Dieser Bungalow lädt Sie ein, das Leben auf einer Ebene in vollen Zügen zu genießen.
In einer ruhigen Wohnlage bietet er die perfekte Mischung aus Komfort, Funktionalität und Rückzugsort.
Bereits beim Betreten des Hauses empfängt Sie ein einladender und großzügig gestalteter Wohnbereich, der mit seinen großen Fensterflächen viel Tageslicht und auch den Blick in den wunderschönen Garten freigibt.
Die teils überdachte Terrasse ist direkt angeschlossen und wird schnell zu Ihrem Lieblingsplatz für entspannte Stunden im Freien.
Der angrenzende Essbereich, clever vom Wohnraum separiert, bietet ausreichend Platz für gesellige Abende mit Freunden oder Familienessen in gemütlicher Runde.
Die harmonische Raumaufteilung sorgt dafür, dass alle Bereiche des Hauses optimal genutzt werden können.
Der private Schlafbereich ist geschickt vom Wohnbereich getrennt und bietet mit drei Schlafzimmern ausreichend Platz für die gesamte Familie oder Gäste. Hier genießen Sie Ruhe und Geborgenheit.
Das modernisierte Badezimmer ist ein echtes Highlight: Eine großzügige, ebenerdige Dusche und eine komfortable Badewanne machen den Raum zu Ihrer persönlichen Wellnessoase. Zusätzlicher Stauraum und ein Gäste-WC ergänzen das Angebot.
Ein weiteres Highlight ist der große, liebevoll angelegte Garten, der mit einer Vielfalt an Möglichkeiten begeistert. Die Terrasse mit Blick auf den malerischen Gartenteich wird zum perfekten Ort für Ihren Morgenkaffee, während das charmante Gartenhaus und der Bereich mit Swimmingpool Freizeitspaß und Erholung bieten.
Die großzügigen Rasenflächen und gepflegten Beete laden zudem dazu ein, die Natur direkt vor Ihrer Haustür zu genießen.
Praktisch und komfortabel zugleich sind die vorhandenen Stellmöglichkeiten: Neben einer Garage steht Ihnen auch ein Carport zur Verfügung. Der Vollkeller bietet zusätzliche Nutzflächen für Hobby, Lagerung oder die Einrichtung eines Hauswirtschaftsraums.
Dieser Bungalow vereint die Annehmlichkeiten des ebenerdigen Wohnens mit einer clever durchdachten Raumaufteilung und einem Außenbereich, der keine Wünsche offenlässt – ein ideales Zuhause, das sich perfekt an Ihre Lebensgewohnheiten anpasst.
Nur wenige Stufen trennen Sie noch von einer ebenerdigen Wohnfreude, die Sie nach Ihren Vorstellungen gestalten können.
Dieser Bungalow bietet Ihnen die ideale Basis, um Ihre Wohnträume zu verwirklichen.
Die überdachte und geschützte Terrasse lädt dazu ein, entspannte Stunden im Freien zu verbringen, während die grüne Gartenanlage mit idyllischem Teich ein besonderes Highlight darstellt – ein wahres Refugium für Naturliebhaber.
Die Ausstattung des Hauses ist solide und bietet zahlreiche Möglichkeiten zur individuellen Modernisierung.
Der Fliesenboden im gesamten Wohnbereich bildet eine robuste und zeitlose Grundlage, die durch den Laminatboden in den Schlafräumen ergänzt wird. Hier wird eine angenehme Wohnatmosphäre geschaffen, die Wärme und Behaglichkeit ausstrahlt.
Die vorhandenen Kunststofffenster mit Einfachverglasung unterstreichen den Charakter der Immobilie und können im Zuge einer Modernisierung auf den neuesten Stand gebracht werden.
Die Öl-Zentralheizung aus dem Jahr 1988, deren Brenner 2005 erneuert wurde, bietet die Gelegenheit, durch eine zeitgemäße Heiztechnik nicht nur Energieeffizienz zu steigern, sondern auch das Wohnklima nachhaltig zu verbessern.
Alle weiteren Installationen, einschließlich der Elektroinstallation, entsprechen dem Baujahr und laden dazu ein, dem Haus mit einer technischen Auffrischung den Komfort und die Funktionalität zu verleihen, die modernen Ansprüchen gerecht werden.
Hier finden Sie eine Immobilie mit großem Potenzial, die durch eine Modernisierung nicht nur an Wert, sondern vor allem an Wohnqualität gewinnt. Verwirklichen Sie Ihre Ideen und machen Sie diesen Bungalow zu einem Zuhause, das Ihre Handschrift trägt!
Dremmen, ein charmante Stadtteil von Heinsberg, gelegen in der westlichen Region Nordrhein-Westfalens, vereint ländliche Idylle mit einer hervorragenden Infrastruktur.
Eingebettet in die grüne Landschaft des Rheinlandes, bietet der Ort seinen Bewohnern eine ruhige und familiäre Umgebung, die gleichzeitig durch eine gute Verkehrsanbindung überzeugt.
Dremmen ist bekannt für seinen dörflichen Charakter, der von einer einladenden Gemeinschaft und gepflegten Wohngebieten geprägt ist.
Historische Gebäude und eine gut erhaltene Kirche verleihen dem Ort ein besonderes Flair.
Umgeben von Wiesen und Feldern, lädt die Natur zu ausgedehnten Spaziergängen oder Radtouren ein.
Die Anbindung an die Innenstadt von Heinsberg ist ausgezeichnet. Mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie das Stadtzentrum in wenigen Minuten. Dort finden Sie eine Vielzahl an Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Cafés und kulturellen Angeboten.
Auch für Familien bietet Dremmen eine attraktive Infrastruktur mit Kindergärten, Schulen und Freizeitmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe.
Durch die verkehrsgünstige Lage nahe der Autobahn A46 sind auch die umliegenden Städte wie Mönchengladbach, Düsseldorf und Aachen schnell erreichbar, was den Standort besonders für Berufspendler interessant macht.
Heinsberg-Dremmen verbindet die Vorzüge des ruhigen Landlebens mit der Nähe zu urbanen Zentren und bietet damit eine ideale Umgebung für alle, die eine ausgewogene Lebensqualität schätzen. Ein Ort, an dem man sich schnell zu Hause fühlt.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 481.10 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | H |
Ausweis gültig bis: | 14.11.2034 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 6 Fahrminuten
Bahnhof - 6 Fahrradminuten
Bushaltestelle - 5 Gehminuten
Gymnasium - 17 Busminuten
Realschule - 14 Fahrradminuten
Grundschule - 10 Gehminuten
Kindergarten - 11 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 4 Fahrminuten
Düsseldorf - 49 Fahrminuten
Köln - 67 Fahrminuten
Aachen - 47 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.