Reimann & Wolff
Immobilien

REIMANN&WOLFF
Hückelhoven-Doveren:
"Split-Level. Raum im Spiel der Ebenen."

Kennung:5797
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:1
Wohnfläche:161.05 m2
Grundstücksfläche:467.00 m2
Anzahl Zimmer:7.00
Anzahl Schlafzimmer:6.00
Anzahl Badezimmer:1.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:2
Boden:Fliesen, Laminat
Heizungsart:Zentral/Oel
Keller:Teil
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1978
Zustand:Gepflegt
Verkaufstatus:Offen
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Hückelhoven-Doveren
Preis:319.000,00 € (Kaufpreis)
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

360°-Rundgang

Ein Zuhause, das durch seine besondere Architektur sofort fasziniert:
In bevorzugter Lage von Hückelhoven-Doveren eröffnet sich Ihnen ein weiter Blick über die Stadt und ein Wohnkonzept, das Tag für Tag inspiriert und begeistert.

Die moderne Split-Level-Bauweise verleiht dem Einfamilienhaus einen unverwechselbaren Charakter. Halbe Ebenen schaffen ein lebendiges Spiel aus Licht, Höhe und Perspektive – Räume, die offen wirken und zugleich angenehm gegliedert sind. Jeder Bereich besitzt seinen eigenen Charme und fügt sich dennoch harmonisch in das Gesamtbild ein.

Im Mittelpunkt des Hauses entfaltet sich der großzügige Wohnbereich, in dem Großzügigkeit und Raffinesse spürbar werden. Der sanfte Übergang zwischen Wohnzimmer und Essbereich über versetzte Ebenen sorgt für ein Raumgefühl, das Tiefe und Weite zugleich vermittelt.

Lichtdurchflutete Wände und geschmackvoll verlegte Laminatböden unterstreichen die freundliche, einladende Atmosphäre.

Mit sechs Schlafzimmern eröffnet dieses Haus eine Fülle an Möglichkeiten – für Familienleben in allen Facetten, für Ihr ideales Home-Office oder für das harmonische Zusammenwohnen mehrerer Generationen. Jeder Raum ist ein neuer Freiraum.

Ein besonderes Plus sind die modernisierten Sanitärräume. Das stilvoll erneuerte Badezimmer empfängt Sie mit viel Tageslicht, Badewanne und Dusche – ein Ort der Erholung und Klarheit. Auch das Gäste-WC wurde zeitgemäß gestaltet und präsentiert sich ansprechend und frisch.

Ein weiteres Plus ist die ruhige, verkehrsberuhigte Lage: Hier können Kinder unbeschwert draußen spielen, während Sie die Gelassenheit eines entspannten Wohnumfelds genießen.

Im Außenbereich genießen Sie einen Garten, der Ruhe und Sonne verbindet. Die überdachte Terrasse lädt zu entspannten Stunden ein und macht das Leben im Grünen bei jedem Wetter zu einem Vergnügen.

REIMANN&WOLFF Hückelhoven-Doveren:
REIMANN&WOLFF Hückelhoven-Doveren:

Hier erleben Sie Wohnkomfort, der den Bedürfnissen einer Familie in jeder Hinsicht gerecht wird.

Die Split-Level-Architektur schenkt dem Haus Lebendigkeit und macht jedes Geschoss zu einem besonderen Erlebnis. Die geschickt versetzten Ebenen schaffen Rückzugsorte ebenso wie offene Flächen für gemeinsames Leben – perfekt zum Arbeiten, Spielen oder Entspannen.

Klar gestaltete Wände in Weiß lassen viel Licht wirken, während gepflegte Laminatböden in warmer Holzoptik eine wohnliche Atmosphäre entfalten.

Mit sechs Schlafzimmern eröffnet sich Ihnen ein großes Spektrum an Möglichkeiten: Räume für Kinder, für Gäste, für das Home-Office oder für kreative Hobbys – jeder findet hier seinen Platz, ohne Kompromisse.

Auch die Ausstattung überzeugt: Kunststofffenster mit Isolierverglasung und Rollläden sorgen für Behaglichkeit und Ruhe, die Öl-Zentralheizung aus 2008 für eine verlässliche Wärmeversorgung.

Für den praktischen Alltag stehen eine Garage und ein geräumiger Keller bereit – ideale Flächen für Fahrräder, Vorräte oder alles, was im Familienleben seinen Platz braucht.

So verbindet sich hier Komfort mit Funktionalität – und Wohnen wird zu einem Ort, an dem Sie sich rundum wohlfühlen.

Doveren, ein traditionsreicher Ortsteil von Hückelhoven im Kreis Heinsberg, vereint ländliche Idylle mit städtischer Nähe und bietet Familien ein attraktives Wohnumfeld.​

Mit seiner über 2000-jährigen Geschichte zählt Doveren zu den ältesten Siedlungen der Region.
Heute präsentiert sich Doveren als gewachsener Ort mit historischem Charme und moderner Infrastruktur.​

Doveren verfügt über eine gute Verkehrsanbindung. Der Ort ist in das Netz des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) eingebunden, mit mehreren Buslinien, die durch Doveren führen. Der nächstgelegene Bahnhof befindet sich im etwa 800 Meter entfernten Baal, von dem aus Züge in Richtung Aachen und Mönchengladbach verkehren. ​
Die Auffahrt zur Autobahn A46 ist in nur wenigen Minuten erreichbar und stellt eine gute Verbindung zu den Städten Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln und Aachen dar.

Für Familien bietet Doveren ein vielfältiges Vereinsleben. Neben der St.-Sebastianus-Schützenbruderschaft und der Freiwilligen Feuerwehr gibt es zahlreiche weitere Vereine, darunter der Fußballverein F.C. Viktoria Doveren mit Jugend- und Erwachsenenmannschaften, ein Tischtennisverein, ein Gartenbau- und Siedlerverein sowie Pfadfindergruppen.
Diese Gemeinschaften fördern das soziale Miteinander und bieten Kindern und Jugendlichen vielfältige Freizeitmöglichkeiten. ​

In Doveren lässt es sich ruhig und naturnah leben, ohne auf die Annehmlichkeiten der Stadt verzichten zu müssen. Die Kombination aus historischer Atmosphäre, guter Infrastruktur und aktiver Dorfgemeinschaft macht den Ort besonders attraktiv für Familien, die ein harmonisches und lebendiges Wohnumfeld suchen. Quelle: wikipedia

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Verbrauch

Energiekennwert:

88.80 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

C

Ausweis gültig bis:

30.03.2035


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 4 Fahrminuten
Autobahn A44 - 12 Fahrminuten
Bahnhof - 13 Fahrradminuten
Bushaltestelle - 7 Gehminuten
Gymnasium (Hückelhoven) - 12 Fahrradminuten
Realschule (Erkelenz) - 23 Fahrradminuten
Grundschule - 6 Fahrradminuten
Kindergarten - 6 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 7 Fahrminuten
Köln - 58 Fahrminuten
Düsseldorf - 43 Fahrminuten
Aachen - 46 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Unser Kontaktformular wird derzeit gewartet. Bitte senden Sie Ihre Anfrage per E-Mail an info@reimannwolff.de
  Widerrufsbelehrung
Ich habe die Widerrufsbelehrung gelesen, verstanden und bin damit einverstanden. Des Weiteren stimme ich zu, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung begonnen werden darf.
Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen.
Ich erkläre mich mit der Speicherung meiner Daten gemäß Datenschutzerklärung einverstanden. Dieses Einverständnis kann ich jederzeit widerrufen.