Reimann & Wolff
Immobilien

REIMANN&WOLFF
Gangelt-Birgden:
"Einladendes Haus. Gepflegter Garten mit Weitblick."

Kennung:5781
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Wohnfläche:124.31 m2
Grundstücksfläche:599.00 m2
Anzahl Zimmer:5.00
Anzahl Schlafzimmer:4.00
Anzahl Badezimmer:1.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:1
Boden:Fliesen, Laminat
Kamin:Ja
Heizungsart:Zentral/Gas
Keller:Teil
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1935
Zustand:Gepflegt
Verkaufstatus:Offen
Verfügbar Ab:KEIN MIETVERTRAG VOR
Lage: Gangelt-Birgden
Preis:189.000,00 € (Kaufpreis)
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

360°-Rundgang

Dieses zweigeschossige und derzeit noch vermietete Einfamilienhaus aus den charmanten 1930er Jahren verzaubert mit seiner zeitlosen Architektur und einem großzügigen Raumangebot, das Ihnen drinnen wie draußen unzählige Möglichkeiten bietet.

Schon beim Betreten spüren Sie die einladende Wohnatmosphäre, die dieses Zuhause zu etwas ganz Besonderem macht.

Das Herzstück bildet das geräumige Wohn-Esszimmer, das dank des Kamins an kühleren Tagen zusätzlich wohlige Wärme spendet und gemütliche Stunden verspricht.

Ihre neue Wohnküche wird zur zentralen Anlaufstelle für Familie und Freunde – ein Ort, an dem sich das Leben abspielt.

Mit bis zu vier Schlafzimmern, darunter eines mit eigenem Balkon, bietet dieses Haus ausreichend Rückzugsorte für jedes Familienmitglied. Eine Erweiterung durch das ggfs. ausbaufähige Dachgeschoss ist möglich.

Das helle Badezimmer lädt mit Wanne und Dusche zum Entspannen ein, ergänzt durch ein praktisches Gäste-WC für zusätzlichen Komfort.

Auch für Ihre Hobbys oder zusätzlichen Stauraum ist gesorgt: Im Keller und einem separaten Nebengebäude finden Sie die passenden Flächen. Doch das eigentliche Highlight erwartet Sie draußen.
Der idyllische Garten, mit einer uneinsehbaren Terrasse, lädt zum Verweilen ein und eröffnet einen unvergleichlichen Blick über Felder und Wiesen. Ein gemütlicher Gartenschuppen rundet dieses herrliche Freiluftparadies ab.

Hier vereinen sich Nostalgie und modernes Wohnen – ein wahres Juwel, das darauf wartet, von Ihnen entdeckt zu werden.

REIMANN&WOLFF Gangelt-Birgden:
REIMANN&WOLFF Gangelt-Birgden:

Dieses charmante Einfamilienhaus besticht durch seinen schön gestalteten Garten und den einladenden Innenhof sowie durch eine solide Ausstattung, die von sorgfältiger Pflege und Modernisierungen geprägt ist.

Ende der 1990er-Jahre wurden umfangreiche Maßnahmen durchgeführt, um das Haus technisch und optisch auf den aktuellen Stand zu bringen.

1999 erhielt es moderne Kunststofffenster mit Isolierverglasung und Rollläden, die ein angenehmes Wohnklima schaffen.
Zeitgleich wurde das Dach neu eingedeckt, wodurch es in neuem Glanz erstrahlt. Im selben Jahr wurde auch die Elektrik umfassend erneuert, um den heutigen Ansprüchen gerecht zu werden.

Die effiziente Gas-Zentralheizung, installiert im Jahr 1997, sorgt zuverlässig für Wärme und übernimmt die Warmwasserversorgung. Der zugehörige Warmwasserspeicher wurde im Jahr 2003 erneuert, um eine kontinuierliche Versorgung sicherzustellen.

Dieses Zuhause vereint Tradition mit moderner Technik und bietet eine einladende Basis für individuelles Wohnen.

Inmitten der malerischen Landschaft der westlichen Region von Nordrhein-Westfalen liegt der charmante Ortsteil Birgden, ein idyllischer Teil der Gemeinde Gangelt.
Hier verschmelzen Ruhe und Lebendigkeit auf eine einzigartige Weise, und Sie erleben den Charakter eines Dorfs mit der Nähe zur Natur und zugleich die Nähe zu modernen Annehmlichkeiten.

Birgden lädt Sie ein, das ruhige Leben auf dem Land in vollen Zügen zu genießen. Eingebettet in weite Felder und Wiesen finden Sie hier Raum zur Erholung und Entspannung, der Ihre Sinne belebt und den Alltag entschleunigt.
Gleichzeitig profitieren Sie von einer hervorragenden Infrastruktur, die alle wichtigen Einrichtungen für das tägliche Leben bereithält. Geschäfte, Schulen und ärztliche Versorgung sind in wenigen Minuten erreichbar und tragen dazu bei, dass es Ihnen hier an nichts fehlt.

Besonders reizvoll ist die grenznahe Lage zu den Niederlanden, die spannende Ausflüge und vielfältige Einkaufsmöglichkeiten bietet.

Nur einen Katzensprung entfernt finden Sie beliebte Ausflugsziele wie die Städte Sittard und Maastricht, die mit ihrem lebendigen Kulturangebot und ihrer kulinarischen Vielfalt begeistern. Auch die Naturlandschaften des Nationalparks De Meinweg bieten sich für erholsame Spaziergänge und ausgiebige Radtouren an.

In Birgden erwartet Sie eine Wohnlage, die durch freundliche Nachbarschaft und eine herzliche Atmosphäre besticht – ein Ort, an dem sich Familien, Paare und auch Ruhesuchende gleichermaßen wohlfühlen. Die Umgebung lädt Sie ein, an einer Tradition teilzuhaben, die von Gemeinschaftsgefühl und kultureller Vielfalt geprägt ist, und verspricht Ihnen einen Wohnsitz, an dem Sie das Beste aus beiden Welten genießen können: naturnahe Idylle und urbane Möglichkeiten in unmittelbarer Nähe.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

432.90 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

12.01.2035


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 9 Fahrminuten
Bahnhof (Geilenkirchen) - 13 Fahrminuten
Bushaltestelle - 2 Gehminuten
Gymnasium (HS) - 38 Busminuten
Gesamtschule (Gangelt) - 14 Busminuten
Grundschule - 10 Gehminuten
Kindergarten - 4 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 3 Fahrradminuten
Düsseldorf - 53 Fahrminuten
Köln - 69 Fahrminuten
Aachen - 39 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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