Reimann & Wolff
Immobilien

REIMANN&WOLFF
Mönchengladbach-Stadt:
"Über den Dächern der Stadt."

Kennung:5808
Objektart:Wohnung - Penthouse
Wohnfläche:145.61 m2
Grundstücksfläche:517.00 m2
Anzahl Zimmer:3.00
Anzahl Schlafzimmer:2.00
Anzahl Badezimmer:1.00
Anzahl Terrassen:2.00
Boden:Fliesen, Granit
Kamin:Ja
Heizungsart:Etage/Gas
Sauna:Ja
Keller:Ja
Bauweise:Massiv
Baujahr:1972
Verkaufstatus:Offen
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Mönchengladbach-Stadt
Preis:198.000,00 € (Kaufpreis)
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

360°-Rundgang

Diese außergewöhnliche Penthouse-Wohnung vereint großzügiges Wohnen, modernen Komfort und eine Lage, die urbanes Leben auf besonders angenehme Weise erlebbar macht.

In zentrumsnaher Wohnlage von Mönchengladbach genießen Sie kurze Wege in die Innenstadt, zu Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Cafés sowie eine hervorragende Anbindung an das gesamte Stadtgebiet.

Die Wohnung erstreckt sich über die gesamte fünfte Etage des Hauses und vermittelt dadurch ein Wohngefühl, das eher an ein eigenes Haus als an eine klassische Eigentumswohnung erinnert. Ein Höchstmaß an Privatsphäre und ein beeindruckendes Raumgefühl schaffen ein Wohnambiente der besonderen Art.

Bereits beim Betreten dieser besonderen Immobilie wird deutlich, dass hier viel Wert auf Qualität und Wohnatmosphäre gelegt wurde.

Das Herzstück der Wohnung bildet der großzügige Wohn- und Essbereich. Große Fensterflächen lassen viel Tageslicht herein und schaffen eine freundliche, offene Atmosphäre.
Die verlegten Granitböden unterstreichen den modernen und eleganten Charakter der Räume und harmonieren perfekt mit den hell gestalteten Wand- und Deckenflächen.
Von hier aus gelangen Sie direkt auf beide Dachterrassen. Ein echtes Highlight stellt der unvergleichliche Ausblick dar. Von den großzügigen Dachterrassen eröffnet sich Ihnen ein beeindruckendes Panorama über die Dächer von Mönchengladbach. Ob beim ersten Kaffee am Morgen oder beim Ausklang eines langen Tages – hier genießen Sie eine Aussicht, die jeden Moment zu etwas Besonderem macht.
Die große Dachterrasse wurde erst kürzlich mit einem hochwertigen WPC-Belag in elegantem Grau ausgestattet und fügt sich stilvoll in das moderne Gesamtbild der Wohnung ein.

Auch die beiden Schlafräume überzeugen durch ihre angenehme Wohnatmosphäre. Der geschmackvolle Laminatboden sorgt für Behaglichkeit und ergänzt das hochwertige Erscheinungsbild der Wohnung auf ideale Weise.

Das Tageslichtbad präsentiert sich in modernisiertem Design und bietet mit Badewanne sowie Dusche viel Komfort für den Alltag. Direkt angrenzend befindet sich ein weiterer besonderer Wohlfühlbereich: die integrierte Sauna. Hier schaffen Sie sich Ihre persönliche Wellnessoase und genießen entspannte Stunden in den eigenen vier Wänden.

Umfangreiche Modernisierungen verleihen der gesamten Wohnung einen zeitgemäßen und äußerst gepflegten Eindruck. Frisch gestrichene Wände und Decken runden das attraktive Gesamtbild harmonisch ab.

Eine Penthouse-Wohnung mit Haus-im-Haus-Charakter, zwei Dachterrassen, beeindruckender Aussicht und eigener Sauna – eine seltene Gelegenheit für alle, die großzügiges Wohnen in zentraler Lage mit einem besonderen Lebensgefühl verbinden möchten.

REIMANN&WOLFF Mönchengladbach-Stadt:

Die Penthouse-Wohnung präsentiert sich nach umfassenden Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem äußerst gepflegten und zeitgemäßen Zustand. Hier können Sie direkt einziehen und das besondere Wohnambiente vom ersten Tag an genießen.

Im Wohnbereich wurde ein hochwertiger Granitboden verlegt, der den eleganten Charakter der Wohnung unterstreicht und zugleich durch seine zeitlose Optik begeistert.

In den Schlafräumen sorgt ansprechender Laminatboden für eine wohnliche Atmosphäre und angenehmen Komfort.

Weiße Innentüren, frisch gestrichene Wände sowie helle Decken schaffen ein harmonisches Gesamtbild und verleihen den Räumen einen modernen und freundlichen Wohncharakter.

Ein besonderes Highlight sind die beiden Dachterrassen, die den exklusiven Penthouse-Charakter eindrucksvoll unterstreichen.
Die großzügige Hauptterrasse erhielt erst kürzlich einen hochwertigen WPC-Belag in elegantem Grau und bietet reichlich Platz für entspannte Stunden unter freiem Himmel. Zusammen mit dem beeindruckenden Weitblick über die Dächer der Stadt entsteht hier ein Außenbereich mit außergewöhnlicher Aufenthaltsqualität.

Das modernisierte Tageslichtbad überzeugt durch seine geschmackvolle Gestaltung und hochwertige Ausstattung. Eine Badewanne, eine großzügige Eckdusche sowie ein stilvoller Designer-Waschtisch schaffen beste Voraussetzungen für einen gelungenen Start in den Tag. Direkt angrenzend befindet sich die hauseigene Sauna – Ihr persönlicher Wellnessbereich für erholsame Stunden und entspannte Auszeiten in den eigenen vier Wänden.

Für die Wärmeversorgung und die Warmwasseraufbereitung wurde erst vor Kurzem eine neue Gas-Etagenheizung installiert, sodass Sie auch in technischer Hinsicht von einer zeitgemäßen Ausstattung profitieren.

Eine Ausstattung, die Komfort, Wohnqualität und Exklusivität auf besonders gelungene Weise miteinander verbindet.

Diese Adresse zählt zu den gefragten Wohnlagen von Mönchengladbach und verbindet urbanes Leben mit einem hohen Maß an Wohnqualität.
Von hier aus erreichen Sie die Innenstadt innerhalb weniger Minuten und profitieren von einer ausgezeichneten Infrastruktur. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Cafés, Restaurants, Ärzte, Apotheken sowie vielfältige Freizeit- und Kulturangebote befinden sich in komfortabler Entfernung.

Auch Pendler wissen die Lage zu schätzen. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist hervorragend und die Autobahnen A52 sowie A61 sorgen für kurze Wege in Richtung Düsseldorf, Krefeld, Neuss und die gesamte Rhein-Ruhr-Region.

Für Erholung im Grünen bieten sich die nahegelegenen Parkanlagen und Grünflächen an, die zu Spaziergängen, sportlichen Aktivitäten oder entspannten Stunden im Freien einladen. Gleichzeitig genießen Sie alle Vorzüge einer zentralen Wohnlage mit kurzen Wegen zu den Einrichtungen des täglichen Bedarfs.

Eine Wohnlage, die urbanen Komfort, hervorragende Erreichbarkeit und eine attraktive Umgebung auf ideale Weise miteinander verbindet.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

234.00 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

G

Ausweis gültig bis:

11.05.2035


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A61 - 5 Fahrminuten
Autobahn A44 - 6 Fahrminuten
MG Hbf. - 6 Fahrminuten
Bushaltestelle - 2 Gehminuten
Grundschule - 9 Gehminuten
Gesamtschule - 5 Fahrradminuten
Kindergarten - 5 Fahrminuten
Einkaufsmarkt - 5 Fahrminuten
Düsseldorf - 31 Fahrminuten
Köln - 54 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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