Schon beim Betreten spüren Sie die einladende Atmosphäre dieses charmanten Einfamilienhauses – ein Zuhause, das mit gepflegtem Erscheinungsbild und einem angenehmen Wohngefühl begeistert.
Der Garten präsentiert sich wohldurchdacht und pflegeleicht, sodass Sie mehr Zeit für die schönen Dinge des Lebens finden: etwa unter dem freistehenden, überdachten Terrassenbereich, wo Sie bei einem Glas Wein den Tag ausklingen lassen oder auf der Liege einen Moment der Ruhe genießen.
Ein heller, großzügiger Raum verbindet das Wohnhaus harmonisch mit dem Außenbereich – fast wie ein Wintergarten, schafft er eine helle, offene Verbindung zwischen drinnen und draußen.
Im Erdgeschoss erwarten Sie das gemütliche Wohn- und Esszimmer, eine funktionale Küche sowie ein stilvolles Gäste-WC.
Über die zentrale Wohndiele führt der Weg in das Obergeschoss, wo zwei Schlafzimmer auf Sie warten – eines davon mit charmantem Ankleidebereich. Das frische und helle Badezimmer mit Dusche ergänzt diese Etage perfekt.
Praktisch zeigt sich das Haus auch im Alltag: Der Vollkeller bietet wertvollen Stauraum, und gemeinsam mit der Garage und einem angrenzenden Abstellraum ist mehr als ausreichender Platz vorhanden.
Ein Zuhause zum Wohlfühlen – durchdacht, gepflegt und mit viel Raum für Ihre Wohnideen.
Ein besonderes Plus erwartet Sie gleich nebenan: Direkt angrenzend an das Hausgrundstück befindet sich ein weiteres Areal, das als Bauland ausgewiesen ist. Aktuell wird dieser Teil als großzügige Gartenerweiterung genutzt – ideal für entspannte Stunden im Grünen oder individuelle Gestaltungsideen.
Auf Wunsch kann dieses Grundstück optional miterworben werden und eröffnet Ihnen zusätzliche Perspektiven – sei es für eigene Bauvorhaben, gärtnerische Träume oder als wertvolle Reserve für die Zukunft.
In diesem charmanten Haus verbinden sich behaglicher Wohnkomfort und eine durchdachte technische Ausstattung zu einem soliden Gesamtbild.
Im Erdgeschoss empfangen Sie helle, pflegeleichte Bodenfliesen, die den Wohnräumen eine angenehme Großzügigkeit verleihen. In den Schlafräumen setzt freundliches Laminat wohnliche Akzente.
Das Tageslicht-Badezimmer zeigt sich frisch und einladend – mit Dusche, Waschbecken und WC präsentiert es sich funktional und freundlich zugleich.
Die Gas-Zentralheizung aus dem Jahr 2003 sorgt gemeinsam mit der modernen Luft-Wärmepumpe von 2023 für eine zuverlässige Warmwasserversorgung – effizient und zeitgemäß.
Auch die Isolierverglasung Holzfenster tragen zu dem guten optischen wie technischen Eindruck bei.
Das Dach erhielt 2015 eine neue Eindeckung und verleiht dem Gebäude damit zusätzliche Wertbeständigkeit.
Bereits in den 1980er Jahren wurden sämtliche Hausinstallationen, inklusive der Elektrik, erneuert – ein echtes Plus für die langfristige Nutzungssicherheit.
Orsbeck, ein charmant gelegener Ortsteil der Stadt Wassenberg im Kreis Heinsberg, lädt mit rund 2.000 Einwohnern zu einem Leben in ländlicher Idylle ein – nur einen Steinwurf von der Rur entfernt und eingebettet in eine Umgebung voller Geschichte und Charakter.
Ein ausgeprägtes Miteinander prägt das Ortsbild, getragen von einer lebendigen Vereinskultur.
Die reizvolle Lage im Naturpark Maas-Schwalm-Nette bietet ein Paradies für Naturliebhaber: Ob beim Radfahren entlang der Flussläufe, beim Wandern durch grüne Landschaften oder beim Wassersport – hier entfaltet sich Freizeitgenuss in seiner schönsten Form. Ergänzt wird das Angebot durch das nahegelegene Wassenberg, ein staatlich anerkannter Luftkurort mit mittelalterlicher Burganlage und idyllischem Burgpark.
Für eine komfortable Mobilität sorgen die AVV-Buslinien, die Orsbeck mit dem Stadtzentrum und den Nachbargemeinden verbinden. Zusätzlich steht abends und an Wochenenden der praktische MultiBus zur Verfügung. Auch die A46 sowie die B221 sind in kurzer Zeit erreichbar und bieten beste Anbindung in Richtung Düsseldorf, Neuss oder Aachen.
Dank der Nähe zur niederländischen Grenze eröffnen sich zudem spannende Möglichkeiten für grenzüberschreitende Ausflüge und internationale Begegnungen.
In Orsbeck erwartet Sie ein lebenswerter Rückzugsort mit einer gelungenen Mischung aus Ruhe, Natur, Geschichte und guter Erreichbarkeit – ein Ort, der nicht nur zum Verweilen, sondern zum Ankommen einlädt.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 247.40 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | G |
Ausweis gültig bis: | 17.08.2033 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 8 Fahrminuten
Bahnhof - 9 Autominuten
Bushaltestelle - 3 Gehminuten
Gymnasium - 21 Fahrradminuten
Realschule - 17 Fahrradminuten
Grundschule - 8 Fahrradminuten
Kindergarten - 9 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 3 Autominuten
Düsseldorf - 52 Fahrminuten
Köln - 67 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.