Reimann & Wolff
Immobilien

 

VERKAUFT
Wassenberg-Orsbeck:
"Backsteincharme trifft Zukunft."

Kennung:5833
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:1
Wohnfläche:151.46 m2
Grundstücksfläche:336.00 m2
Anzahl Zimmer:7.00
Anzahl Schlafzimmer:5.00
Anzahl Badezimmer:1.00
Anzahl Stellplätze:1
Boden:Fliesen, Teppich, Dielen
Heizungsart:Zentral/Gas
Keller:Teil
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1945
Zustand:Teil_vollrenovierungsbed
Verkaufstatus:Verkauft
Lage: Wassenberg-Orsbeck
Preis:-
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Dieses charmante Einfamilienhaus in klassischer Backsteinoptik besticht durch seine einladende Ausstrahlung und das großzügige Raumangebot – ideal für alle, die sich nach viel Platz und Gestaltungsfreiheit sehnen.

Auf zwei Ebenen erwarten Sie insgesamt fünf behagliche Schlafzimmer, verteilt auf zwei Wohnebenen. Das Badezimmer kann mit etwas handwerklichem Geschick in eine Wohlfühloase verwandeln werden.

Im Inneren entfaltet sich eine wohnliche Atmosphäre mit traditionellen Dielenböden, gemütlichem Teppich und pflegeleichtem PVC – eine solide Basis, um Ihren persönlichen Wohnstil zu verwirklichen.

Das angrenzende Nebengebäude eröffnet vielseitige Möglichkeiten: Ob Werkstatt, Atelier oder Hobbyraum – hier finden Ihre Ideen den passenden Raum.

Der liebevoll angelegte Garten lädt dazu ein, in ruhigen Momenten aufzutanken, Blumen zu pflanzen oder gemütliche Stunden im Freien zu verbringen – eine kleine grüne Oase für Ihre Freizeit und Erholung.

Dieses Haus ist ein wunderbares Zuhause für alle, die Charme, Raum und Potenzial zu schätzen wissen – ein Ort, an dem Sie Ihren eigenen Wohntraum Schritt für Schritt entstehen lassen können.

Sicherlich das Highlight der Ausstattung dieses in den 1960er-Jahren aufgestockten Einfamilienhauses ist die erst Ende 2024 installierte Gas-Zentralheizung, die für eine angenehme Wärme sorgt und zugleich die Warmwasserbereitung übernimmt.

Der Dachstuhl stammt aus der Zeit der Aufstockung und spiegelt die solide Bauweise jener Jahre wider. Die Dacheindeckung wurde Schätzungen zufolge in den 1980er-Jahren erneuert und präsentiert sich in einem gepflegten Zustand.

Die vorhandenen Kunststofffenster mit Isolierverglasung und mechanischen Rollläden wurden im Jahr 1982 eingebaut und tragen zu einem soliden Wärmeschutz bei. Wasser- und Abwasserleitungen dürften ebenfalls in den 1980er-Jahren erneuert worden sein und entsprechen dem damaligen Standard.

Für eine zeitgemäße Nutzung empfiehlt sich eine Modernisierung der Elektrik – eine wertvolle Gelegenheit, das Haus auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen und ganz nach Ihren individuellen Vorstellungen zu gestalten.

Orsbeck, ein charmant gelegener Ortsteil der Stadt Wassenberg im Kreis Heinsberg, lädt mit rund 2.000 Einwohnern zu einem Leben in ländlicher Idylle ein – nur einen Steinwurf von der Rur entfernt und eingebettet in eine Umgebung voller Geschichte und Charakter.

Ein ausgeprägtes Miteinander prägt das Ortsbild, getragen von einer lebendigen Vereinskultur.

Die reizvolle Lage im Naturpark Maas-Schwalm-Nette bietet ein Paradies für Naturliebhaber: Ob beim Radfahren entlang der Flussläufe, beim Wandern durch grüne Landschaften oder beim Wassersport – hier entfaltet sich Freizeitgenuss in seiner schönsten Form. Ergänzt wird das Angebot durch das nahegelegene Wassenberg, ein staatlich anerkannter Luftkurort mit mittelalterlicher Burganlage und idyllischem Burgpark.

Für eine komfortable Mobilität sorgen die AVV-Buslinien, die Orsbeck mit dem Stadtzentrum und den Nachbargemeinden verbinden. Zusätzlich steht abends und an Wochenenden der praktische MultiBus zur Verfügung. Auch die A46 sowie die B221 sind in kurzer Zeit erreichbar und bieten beste Anbindung in Richtung Düsseldorf, Neuss oder Aachen.

Dank der Nähe zur niederländischen Grenze eröffnen sich zudem spannende Möglichkeiten für grenzüberschreitende Ausflüge und internationale Begegnungen.

In Orsbeck erwartet Sie ein lebenswerter Rückzugsort mit einer gelungenen Mischung aus Ruhe, Natur, Geschichte und guter Erreichbarkeit – ein Ort, der nicht nur zum Verweilen, sondern zum Ankommen einlädt.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

339.30 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

15.10.2035


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 9 Fahrminuten
Bahnhof - 8 Autominuten
Bushaltestelle - 2 Gehminuten
Gymnasium - 22 Busminuten
Realschule - 26 Busminuten
Grundschule - 7 Fahrradminuten
Kindergarten - 2 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 4 Autominuten
Düsseldorf - 55 Fahrminuten
Köln - 74 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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