In einer besonders friedvollen Wohnlage von Schalbruch, eingebettet in ein reines Wohngebiet, entfaltet dieser freistehende Bungalow seinen ganz eigenen Charme. Hier wohnen Sie umgeben von Natur und genießen eine Atmosphäre, die Ruhe und Lebensqualität auf wunderbare Weise vereint.
Ein echtes Highlight offenbart sich im Außenbereich: Die mit viel Hingabe gestaltete Gartenlandschaft verwandelt sich in den warmen Monaten in ein kleines Paradies. Großzügige Teichanlagen, üppige Blütenpracht und liebevoll arrangierte Sträucher schaffen einen Ort, an dem Sie den Alltag hinter sich lassen und vollkommen zur Ruhe kommen.
Ob auf der sonnendurchfluteten Terrasse oder im behaglich beheizten Wintergarten – der Blick in dieses Gartenidyll begleitet Sie zu jeder Jahreszeit und sorgt stets für ein besonderes Wohngefühl.
Auch im Inneren entfaltet das Haus seine Qualitäten: Der großzügige Wohn- und Essbereich mit einladender Kaminecke und weitläufigen Fensterfronten sorgt für eine helle, offene Wohnatmosphäre und geht harmonisch in den Wintergarten über.
Die geräumige Wohnküche bietet Ihnen viel Platz für gemeinsame Stunden und bildet das Herzstück des Hauses, an dem sich das Leben abspielt.
Im separaten Schlafbereich erwarten Sie zwei gut proportionierte Zimmer sowie ein Badezimmer mit Badewanne und ein zusätzliches Gäste-WC – durchdacht und komfortabel gestaltet.
Das Souterrain erweitert die Nutzungsmöglichkeiten auf attraktive Weise: Ein weiterer Raum, aktuell als Büro genutzt, sowie ein zusätzliches Duschbad schaffen ideale Voraussetzungen für individuelles Wohnen und Arbeiten.
Dieses Anwesen vereint auf elegante Weise naturnahes Wohnen, Ruhe und eine durchdachte Raumstruktur – ein Ort, an dem Sie jeden Tag aufs Neue ankommen und genießen.
Ganz im Sinne eines klaren, funktionalen Wohnkonzepts präsentiert sich dieser Bungalow als wohldurchdachtes Zuhause in solider ISO-SPAN-Mantelbetonbauweise. Mit viel Hingabe und handwerklichem Können vom Eigentümer selbst errichtet, erwartet Sie hier ein Objekt aus erster Hand, das für Verlässlichkeit, Qualität und Beständigkeit steht.
Die massive Konstruktion aus Stahlbetonkern und Holzspanummantelung schafft ein angenehm ruhiges Wohngefühl und überzeugt zugleich mit hervorragenden Eigenschaften in den Bereichen Wärme-, Schall- und Brandschutz.
Im Wohnbereich genießen Sie bereits in Teilflächen den Komfort einer Fußbodenheizung, die harmonisch mit klassischen Radiatoren kombiniert ist. Der offene Kamin mit integriertem Wärmetauscher sorgt für eine besonders behagliche Atmosphäre und unterstützt gleichzeitig die Wärmeversorgung – eine durchdachte Lösung für wohnliche Wärme mit effizientem Charakter.
Die Ausstattung mit zeitlosen Keramikfliesen bildet eine stilvolle Grundlage, auf der Sie Ihre eigenen Einrichtungsideen elegant entfalten können.
Ein besonderes Highlight offenbart sich im lichtverwöhnten Wintergarten: Zwei vollständig verglaste Seiten, großzügige Schiebeelemente mit integrierten Fliegengittern, eine imposante Lichtkuppel sowie elektrisch gesteuerte, sonnensensible Rollläden schaffen einen Ort, der Innen- und Außenbereich auf eindrucksvolle Weise miteinander verbindet.
Die vorhandene Öl-Zentralheizung mit Warmwasseraufbereitung sorgt für eine verlässliche Grundversorgung. Gleichzeitig eröffnet sich Ihnen die Möglichkeit, im Zuge einer Modernisierung neue energetische Konzepte umzusetzen und die Immobilie ganz nach Ihren Vorstellungen weiterzuentwickeln. Die solide technische Basis bietet hierfür beste Voraussetzungen.
Auf dem Garagendach tragen vier installierte Photovoltaikpaneele zur eigenen Stromerzeugung bei und unterstreichen den zukunftsorientierten Ansatz.
Holzfenster mit Isolierverglasung aus dem Jahr 1991 sowie modernere Kunststofffenster im Wintergartenbereich aus 2010 und jünger fügen sich stimmig in das Gesamtbild ein und verleihen dem Haus seinen authentischen Charakter. Sämtliche Fenster sind zudem mit Fliegengittern ausgestattet und sorgen für angenehmen Wohnkomfort.
Auch die Nebenbereiche präsentieren sich durchdacht: Die Garage verfügt über ein elektrisch betriebenes Sektionaltor. Im Garten stehen Ihnen
Selfkant-Schalbruch liegt im westlichsten Zipfel Deutschlands, idyllisch eingebettet in die sanften Hügel und Felder der Region Selfkant.
Der Ort zeichnet sich durch seine ruhige, naturnahe Lage aus und bietet eine angenehme Mischung aus dörflicher Idylle und guter Anbindung an das Umland.
Die Umgebung lädt zu Spaziergängen, Radtouren und Naturerlebnissen ein – von Wiesen und Feldern bis zu kleinen Waldstücken ist alles fußläufig erreichbar.
Gleichzeitig sind die Städte Heerlen, Geilenkirchen oder Aachen in kurzer Fahrzeit erreichbar, was Pendlern und Familien die nötige Infrastruktur bietet.
In Selfkant-Schalbruch finden sich eine Grundschule, Kindergarten und ein reges Vereinsleben, das den Zusammenhalt in der Dorfgemeinschaft stärkt.
Ruhe, Naturverbundenheit und ein Gefühl von Sicherheit machen den Ort besonders attraktiv für Familien, Paare und alle, die ländliches Wohnen schätzen, ohne auf die Nähe zu städtischen Angeboten verzichten zu müssen.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 248.80 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | G |
Ausweis gültig bis: | 18.12.2035 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 25 Fahrminuten
Bahnhof (Geilenkirchen) - 29 Fahrminuten
Bushaltestelle - 11 Gehminuten
Gymnasium (HS) - 61 Busminuten
Gesamtschule (Gangelt) - 51 Busminuten
Grundschule - 3 Fahrradminuten
Kindergarten - 3 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 8 Fahrminuten
Düsseldorf - 89 Fahrminuten
Köln - 86 Fahrminuten
Aachen - 49 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.