern auch für zuverlässiges Warmwasser.

Kunststofffenster mit Isolierverglasung und elektrischen Rollläden bieten eine ausgezeichnete Energieeffizienz und tragen zum exzellenten Wohnkomfort bei.

Eine Wohnung, die durch durchdachte Ausstattung und einen top-gepflegten Zustand überzeugt – ideal für alle, die modernes Wohnen mit Stil und Komfort suchen.

Heinsberg-Oberbruch, ein charmantes Viertel im Westen Deutschlands, bietet eine harmonische Mischung aus Tradition und Moderne.

Die reizvolle Ortschaft, die sich durch eine lebendige und freundliche Gemeinschaft auszeichnet, liegt eingebettet in die malerische Landschaft des Heinsberger Landes.
Hier genießen Sie nicht nur die Vorzüge einer naturnahen Umgebung, sondern auch die Annehmlichkeiten einer gut ausgebauten Infrastruktur.

Geschäfte des täglichen Bedarfs, gemütliche Cafés und traditionelle Restaurants sind schnell erreichbar und verleihen dem Stadtteil seinen besonderen Charakter.

Für Familien und Naturbegeisterte gleichermaßen attraktiv, bietet Oberbruch eine Vielzahl an Freizeitmöglichkeiten: Ob Spaziergänge entlang der Wurm, Sportangebote in nahegelegenen Vereinen oder Ausflüge in das umliegende Naturschutzgebiet – hier wird für jede Altersgruppe etwas geboten.

Schulen, Kindergärten und medizinische Einrichtungen sind ebenfalls in der Umgebung ansässig und garantieren kurze Wege.

Die Verkehrsanbindung ist ideal für Pendler und Vielreisende: Mit dem Auto erreichen Sie über die nahegelegene A46 problemlos die Metropolregionen Köln, Aachen und Düsseldorf.
Auch der öffentliche Nahverkehr ist gut ausgebaut, sodass Sie flexibel und unabhängig unterwegs sind.

In Heinsberg-Oberbruch finden Sie eine wunderbare Kombination aus ländlicher Idylle und städtischer Anbindung, die sowohl Ruhe als auch Dynamik vereint und jeden Tag neue Möglichkeiten für ein erfülltes Leben bietet.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Verbrauch

Energiekennwert:

36.70 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

A

Ausweis gültig bis:

13.08.2025


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 6 Fahrminuten
Bahnhof - 6 Fahrradminuten
Bushaltestelle - 5 Gehminuten
Grundschule - 3 Fahrradminuten
Gymnasium - 17 Fahrradminuten
Realschule - 14 Fahrradminuten
Gesamtschule - 2 Fahrradminuten
Kindergarten - 8 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 3 Fahrminuten
Aachen - 53 Fahrminuten
Düsseldorf - 47 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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