Dieses charmante Einfamilienhaus erzählt seine ganz eigene Geschichte: Ursprünglich erbaut vor Jahrzehnten, erhielt es 1946 seinen Wiederaufbau und wurde in den Jahren 2006/2007 umfassend saniert und liebevoll modernisiert.
Mit viel Gespür für Details entstand ein Zuhause, das Tradition und zeitgemäßen Wohnkomfort harmonisch miteinander verbindet.
Herzstück des Hauses ist der lichtdurchflutete Wintergarten, der klimatisiert für angenehmes Raumklima sorgt und Ihnen einen wundervollen Blick in die grüne, gepflegte Gartenanlage schenkt.
Hier genießen Sie das ganze Jahr über Ihr persönliches Stück Natur.
Der offen gestaltete Wohnraum mit integrierter Küche lädt zu geselligen Stunden und gemütlichem Beisammensein ein.
Ein ebenerdiger Schlafraum bietet Ihnen komfortable Rückzugsmöglichkeiten, während das 2007 modernisierte und auf Ebene befindliche Badezimmer mit großzügiger Dusche für erfrischende Wohlfühlmomente sorgt.
Im Obergeschoss erwarten Sie zwei weitere behagliche Schlafzimmer, die Raum für Familie, Gäste oder ein individuelles Arbeitszimmer eröffnen.
Dieses Haus strahlt eine einladende Wärme aus und überzeugt mit einem besonderen Charme, der Ihnen sofort das Gefühl vermittelt, angekommen zu sein.
Die Ausstattung dieses Einfamilienhauses überzeugt durch eine gelungene Kombination aus solider Sanierung und wohnlichem Komfort. Im Jahr 2007 umfassend erneuert, präsentiert sich das Haus in einem sehr gepflegten Zustand und bietet zahlreiche Annehmlichkeiten für den Alltag.
Der Wohnbereich ist mit einem ansprechenden Mix aus Fliesen und Laminat ausgestattet, während die Schlafzimmer mit textilem Bodenbelag eine behagliche Atmosphäre schaffen.
Flur und Badezimmer wurden ebenfalls gefliest.
Die Kunststofffenster mit Isolierverglasung stammen überwiegend aus 2007, ergänzt durch Fenster an der Vorderseite mit Isolierverglasung aus 2000 sowie moderne Wintergarten-Fenster von 2010.
Im Zuge der Sanierung wurden Elektro-, Wasser- und Abwasserleitungen erneuert.
Für behagliche Wärme sorgt eine Gas-Zentralheizung aus dem Jahr 2008, betrieben über einen im Eigentum befindlichen Flüssiggastank. Die Warmwasserversorgung erfolgt über einen Durchlauferhitzer.
Sowohl die Fassade mit 10 cm Dämmung als auch das gedämmte Dach tragen zur Energieeffizienz bei.
Der klimatisierte Wintergarten schenkt Ihnen das ganze Jahr über angenehme Temperaturen und ein besonderes Wohngefühl.
Raffinierte Details wie eingelassene Spots im Wohnraum oder LED-Beleuchtung im Schlafzimmer unterstreichen den modernen Charakter.
Zwei Abstellräume ersetzen praktisch den Keller und bieten ausreichend Stauraum.
Das tageslichthelle Badezimmer, ebenfalls 2007 erneuert, begeistert mit einer komfortablen Dusche von großzügigen Maßen (ca. 1,70 m x 1,60 m).
Im Obergeschoss sorgen teils vorhandene Einbauschränke für eine clevere Nutzung des Platzangebots.
Am Ende des Gartens erwartet Sie zudem ein massives Gartenhaus, ideal zur Unterbringung von Gartengeräten oder Fahrrädern.
Hückelhoven-Baal vereint ländliche Ruhe mit angenehmer Nähe zu städtischem Leben.
Umgeben von Feldern und sanften Wiesen genießen Sie hier eine entspannte Atmosphäre mit viel Raum für Erholung und Freizeit. Gleichzeitig profitieren Sie von einer sehr guten Infrastruktur: Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und medizinische Versorgung finden Sie in unmittelbarer Umgebung.
Die Anbindung ist ausgezeichnet – sowohl mit dem Auto über die nahegelegene A46 als auch per Bahn, da der Bahnhof Baal direkte Verbindungen in Richtung Aachen, Düsseldorf und Köln bietet. Dadurch eröffnen sich Ihnen viele Möglichkeiten, Beruf und Alltag harmonisch zu gestalten.
Auch Naturliebhaber fühlen sich hier wohl, denn zahlreiche Rad- und Spazierwege führen Sie durch die reizvolle niederrheinische Landschaft. So erleben Sie in Baal eine gelungene Kombination aus Erreichbarkeit, Natur und hoher Lebensqualität.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 197.80 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | F |
Ausweis gültig bis: | 25.09.2035 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 7 Fahrminuten
Bahnhof - 2 Gehminuten
Bushaltestelle - 2 Gehminuten
Gymnasium (Hückelhoven) - 21 Busminuten
Realschule (Ratheim) - 29 Busminuten
Grundschule - 3 Fahrradminuten
Kindergarten - 2 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 3 Fahrminuten
Köln - 63 Fahrminuten
Düsseldorf - 53 Fahrminuten
Aachen - 42 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.