Reimann & Wolff
Immobilien

REIMANN&WOLFF
Waldfeucht-Haaren:
"Ihr neues Zuhause mit großem Garten."

Kennung:5783
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Wohnfläche:110.37 m2
Grundstücksfläche:1067.00 m2
Anzahl Zimmer:6.00
Anzahl Schlafzimmer:4.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Boden:Fliesen, Teppich, Dielen
Heizungsart:Zentral/Gas
Wintergarten:Ja
Keller:Ja
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1950
Verkaufstatus:Offen
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Waldfeucht-Haaren
Preis:189.000,00 € (Kaufpreis)
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

360°-Rundgang

Am Ortsrand gelegen, vereint dieses einseitig angebaute Einfamilienhaus die Vorzüge einer naturnahen Wohnlage mit den Annehmlichkeiten des täglichen Lebens.

Umgeben von einer idyllischen Landschaft lädt das großzügige Grundstück mit weitläufiger Rasenfläche dazu ein, die Natur unmittelbar zu genießen – ob bei einem morgendlichen Spaziergang oder entspannten Stunden im Garten. Gleichzeitig ein Paradies für Ihre Kinder.

Das Haus beeindruckt mit seiner durchdachten Raumaufteilung, die unter anderem mit zwei Küchen, zwei Badezimmern auch schon in zwei Wohneinheiten gegliedert war, doch selbstverständlich auch als geräumiges Einfamilienhaus genutzt werden kann.

Der überdachte Innenhof ist ein besonderes Highlight: Hier verbringen Sie gesellige Stunden, geschützt vor Wind und Wetter, und können die Jahreszeiten in einer behaglichen Atmosphäre erleben.

Die charmanten Dielenböden, die unter den vorhandenen Teppichen verborgen liegen, warten darauf, ihren warmen Charakter zu entfalten und dem Zuhause eine zusätzliche Prise Gemütlichkeit zu verleihen.

Die bereits erwähnten zwei Badezimmer sorgen für Komfort und Funktionalität, während das großzügige Platzangebot die Basis für zahlreiche Wohnideen schafft.

Lassen Sie sich von dieser einmaligen Kombination aus Naturverbundenheit, Funktionalität und 1950er-Jahre-Charme begeistern!

REIMANN&WOLFF Waldfeucht-Haaren:
REIMANN&WOLFF Waldfeucht-Haaren:

Dieses Einfamilienhaus vereint zeitlosen Charme mit praktischen Ausstattungsmerkmalen und bietet Ihnen eine solide Grundlage für Ihre Wohnträume.

Eine moderne Gaszentralheizung, installiert im Jahr 2021, sorgt für wohlige Wärme, während die Warmwasserversorgung durch einen effizienten Gasboiler gewährleistet ist.

Kunststofffenster mit Isolierverglasung halten die Räume angenehm temperiert und tragen zur Energieeffizienz bei.

Die Dacheindeckung aus langlebigen Betonziegeln wurde nach 2000 erneuert und spiegelt die kontinuierliche Pflege des Hauses wider.

Im Innen überzeugen Böden mit einem Mix aus charmanten Dielen und pflegeleichten Fliesen, die eine warme und zugleich praktische Grundlage für Ihre Einrichtungsideen bieten.

Die Badezimmer verfügen jeweils über eine Dusche versprechen Funktionalität und Komfort.

Neben einem großzügigen Vollkeller, der zusätzlichen Stauraum bietet, stehen Ihnen auf dem weitläufigen Grundstück praktische Nebenräumlichkeiten sowie Schuppen zur Verfügung – ideal für Hobby, Handwerk oder Gartengeräte.

Die Installationsleitungen bedürfen sicherlich einer Auffrischung, was Ihnen die Möglichkeit gibt, Ihre ganz individuellen Vorstellungen umzusetzen.

Dieses Haus ist nicht nur ein Ort zum Wohnen, sondern auch ein Ort für Ihre persönlichen Gestaltungsideen – willkommen in Ihrem zukünftigen Zuhause!

Der Ort ist geprägt von einer harmonischen Kombination aus traditionellen Bauernhäusern und modernen Wohngebieten, eingebettet in eine reizvolle Landschaft aus Feldern, Wiesen und Wäldern. Besonders hervorzuheben ist die historische Pfarrkirche St. Johannes der Täufer, die mit ihrem beeindruckenden Turm ein Wahrzeichen des Ortes darstellt.

Haaren verfügt über eine gut entwickelte Infrastruktur mit verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Cafés, die zum Verweilen einladen. Für Familien mit Kindern gibt es Kindergärten und eine Grundschule, während weiterführende Schulen in den umliegenden Gemeinden leicht zu erreichen sind.

Die zahlreichen Freizeitmöglichkeiten in und um Haaren machen den Ort besonders attraktiv. Rad- und Wanderwege laden zu ausgedehnten Touren in die Natur ein, während Sportvereine und kulturelle Veranstaltungen das gesellschaftliche Leben bereichern. Auch das nahegelegene Naherholungsgebiet der Teverener Heide bietet vielfältige Möglichkeiten zur Entspannung und Erholung.

Durch die verkehrsgünstige Lage mit Anschluss an die Bundesstraßen B56 und B221 sowie die Nähe zur Autobahn A46 ist Haaren sowohl für Pendler als auch für Besucher optimal erreichbar. Die gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ermöglicht zudem eine unkomplizierte Verbindung zu den umliegenden Städten und Gemeinden.

Insgesamt ist Haaren ein lebendiger Ort mit einem starken Gemeinschaftsgefühl, der sowohl Ruhe und Erholung als auch vielfältige Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten bietet. Hier finden sowohl Familien als auch Paare und Singles ein lebenswertes Umfeld mit hoher Lebensqualität.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

411.50 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

19.12.2034


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 12 Fahrminuten
Bahnhof - 24 Busminuten
Bushaltestelle - 1 Gehminute
Grundschule (Haaren) - 6 Busminuten
Gymnasium (Heinsberg) - 19 Busminuten
Realschule (Heinsberg) - 27 Busminuten
Kindergarten - 4 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 4 Fahrradminuten
Aachen - 46 Fahrminuten
Düsseldorf - 60 Fahrminuten
Maastricht - 43 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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