Reimann & Wolff
Immobilien

 

REIMANN&WOLFF
Selfkant-Höngen:
"Bungalow mit Wintergarten und Einliegerwohnung."

Kennung:5842
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:1
Wohnfläche:158.44 m2
Grundstücksfläche:971.00 m2
Anzahl Zimmer:5.00
Anzahl Schlafzimmer:4.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:1
Einliegerwohnung:Ja
Boden:Fliesen, Laminat
Heizungsart:Zentral/Oel
Wintergarten:Ja
Keller:Ja
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1980
Verkaufstatus:Reserviert
Verfügbar Ab:Ende 2026
Lage: Selfkant-Höngen
Preis:399.000,00 € (Kaufpreis)
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

Dieser freistehende Bungalow mit Einliegerwohnung begeistert durch seine durchdachte Architektur, eine wertige Bauweise und einen unverwechselbaren Charakter. Hier erwartet Sie ein Zuhause mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten – ideal für mehrere Generationen unter einem Dach oder für die Kombination aus Wohnen und Arbeiten in angenehmer Privatsphäre.

Bereits beim Betreten entfaltet das Haus seine besondere Wohnatmosphäre. Der großzügige Wohnbereich bildet den Mittelpunkt des täglichen Lebens und geht harmonisch in den angrenzenden Wintergarten über. Dieser lichtdurchflutete Rückzugsort lädt zu jeder Jahreszeit dazu ein, die Verbindung zwischen Innen- und Außenbereich zu genießen.
Auch die Wohnküche öffnet sich zu diesem Bereich und schafft den perfekten Rahmen für gesellige Stunden mit Familie und Freunden.

Insgesamt stehen Ihnen einschließlich der Einliegerwohnung bis zu vier Schlafzimmer sowie zwei Badezimmer zur Verfügung. Das Hauptbad ist mit Badewanne und Dusche ausgestattet und bietet hohen Komfort im Alltag. Das Badezimmer der Einliegerwohnung wurde im Jahr 2008 modernisiert und präsentiert sich in zeitgemäßer Gestaltung.

Der liebevoll angelegte Garten verleiht dem Anwesen eine besondere Ausstrahlung. Gepflegte Grünflächen, dekorative Sträucher und geschmackvoll arrangierte Gräser schaffen ein stimmungsvolles Ambiente und laden dazu ein, entspannte Stunden im Freien zu verbringen.

Die gegen Ende der 1980er Jahre entstandene Einliegerwohnung ergänzt das Raumangebot auf gelungene Weise und eröffnet zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten – sei es für Familienangehörige, Gäste oder als separater Arbeits- und Wohnbereich.

Ein weiteres Highlight ist der großzügige Dachspeicher, der attraktive Perspektiven für einen späteren Ausbau bietet. Ob zusätzlicher Wohnraum, Hobbybereich oder persönlicher Rückzugsort – hier finden Ihre Ideen den passenden Platz.

Um Ihnen das Potenzial einzelner Räume noch anschaulicher zu präsentieren, wurden einige Bereiche für dieses Exposé mithilfe moderner KI-Technologie virtuell neu möbliert und teilweise mit veränderten Wandfarben dargestellt.
Im Exposé finden Sie sowohl die originalen Aufnahmen als auch die entsprechenden Visualisierungen, sodass Sie sich einen authentischen Eindruck vom aktuellen Zustand und den vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten verschaffen können.

REIMANN&WOLFF Selfkant-Höngen:

Dieses gepflegte Wohnhaus befindet sich seit seiner Errichtung in einer Hand und spiegelt die kontinuierliche Aufmerksamkeit und Wertschätzung seiner Eigentümer auf eindrucksvolle Weise wider.

Die Immobilie präsentiert sich in einem äußerst ordentlichen Zustand und vermittelt ein Wohngefühl, das von Qualität, Behaglichkeit und nachhaltiger Werterhaltung geprägt ist.

Ein besonderes Highlight erwartet Sie mit dem großzügigen Wintergarten. Die hochwertigen Glaselemente sorgen für eine helle, freundliche Atmosphäre und schaffen einen fließenden Übergang zwischen Wohnraum und Garten.
Dank der vorhandenen Sonnenmarkise genießen Sie auch an sonnigen Tagen angenehme Aufenthaltsqualität. Dieser Bereich entwickelt sich schnell zu einem Lieblingsplatz, an dem Sie die Jahreszeiten aus einer ganz besonderen Perspektive erleben.

Die Ausstattung orientiert sich an den bewährten Qualitätsmerkmalen der Bauzeit und überzeugt durch ihre solide Ausführung.
Keramische Bodenbeläge, dekorative Klinkerelemente im Innenbereich sowie Laminatböden verleihen den Räumen eine wohnliche und charaktervolle Ausstrahlung. Dezent platzierte Einbauspots setzen stilvolle Lichtakzente und schaffen in vielen Bereichen eine angenehme Atmosphäre.

Für ein behagliches Raumklima sorgt die Öl-Zentralheizung aus dem Jahr 1995 mit integrierter Warmwasserbereitung. Erneuerte Heizkörper ergänzen die technische Ausstattung und fügen sich harmonisch in das Gesamtbild des Hauses ein.

Auch die bauliche Substanz befindet sich in einem gepflegten Zustand: Im Jahr 2010 erhielt das Dach eine neue Eindeckung mit hochwertigen Tonziegeln. Holzfenster mit im Jahr 2008 erneuerter Isolierverglasung sowie elektrische Rollläden tragen zusätzlich zu Wohnkomfort und Energieeffizienz bei.

Der großzügige Vollkeller erweitert die Nutzungsmöglichkeiten erheblich und bietet viel Platz für Hobby, Vorräte oder individuelle Nutzungsideen.
Zusätzliche Abstellflächen stehen Ihnen im Speicherbereich über der Garage zur Verfügung.

So entsteht ein Zuhause mit viel Freiraum, durchdachten Nutzungsreserven und einer Wohnqualität, die auch langfristig überzeugt.

Selfkant-Höngen liegt eingebettet in die weite, sanft geschwungene Landschaft des westlichsten Teils Deutschlands und vermittelt ein Lebensgefühl, das Ruhe, Nähe zur Natur und eine angenehme Bodenständigkeit vereint. Umgeben von Feldern und Wiesen genießen Sie hier eine wohltuende Gelassenheit, die den Alltag entschleunigt und Raum für Erholung schafft.

Gleichzeitig überzeugt der Ort durch seine gut angebundene Lage innerhalb der Gemeinde Selfkant. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten sowie ärztliche Versorgung erreichen Sie in kurzer Zeit, während die Nähe zu den Niederlanden dem Standort einen besonderen, internationalen Charme verleiht. Spaziergänge und Radtouren durch die offene Landschaft werden schnell zu liebgewonnenen Ritualen und bieten Ihnen immer wieder neue Eindrücke.

Höngen präsentiert sich als gewachsener Ort mit einer freundlichen Nachbarschaft und einem harmonischen Miteinander. Hier finden Sie einen Lebensmittelpunkt, der ländliche Idylle mit alltagstauglicher Infrastruktur verbindet und Ihnen ein Zuhause in entspannter, naturnaher Umgebung ermöglicht.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

292.80 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

03.12.2035


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 15 Fahrminuten
Bahnhof (Geilenkirchen) - 23 Fahrminuten
Bushaltestelle - 3 Gehminuten
Gymnasium (HS) - 35 Busminuten
Gesamtschule (Gangelt) - 24 Fahrradminuten
Grundschule - 16 Busminuten
Kindergarten - 5 Fahrminuten
Einkaufsmarkt - 4 Fahrminuten
Düsseldorf - 79 Fahrminuten
Köln - 86 Fahrminuten
Aachen - 45 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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