Sanft umarmt von weitläufigen Feldern und stillen Wiesen entfaltet dieses freistehende Einfamilienhaus mit Anbau aus dem Jahr 2000 einen Charme, der bereits beim ersten Blick ins Herz trifft.
Das Hausgrundstück mit einer Größe von mehr als 1.200 Quadratmetern und einer üppigen Frontbreite bietet großzügige Möglichkeiten für Ihre Visionen.
Eine Erweiterung des bestehenden Gebäudes oder die Errichtung eines zusätzlichen Bauwerks ist eventuell möglich und lässt Raum für Spekulationen.
Ein Gartenhaus und ein Schuppen fügen sich harmonisch in das Ensemble ein und setzen liebevolle Akzente.
Nur wenige Schritte entfernt befindet sich eine eigene Wiese mit über 900 Quadratmetern, die zusätzlich und optional erworben werden kann und Ihnen ein Stück Natur schenkt.
Von beiden Terrassen erleben Sie ein grünes Areal, das mit einem sanft plätschernden Teich zum Verweilen einlädt.
Die äußere Geborgenheit setzt sich im Inneren fort. Warme Dielenböden und detailverliebte Gestaltungen schaffen eine Atmosphäre, die sich anfühlt wie ein persönlicher Rückzugsort voller Harmonie.
Die stilvolle Einrichtung verleiht jedem Raum eine warme Ausstrahlung, die sich wie ein wohltuender Mantel über Ihren Alltag legt.
Die Wohnküche bildet das Herzstück: Großzügige Fensterflächen öffnen den Blick in den prachtvollen Garten und lassen jeden Moment besonders wirken.
Auf dieser Ebene erwartet Sie zudem ein frisches Badezimmer mit Dusche.
Im darüberliegenden Schlaftrakt entfalten zwei Schlafzimmer ihren einladenden Charakter.
Ein weiteres Badezimmer mit gemütlicher Badewanne schenkt Ihnen wohltuende Auszeiten und verwandelt den Moment in einen kleinen Glücksmoment.
Für die einladende Wärme des Hauses sorgen charmante Stilelemente, die jedem Raum eine besondere Ausstrahlung verleihen.
Die Dielenböden bringen eine natürliche Lebendigkeit mit, die formschöne Holztreppe setzt einen eleganten Akzent und die liebevolle Detailgestaltung rundet das harmonische Gesamtbild ab.
Auch die technische Ausstattung bildet eine verlässliche Grundlage für angenehmen Wohnkomfort. Eine Öl-Zentralheizung aus dem Jahr 2000 sorgt für wohlige Temperaturen und übernimmt zugleich die Warmwasseraufbereitung.
Die isolierverglasten Kunststofffenster sowie sämtliche Installationen stammen im Anbau ebenfalls aus dem Jahr der Errichtung, also aus 2000.
Im übrigen Gebäudeteil wurden Wasser- und Abwasserleitungen ebenfalls zu diesem Zeitpunkt erneuert. Die elektrische Anlage des ursprünglichen Hauses wurde im Laufe der Jahre immer wieder weiterentwickelt und bietet eine solide Basis für Ihre individuellen Vorstellungen.
Heinsberg-Kempen ist ein idyllischer und ruhiger Ortsteil der Kreisstadt Heinsberg im westlichen Nordrhein-Westfalen. Eingebettet in die sanfte Landschaft des Rheinlandes, besticht Kempen durch seinen dörflichen Charme und die naturnahe Umgebung, die sich ideal für Spaziergänge, Radtouren und erholsame Stunden im Grünen eignet.
Die gute Anbindung an die umliegenden Städte wie Heinsberg, Erkelenz und Mönchengladbach macht den Ort besonders attraktiv.
Über die Autobahn A46 erreichen Sie schnell größere Metropolen, während Sie gleichzeitig die Ruhe einer ländlichen Wohnlage genießen können.
Kempen verfügt über eine freundliche Nachbarschaft und eine gewachsene Infrastruktur.
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Kindergärten, Schulen und medizinische Versorgung sind in der näheren Umgebung vorhanden.
Für Freizeitgestaltung sorgen Sportvereine, Wanderwege und kulturelle Angebote in der Region.
Die Nähe zur niederländischen Grenze verleiht Kempen einen internationalen Charme und eröffnet zusätzliche Möglichkeiten für Einkäufe und Ausflüge.
Ob als Wohnort für Familien, Paare oder Ruhesuchende – Kempen bietet eine perfekte Balance zwischen naturnahem Wohnen und städtischer Erreichbarkeit.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 304.80 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | H |
Ausweis gültig bis: | 27.11.2035 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 12 Fahrminuten
Bahnhof - 6 Fahrminuten
Bushaltestelle - 7 Gehminuten
Gymnasium - 26 Busminuten
Realschule - 27 Busminuten
Grundschule - 7 Fahrradminuten
Kindergarten - 4 Autominuten
Einkaufsmarkt - 3 Autominuten
Düsseldorf - 59 Fahrminuten
Köln - 74 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.