Reimann & Wolff
Immobilien

REIMANN&WOLFF
Selfkant-Saeffelen:
"Schöner Wohnen. Für Ihre Familie."

Kennung:5836
Objektart:Haus - Doppelhaushaelfte
Garageanzahl:1
Wohnfläche:114.52 m2
Grundstücksfläche:371.00 m2
Anzahl Zimmer:4.00
Anzahl Schlafzimmer:3.00
Anzahl Badezimmer:1.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:1
Boden:Fliesen, Kunststoff
Heizungsart:Zentral/Oel
Keller:Ja
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1998
Zustand:Gepflegt
Verkaufstatus:Offen
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Selfkant-Saeffelen
Preis:319.000,00 € (Kaufpreis)
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

360°-Rundgang

Dieses gepflegte Einfamilienhaus erbaut als Doppelhaushälfte überzeugt durch seine solide Bauweise und den einladenden Gesamteindruck.

Von der Terrasse (mit elektrischer Sonnenmarkise) genießen Sie den Blick auf Ihren liebevoll angelegten Garten und die angrenzenden Wiesen – ein Ort, an dem Ruhe und Natur harmonisch aufeinander treffen.

Im Inneren erwarten Sie helle Wände und Bodenfliesen, die für eine freundliche und frische Wohnatmosphäre sorgen.

Der Grundriss zeigt sich klassisch wertvoll und optimal durchdacht: Das großzügige Wohn- und Esszimmer bildet gemeinsam mit der angrenzenden, baulich getrennten Küche einen idealen Lebensmittelpunkt.
Die geräumige Wohnküche erlaubt eine Möblierung mit Tisch und Stühlen – perfekt, um hier in geselliger Runde zu verweilen oder gemütliche Stunden mit der Familie zu verbringen.

Ein Gäste-WC auf dieser Ebene ergänzt das Raumangebot auf praktische Weise.

Ein besonderes Plus ist der direkte Zugang zur geräumigen Garage über den Hausflur – ein Komfort, den man im Alltag schnell zu schätzen weiß.

Im Obergeschoss erwarten Sie drei gemütliche Schlafzimmer sowie ein zeitlos gestaltetes, helles Badezimmer mit Dusche, Badewanne und zwei Waschbecken – ideale Voraussetzungen für einen angenehmen Start in den Tag und ebenso entspannende Abendstunden.

Ein Haus, das mit durchdachter Architektur, gepflegtem Zustand und einer harmonischen Wohnatmosphäre sowie einer guten Lage überzeugt – perfekt für alle, die Wert auf Komfort, Ruhe und ein wohnliches Zuhause legen.

REIMANN&WOLFF Selfkant-Saeffelen:
REIMANN&WOLFF Selfkant-Saeffelen:
REIMANN&WOLFF Selfkant-Saeffelen:

Das charmante Familienhaus präsentiert sich als harmonisches Gesamtbild, das bereits beim ersten Blick begeistert.

Die ansprechende Klinkerfassade fügt sich wunderbar ins gepflegte Nachbarschaftsbild ein, während der liebevoll angelegte Garten mit herrlicher Aussicht in die umgebende Natur zum Verweilen einlädt.

Die durchdachte Raumaufteilung schafft ideale Voraussetzungen für das Familienleben – hier fühlt sich jedes Mitglied rundum wohl.

Im Erdgeschoss, im Flur und im Bad des Obergeschosses schaffen weiße Bodenfliesen eine helle, freundliche Atmosphäre, während in den Schlafräumen warme, pflegeleichte PVC-Böden für ein behagliches Wohngefühl sorgen.

Technisch überzeugt das Haus mit soliden Installationen, wie man sie von einem gepflegten Haus jüngeren Baujahrs erwarten darf:
Die regelmäßig gewartete Öl-Zentralheizung aus dem Jahr 1998 sorgt zuverlässig für Wärme und Warmwasser – bei erfreulich niedrigen Verbrauchswerten von rund 1.200 bis 1.300 Litern jährlich.

Ein besonderes Highlight ist die großzügige, etwa neun Meter lange Garage mit elektrischem Torantrieb. Von hier gelangen Sie bequem direkt ins Haus oder in den Garten – ein Komfort, den Sie schnell zu schätzen wissen.

Der Vollkeller bietet reichlich Platz für Hobbys, Stauraum und einen praktisch gestalteten Hauswirtschaftsraum mit Podest für Waschmaschine und Trockner.

Selfkant-Saeffelen, idyllisch im westlichsten Zipfel Deutschlands gelegen, vereint ländliche Ruhe mit hervorragender Anbindung und einer lebensfrohen Dorfgemeinschaft.
Umgeben von sanften Wiesen und Feldern entfaltet der charmante Ort seinen unverwechselbaren Charakter – geprägt von gepflegten Häusern, alten Hofanlagen und einem harmonischen Miteinander.

Hier genießen Sie das Leben in entspannter Atmosphäre, fernab vom hektischen Alltag, und profitieren zugleich von der Nähe zu den Nachbarorten Tüddern, Süsterseel und Gangelt.
Auch die niederländische Grenze ist nur wenige Minuten entfernt, was Saeffelen besonders attraktiv für Berufspendler oder Liebhaber beider Kulturen macht.

Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergärten finden Sie in der Umgebung, ebenso wie vielfältige Freizeit- und Naturerlebnisse. Spaziergänge oder Fahrradtouren durch die weite Landschaft des Selfkants laden dazu ein, den Tag mit Ruhe und frischer Luft zu genießen.

Saeffelen steht für ein naturnahes, familienfreundliches Wohnen mit ländlichem Charme und einem starken Gemeinschaftsgefühl – ein Ort, an dem man gerne ankommt und bleibt.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Verbrauch

Energiekennwert:

95.40 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

C

Ausweis gültig bis:

14.11.2029


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 13 Fahrminuten
Bahnhof (Geilenkirchen) - 23 Fahrminuten
Bushaltestelle - 4 Gehminuten
Gymnasium (HS) - 30 Busminuten
Gesamtschule (Gangelt) - 17 Fahrradminuten
Grundschule - 1 Gehminute
Kindergarten - 5 Fahrminuten
Einkaufsmarkt - 6 Fahrminuten
Düsseldorf - 61 Fahrminuten
Köln - 75 Fahrminuten
Aachen - 36 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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