Reimann & Wolff
Immobilien

REIMANN&WOLFF
Wassenberg-Unterstadt:
"Investition im Herzen der Stadt."

Kennung:5848
Objektart:Zinshaus_renditeobjekt - Wohn_und_geschaeftshaus
Wohnfläche:161.25 m2
Nutzfläche:19.93 m2
Grundstücksfläche:184.00 m2
Anzahl Zimmer:9.00
Anzahl Schlafzimmer:7.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:2.00
Boden:Fliesen, Dielen, Kunststoff
Kamin:Ja
Heizungsart:/Elektro
Keller:Teil
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1948
Zustand:Teil_vollrenovierungsbed
Verkaufstatus:Offen
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Wassenberg-Unterstadt
Preis:89.000,00 € (Kaufpreis)
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

360°-Rundgang

In absolut zentraler Lage von Wassenberg, nur wenige Schritte vom beliebten Roßtorplatz entfernt, befindet sich dieses entwicklungsfähige Wohn- und Geschäftshaus mit vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten.
Die Immobilie bietet eine interessante Gelegenheit für Investoren, Projektentwickler oder Eigennutzer mit Blick für Potenzial.

Das Erdgeschoss verfügt über ein kleines Ladenlokal, das sich ideal für Einzelhandel, Dienstleistung oder Büro eignet und von der hervorragenden innerstädtischen Lage profitiert.
Darüberhinaus erstreckt sich eine großzügige Wohnfläche mit derzeit insgesamt neun Wohn- und Schlafräumen sowie zwei Badezimmern.

Durch die durchdachte Raumaufteilung in Kombination mit einem zentralen Treppenhaus bietet das Gebäude hervorragende Voraussetzungen für die Aufteilung in mehrere Wohneinheiten.
Somit eröffnet sich ein attraktives Entwicklungspotenzial – sei es zur Schaffung von mehreren Mietwohnungen, zur Kombination aus Wohnen und Arbeiten oder für ein zukunftsorientiertes Anlagekonzept.

Ein besonderes Highlight der Immobilie ist der herrliche Innenhof, der zum Verweilen einlädt und eine ruhige Rückzugsmöglichkeit mitten in der Stadt bietet.
Ergänzt wird dieser durch eine Dachterrasse, die den künftigen Bewohnern zusätzlichen, hochwertigen Außenraum verschafft – ein nicht alltäglicher Komfort in dieser zentralen Lage.
Die zukünftigen Bewohner werden den Innenhof und die Dachterrasse als besondere Aufenthaltsorte zu schätzen wissen.

Praktisch ist zudem, dass der Innenhof rückwärtig über ein bestehendes Geh- und Fahrrecht auf dem angrenzenden Grundstück erreichbar ist, was die Erschließung und Nutzung zusätzlich erleichtert.

Insgesamt handelt es sich um eine Immobilie mit Charme, Geschichte und vor allem großem Entwicklungspotenzial, die nach einer Renovierung modernes Wohnen und Arbeiten in bester Innenstadtlage von Wassenberg ermöglichen kann.

REIMANN&WOLFF Wassenberg-Unterstadt:
REIMANN&WOLFF Wassenberg-Unterstadt:
REIMANN&WOLFF Wassenberg-Unterstadt:

Auf insgesamt drei Etagen eröffnet sich ein besonderes Entwicklungspotenzial, das vor allem Liebhaber historischer Bausubstanz und Projektentwickler anspricht.
Bereits beim Betreten des Hauses heißen Sie charmante Stilelemente der historischen Baukunst willkommen. Hervorzuheben sind insbesondere die formschöne Holztreppe sowie die klassischen Dielenböden, die dem Gebäude seinen authentischen Charakter verleihen und bei einer Überarbeitung gezielt in Szene gesetzt werden können.

Ein zentrales Heizsystem ist derzeit nicht vorhanden. Die Beheizung erfolgt aktuell über portable, strombetriebene Radiatoren. Die Warmwasserversorgung wird über Durchlauferhitzer sichergestellt.

Die Versorgungsleitungen, wie beispielsweise die Elektroinstallation, wurden zu einem nicht bekannten Zeitpunkt überarbeitet. Dennoch sind sowohl die elektrischen Anlagen als auch die Wasser- und Abwasserleitungen insgesamt erneuerungsbedürftig bzw. an heutige Standards anzupassen.

Überwiegend sind Kunststofffenster mit Isolierverglasung verbaut. Vereinzelt befinden sich noch einfach verglaste Holzfenster, die den ursprünglichen Charakter des Hauses unterstreichen.

Der Dachstuhl sowie die Dacheindeckung sind ebenfalls erneuerungsbedürftig.

Insgesamt befindet sich das Gebäude in einem renovierungssbedürftigen Zustand, bietet dafür jedoch eine solide Grundlage für eine umfassende Modernisierung und individuelle Neugestaltung.

Wassenberg ist eine historische Stadt im Kreis Heinsberg und zeichnet sich durch ihren besonderen Charme, eine hohe Lebensqualität und ihre attraktive Lage im westlichen Nordrhein-Westfalen aus. Das Stadtzentrum von Wassenberg verbindet auf gelungene Weise historisches Ambiente mit einer gut ausgebauten Infrastruktur.

Rund um den Roßtorplatz und die Altstadt prägen denkmalgeschützte Gebäude, kleine Geschäfte, Cafés und Restaurants das Stadtbild. Die zentrale Lage ermöglicht kurze Wege: Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Ärzte, Apotheken, Banken, Schulen, Kindergärten sowie gastronomische Angebote sind fußläufig erreichbar.

Wassenberg ist bekannt für seine grüne Umgebung und die Nähe zur Natur. Der historische Burgberg mit Parkanlage, der Effelder Waldsee sowie zahlreiche Rad- und Wanderwege bieten vielfältige Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten. Die Stadt gilt zudem als fahrradfreundlich und ist Teil beliebter regionaler Radwegenetze.

Verkehrstechnisch ist Wassenberg gut angebunden. Die Städte Heinsberg, Erkelenz, Mönchengladbach und Aachen sind mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln bequem erreichbar. Über die nahegelegenen Bundesstraßen und Autobahnen besteht eine gute Anbindung an das regionale und überregionale Verkehrsnetz. Die Nähe zur niederländischen Grenze erweitert das kulturelle und wirtschaftliche Umfeld zusätzlich.

Das Zentrum von Wassenberg bietet somit eine attraktive Kombination aus urbanem Leben, historischer Atmosphäre und naturnahem Wohnen – ein Standort, der sowohl für Eigennutzer als auch für Kapitalanleger interessant ist.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

246.70 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

G

Ausweis gültig bis:

05.01.2036


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 10 Fahrminuten
Bahnhof - 11 Autominuten
Bushaltestelle - 1 Gehminuten
Gymnasium - 24 Busminuten
Gesamtschule - 5 Fahrradminuten
Grundschule - 5 Gehminuten
Kindergarten - 3 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 3 Autominuten
Düsseldorf - 53 Fahrminuten
Köln - 68 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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