Dieser freistehende Bungalow mit Einliegerwohnung begeistert durch seine architektonisch ansprechende und wertige Bauweise, die Individualität und Charakter ausstrahlt.
Hier entfaltet sich ein Zuhause, das Ihnen vielfältige Möglichkeiten eröffnet, sei es für das harmonische Zusammenleben mehrerer Generationen oder für z.B. einen separaten Bürotrakt mit angenehmer Rückzugsmöglichkeit.
Im Wohnbereich genießen Sie immer wieder besondere Momente, denn der angrenzende Wintergarten lädt dazu ein, lichtdurchflutete Stunden in entspannter Atmosphäre zu verbringen.
Auch die Wohnküche öffnet sich zu diesem besonderen Ort und macht den Wintergarten schnell zu Ihrem persönlichen Lieblingsplatz für gemeinsame Mahlzeiten und anregende Gespräche.
Insgesamt stehen Ihnen, inklusive der Einliegerwohnung, bis zu vier Schlafzimmer und zwei Badezimmer zur Verfügung. Das Hauptbadezimmer verwöhnt Sie mit Badewanne und Dusche und bietet einen Komfort, der den Alltag veredelt. Das Badezimmer der Einliegerwohnung präsentiert sich seit der Modernisierung im Jahr 2008 in einem zeitlosen und modernen Stil und fügt sich harmonisch in das Gesamtbild ein.
Abgerundet wird dieses besondere Zuhause durch einen liebevoll angelegten Garten. Sattgrüner Rasen, wohlgeformte Sträucher und elegante Gräser schaffen in der warmen Jahreszeit ein lebendiges Farbenspiel und laden Sie dazu ein, entspannte Stunden im Freien zu genießen.
Hier finden Sie einen Ort, an dem Wohnqualität, Flexibilität und Lebensfreude auf wunderbare Weise zusammenfinden.
Die Einliegerwohnung entstand erst gegen Ende der 1980er Jahre und fügt sich harmonisch in das Gesamtbild des Hauses ein, wodurch sie einen eigenständigen und zugleich hochwertigen Wohnbereich bietet.
Zusätzlich eröffnet der vorhandene, großzügige Dachspeicher attraktive Aus- und Erweiterungsmöglichkeiten, bei denen Sie Ihre eigenen Wohnideen und Zukunftspläne großzügig verwirklichen können. Ob zusätzlicher Wohnraum, ein Atelier oder ein weiterer Rückzugsort – hier liegt das Potenzial bereit, Ihr Zuhause ganz nach Ihren Vorstellungen weiterzuentwickeln.
Aus erster Hand präsentiert sich Ihnen dieses stets gepflegte Wohnhaus, das durch seine liebevolle Behandlung über viele Jahre hinweg überzeugt und ein rundum stimmiges Gesamtbild vermittelt.
Besonders ins Auge fällt der Wintergarten, der mit hochwertigen Glaselementen einen eleganten Akzent setzt und dank der vorhandenen Sonnenmarkise auf Wunsch angenehme Beschattung bietet. Hier genießen Sie zu jeder Tageszeit entspannte Stunden und erleben das harmonische Zusammenspiel von Licht und Natur in besonderer Atmosphäre.
Die Ausstattung entspricht dem soliden Standard des Baujahres und vermittelt eine angenehme Wohnqualität mit verlässlicher Substanz. Keramikfliesen, charmantes Sichtmauerwerk aus Klinkersteinen sowie Laminatboden verleihen den Räumen eine warme, charaktervolle Ausstrahlung, während zahlreiche geschickt platzierte Einbauspots für stimmungsvolle Lichtakzente sorgen und das behagliche Wohngefühl unterstreichen.
Für gleichmäßige Wärme im gesamten Haus sorgt die Öl-Zentralheizung mit integrierter Warmwasserversorgung aus dem Jahr 1995, ergänzt durch erneuerte Heizkörper, die sich harmonisch in das Gesamtbild einfügen.
Auch baulich zeigt sich die Immobilie in einem sehr gepflegten Zustand. Die Dacheindeckung wurde im Jahr 2010 mit hochwertigen Tonziegeln erneuert und verleiht dem Gebäude eine langlebige und wertige Hülle. Gepflegte Holzfenster mit im Jahr 2008 erneuerter Isolierverglasung sowie elektrische Rollläden bieten zusätzlichen Komfort und runden die hochwertige Ausstattung ab.
Abschließend ergänzt ein großzügiger Vollkeller das Raumangebot und eröffnet Ihnen vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, während ein praktischer Speicher über der Garage zusätzlichen Platz bereithält.
Hier finden Sie Raum für Ordnung, Hobbys und persönliche Entfaltung – ein Zuhause, das Ihnen in jeder Hinsicht Freiraum und Wohnqualität schenkt.
Selfkant-Höngen liegt eingebettet in die weite, sanft geschwungene Landschaft des westlichsten Teils Deutschlands und vermittelt ein Lebensgefühl, das Ruhe, Nähe zur Natur und eine angenehme Bodenständigkeit vereint. Umgeben von Feldern und Wiesen genießen Sie hier eine wohltuende Gelassenheit, die den Alltag entschleunigt und Raum für Erholung schafft.
Gleichzeitig überzeugt der Ort durch seine gut angebundene Lage innerhalb der Gemeinde Selfkant. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten sowie ärztliche Versorgung erreichen Sie in kurzer Zeit, während die Nähe zu den Niederlanden dem Standort einen besonderen, internationalen Charme verleiht. Spaziergänge und Radtouren durch die offene Landschaft werden schnell zu liebgewonnenen Ritualen und bieten Ihnen immer wieder neue Eindrücke.
Höngen präsentiert sich als gewachsener Ort mit einer freundlichen Nachbarschaft und einem harmonischen Miteinander. Hier finden Sie einen Lebensmittelpunkt, der ländliche Idylle mit alltagstauglicher Infrastruktur verbindet und Ihnen ein Zuhause in entspannter, naturnaher Umgebung ermöglicht.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 292.80 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | H |
Ausweis gültig bis: | 03.12.2035 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 15 Fahrminuten
Bahnhof (Geilenkirchen) - 23 Fahrminuten
Bushaltestelle - 3 Gehminuten
Gymnasium (HS) - 35 Busminuten
Gesamtschule (Gangelt) - 24 Fahrradminuten
Grundschule - 16 Busminuten
Kindergarten - 5 Fahrminuten
Einkaufsmarkt - 4 Fahrminuten
Düsseldorf - 79 Fahrminuten
Köln - 86 Fahrminuten
Aachen - 45 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.