Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Wassenberg-Unterstadt:
"Viel Wohnraum. Wenig Gartenpflege."

Kennung:5773
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:2
Wohnfläche:169.88 m2
Grundstücksfläche:498.00 m2
Anzahl Zimmer:5.00
Anzahl Schlafzimmer:3.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:2
Boden:Fliesen, Laminat
Kamin:Ja
Heizungsart:Zentral/Gas
Wintergarten:Ja
Keller:Teil
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1963
Verkaufstatus:Verkauft
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Wassenberg-Unterstadt
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Dieses charmante Einfamilienhaus vereint bewährten Charakter mit modernem Wohnkomfort und bietet Ihnen ein einzigartiges Zuhause in traumhafter Lage.
Die unmittelbare Nähe zum Wald und zum Naturschutzgebiet Birgeler Bach/Birgeler Pützchen verspricht herrliche Spaziergänge und eine erholsame Umgebung – Natur pur direkt vor Ihrer Tür.

Ursprünglich in den 1960er Jahren erbaut und 1986 um eine weitere Etage erweitert, profitieren Sie hier von großzügigem Raum und einer gelungenen Mischung aus klassischer und jüngerer Architektur.

Das Haus überzeugt durch ein überdurchschnittliches Platzangebot und eine flexible Raumaufteilung, die auch bis zu fünf Schlafzimmer ermöglicht.
Die zwei hellen, modernisierten Tageslichtbäder mit komfortablen, begehbaren Duschen bieten viel Raum für Entspannung und frischen Stil.

Ein wahres Highlight ist der weitläufige Wohnbereich mit gemütlichem Kamin, der den Raum in warme Atmosphäre hüllt.
Der ansprechende Wintergarten mit Heizung und Schiebeanlage erweitert die Wohnfläche und lädt auch bei kühleren Temperaturen zu entspannten Stunden ein.
Von hier aus betreten Sie die neuwertige Terrasse, die durch ihre moderne Gestaltung und die pflegeleichte Ausführung besticht. Dank einer Sonnenmarkise genießen Sie hier wahlweise Sonne oder angenehmen Schatten.

Freuen Sie sich auf ein Zuhause, das Ihnen alle Möglichkeiten bietet, sich wohlzufühlen und die herrliche Umgebung in vollen Zügen zu genießen, ohne sich um aufwendige Gartenpflege kümmern zu müssen.

Dieses Haus vereint den Charme eines ursprünglich als Bungalow konzipierten Gebäudes mit den Vorzügen einer zusätzlichen Etage, die 1986 aufgestockt wurde und seitdem in attraktiven Stil ausgestattet ist.

Diese Erweiterung bot die Gelegenheit, auch das Erdgeschoss umfassend zu erneuern: So stammen die isolierverglasten Kunststofffenster sowie die gesamte Elektroinstallation aus dem Jahr der Aufstockung und erfüllen zeitgemäße Standards.

Ein weiteres Highlight ist die moderne Gas-Zentralheizung, betrieben mit Flüssiggas, die erst 2020 eingebaut wurde und eine effiziente, komfortable Wärmeversorgung gewährleistet.
Für eine zuverlässige Warmwasserversorgung sorgen moderne Durchlauferhitzer.

Beide Badezimmer wurden hochwertig und mit Liebe zum Detail von einem Meisterfachbetrieb saniert und strahlen heute in einem eleganten, modernen Look – zuletzt wurde 2023 das Badezimmer im Obergeschoss modernisiert, um auch in diesem Bereich höchsten Komfort zu gewährleisten.

Insgesamt bietet diese Ausstattung eine gelungene Mischung aus zeitgemäßer Technik und ansprechendem Design und sorgt für ein rundum behagliches Wohnerlebnis.

Wassenberg-Unterstadt vereint historischen Charme mit einer lebendigen Gemeinschaft und hervorragender Anbindung an die umliegenden Städte.

Gelegen in der Nähe der niederländischen Grenze, bietet dieser Ortsteil eine reizvolle Mischung aus Natur und städtischem Komfort.

Die historische Altstadt von Wassenberg ist nur einen kurzen Spaziergang entfernt und begeistert mit malerischen Gassen, gemütlichen Cafés und traditionsreichen Gebäuden.
Hier spürt man die Geschichte auf Schritt und Tritt, während moderne Annehmlichkeiten den Alltag bereichern.

Für Naturfreunde bietet die Nähe zu Wäldern, dem Naturschutzgebiet und der renaturierten Rur-Niederung viele Möglichkeiten für entspannende Spaziergänge und sportliche Aktivitäten im Grünen.

Die gute Infrastruktur und die Nähe zu Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten und medizinischen Einrichtungen machen die Unterstadt besonders attraktiv für Familien.
Durch die hervorragende Verkehrsanbindung erreichen Sie sowohl die benachbarten Städte als auch größere Zentren wie Mönchengladbach und Düsseldorf schnell und bequem.

Wassenberg-Unterstadt ist ein Ort zum Wohlfühlen – eine charmante Mischung aus Geschichte, Natur und urbanem Komfort, die eine hohe Lebensqualität verspricht.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

198.30 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

F

Ausweis gültig bis:

12.11.2034


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 14 Fahrminuten
Bahnhof (Heinsberg) - 12 Fahrminuten
Bushaltestelle - 1 Gehminute
Grundschule - 4 Fahrradminuten
Gymnasium (Erkelenz) - 32 Busminuten
Gesamtschule - 10 Fahrradminuten
Realschule (Ratheim) - 23 Busminuten
Kindergarten - 15 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 6 Fahrminuten
Aachen - 60 Fahrminuten
Köln - 73 Fahrminuten
Düsseldorf - 53 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

  Widerrufsbelehrung
Ich habe die Widerrufsbelehrung gelesen, verstanden und bin damit einverstanden. Des Weiteren stimme ich zu, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung begonnen werden darf.
Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen.
Ich erkläre mich mit der Speicherung meiner Daten gemäß Datenschutzerklärung einverstanden. Dieses Einverständnis kann ich jederzeit widerrufen.