Reimann & Wolff
Immobilien

REIMANN&WOLFF
Linnich-Floßdorf:
"Viel Raum für Ihre Ideen."

Kennung:5837
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:1
Wohnfläche:201.33 m2
Grundstücksfläche:657.00 m2
Anzahl Zimmer:9.00
Anzahl Schlafzimmer:7.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:1
Boden:Fliesen, Laminat
Heizungsart:Zentral/Oel
Keller:Teil
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1950
Zustand:Teil_vollrenovierungsbed
Verkaufstatus:Offen
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Linnich-Floßdorf
Preis:89.000,00 € (Kaufpreis)
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

360°-Rundgang

Hier erwartet Sie ein Haus, das vor allem durch seine beeindruckende Größe und Raumvielfalt überzeugt.

Auf über 200 Quadratmetern Wohnfläche eröffnen sich Ihnen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten – bis zu sieben Schlafzimmer und zwei Badezimmer bieten Platz für große Familien oder Investoren, die das Objekt beispielsweise zur Vermietung an Monteure nutzen möchten.

Dank moderner KI-aufbereiteter Bilder* lässt sich das wahre Potenzial dieser Immobilie bereits erahnen: Weitläufige Räume, die darauf warten, mit Leben und Stil gefüllt zu werden.
Hier können Sie Ihren eigenen Geschmack einbringen und das Haus nach Ihren Vorstellungen gestalten.

Das Grundstück präsentiert sich angenehm pflegeleicht – eine großzügige Terrasse lädt zum Verweilen ein, während der Verzicht auf einen klassischen Garten all jenen entgegenkommt, die ihre Freizeit lieber anders genießen.

Ein Haus für Menschen, die Raum zum Entfalten suchen, Gestaltungsfreiheit schätzen und den Komfort geringer Außenpflege bevorzugen.

*Die Räumlichkeiten des Hauses präsentieren sich derzeit stark zugestellt und voller Unrat, wodurch das tatsächliche Raumgefühl im momentanen Zustand kaum erkennbar ist. Um das Potenzial der Immobilie besser zu veranschaulichen, wurden die Innenaufnahmen mithilfe moderner KI-Technologie bearbeitet: Der vorhandene Inhalt wurde digital entfernt und durch eine beispielhafte Möblierung ersetzt. Dabei blieben die bestehenden Bodenbeläge und baulichen Gegebenheiten unverändert, sodass Sie einen authentischen Eindruck von den tatsächlichen Raumverhältnissen und Proportionen erhalten.
Den aktuellen Zustand erleben Sie zusätzlich im virtuellen Rundgang, der Ihnen jeden Raum transparent vor Augen führt.

REIMANN&WOLFF Linnich-Floßdorf:
REIMANN&WOLFF Linnich-Floßdorf:

Denkt man sich den aktuellen Zustand hinweg, offenbart sich eine Immobilie mit spannendem Potenzial und einer Fülle an Raum.

Die vorhandene Öl-Zentralheizung aus dem Jahr 2006 sorgt zugleich für Warmwasser, auch wenn sie derzeit außer Betrieb und nicht funktionsfähig ist. Das genaue Baujahr dieser Anlage ist unbekannt.

Die verbauten Holzfenster verfügen über eine Isolierverglasung und tragen so zum klassischen Charakter des Hauses bei.

Die Elektroinstallation vermittelt den Eindruck, bereits einmal überarbeitet worden zu sein, auch wenn hierzu keine verbindlichen Angaben oder zeitliche Einordnung möglich sind.

Ebenso liegen zu den weiteren Installationsleitungen keine detaillierten Informationen vor.

Insgesamt bietet die Immobilie eine solide Grundlage für alle, die den Charme des Bestehenden schätzen und Freude daran haben, ein Haus ganz nach den eigenen Vorstellungen technisch und optisch zu gestalten.

Linnich-Flossdorf präsentiert sich als idyllischer Ortsteil in ländlicher Umgebung, eingebettet zwischen Wiesen und Feldern, und dennoch mit angenehmer Nähe zu städtischer Infrastruktur.

Das dörfliche Miteinander ist hier spürbar – freundlich, familiär und von Gemeinschaftssinn geprägt.

In wenigen Fahrminuten erreichen Sie das Zentrum von Linnich mit Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten, Ärzten und gastronomischen Angeboten.

Auch die Anbindung an größere Städte ist komfortabel: Über die Bundesstraßen und nahegelegene Autobahnanschlüsse gelangen Sie rasch nach Jülich, Düren oder Erkelenz, ebenso wie in die umliegenden Wirtschaftsregionen.

Für Naturliebhaber bietet die Umgebung von Flossdorf zahlreiche Spazier- und Radwege entlang der Rur, während Reitfreunde und Ruhesuchende gleichermaßen das weitläufige Landschaftsbild schätzen.

Ein Ort, an dem ländliche Ruhe und gute Erreichbarkeit harmonisch zusammentreffen – perfekt für alle, die das Leben abseits des Trubels genießen möchten, ohne auf Komfort zu verzichten.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

338.60 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

01.12.2035


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 10 Fahrminuten
Bahnhof H.-Baal - 14 Fahrminuten
Bushaltestelle - 4 Gehminuten
Grundschule - 17 Busminuten
Gesamtschule - 21 Busminuten
Kindergarten - 5 Fahrminuten
Einkaufsmarkt - 3 Fahrminuten
Düsseldorf - 56 Fahrminuten
Köln - 58 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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