Dieses freistehende Einfamilienhaus mit separater Einliegerwohnung empfängt Sie mit einer modernen Architektur, die Großzügigkeit und Wohnlichkeit auf stilvolle Weise vereint.
Die besondere Grundrissgestaltung schafft ein harmonisches Zusammenspiel aus offenen Bereichen und geschützten Rückzugszonen und bietet Ihnen ideale Voraussetzungen für Familienleben, Mehrgenerationenkonzepte oder die Verbindung von Wohnen und Arbeiten unter einem Dach.
Klare Linien, eine harmonische Klinkerfassade und ein elegantes Einfahrtstor unterstreichen den besonderen Charakter des Hauses.
Der gepflasterte Hofbereich vermittelt einen repräsentativen ersten Eindruck, während sich die Doppelgarage formschön in das Gesamtbild einfügt.
Im Garten eröffnet sich Ihnen ein vielseitiger Außenbereich mit sonniger Terrasse, stilvollem Balkon sowie einem überdachten Freisitz, der als Lounge- und Grillecke zu entspannten Stunden und geselligen Abenden einlädt.
Terrasse und Balkon sind durch formschöne Edelstahlträger elegant verbunden und bilden gemeinsam ein architektonisches Highlight. Hier genießen Sie sonnige Stunden in ansprechender Umgebung.
Edle Parkettböden verleihen den Wohnräumen eine warme, einladende Ausstrahlung, während die Kaminöfen in der Wohnküche und im Wohnbereich mit ihrem sanften Flammenspiel eine behagliche Atmosphäre schaffen und das Wohnerlebnis abrunden.
Die hochwertig ausgestattete Küche präsentiert sich als stilvoller Mittelpunkt des täglichen Lebens. Großzügige Arbeitsflächen, klare Linien und eine elegante Kochinsel bieten Raum für kulinarische Kreativität. Der angrenzende Essbereich öffnet sich mit großen Glasflächen zum Garten und begleitet gemeinsame Mahlzeiten mit viel Licht und Atmosphäre.
Der darüberliegende lichtdurchflutete Wohnbereich erwartet Sie mit beeindruckender Deckenhöhe, sichtbaren Holzbalken und einem eleganten Designkamin. Großzügige Fensterflächen verbinden den Wohnraum fließend mit dem Außenbereich und Balkon und erzeugen ein luftiges Wohngefühl.
Im privaten Bereich genießen Sie geschmackvoll gestaltete Schlafräume mit ruhiger Farbgebung und großzügigen Fensterflächen für erholsame Nächte. Die Zimmer eignen sich ideal als Kinder-, Gäste- oder Arbeitsbereiche und überzeugen durch ihre freundliche Raumwirkung und flexible Nutzungsmöglichkeiten.
Mehrere Bäder sowie zusätzliche Gäste-WCs sorgen für hohen Komfort im Alltag.
Ein besonderes Highlight ist die ausgebaute Galerieebene. Dieser besondere architektonische Akzent mit eindrucksvoller Balkenkonstruktion und großzügiger Raumtiefe eröffnet Ihnen vielfältige Gestaltungsoptionen als Masterbereich, Atelier oder persönlicher Rückzugsort.
So verbindet dieses Haus repräsentatives Erscheinungsbild, durchdachte Raumaufteilung und wohnliche Details zu einem stimmigen Gesamtbild, das Ihnen vielseitige Nutzungsmöglichkeiten und ein besonders angenehmes Wohngefühl bietet.
Die Ausstattung dieses Hauses unterstreicht den außergewöhnlichen Anspruch an Komfort und Wohnqualität.
Ein besonderer Grundriss mit luftiger Raumaufteilung setzt architektonische Akzente und wird durch stilvolle Designer-Kaminöfen auf allen Wohnebenen eindrucksvoll ergänzt.
Ankleidezimmer und praktische Abstellräume sorgen für Ordnung und kurze Wege im Alltag.
Insgesamt erwarten Sie sechs Schlafzimmer und drei geschmackvoll gestaltete Badezimmer, teilweise en suite. Alle Bäder präsentieren sich als helle Tageslichtbäder mit Duschen und/oder Badewanne, teilweise mit komfortabler Whirlpoolfunktion, und schaffen eine Atmosphäre zum Wohlfühlen und Entspannen.
Edle Parkettböden verleihen den Wohnräumen eine warme Ausstrahlung.
Für Ihre Freizeit stehen Ihnen mehrere attraktive Außenbereiche zur Verfügung. Auf der Terrasse, dem Balkon mit freiem Blick über die angrenzenden Felder sowie dem überdachten Freisitz als Lounge- und Grillecke genießen Sie entspannte Stunden im Freien in unterschiedlichen Stimmungen und zu jeder Tageszeit.
Isolierverglaste Holzfenster mit elektrischen Rollläden bieten angenehmen Wohnkomfort.
Die Öl-Zentralheizung mit Kessel aus dem Jahr 2001 und Brenner aus 2011 sorgt zuverlässig für behagliche Wärme.
Elektrik sowie Wasser- und Abwasserleitungen stammen aus dem vergleichsweise jungen Baujahr und überzeugen durch eine solide Ausführung.
So erleben Sie eine Ausstattung, die Design, Funktionalität und Wohnlichkeit auf harmonische Weise verbindet und Ihnen ein rundum stimmiges und modernes Zuhause bietet.
Waldfeucht präsentiert sich als charmante Gemeinde im westlichen Teil des Landes und verbindet ländliche Ruhe mit einer angenehmen Nähe zu den Niederlanden.
Eingebettet in eine weite, grüne Landschaft genießen Sie hier ein Umfeld, das von Feldern, Wiesen und kleinen Waldflächen geprägt ist und zu Spaziergängen, Radtouren und entspannten Stunden an der frischen Luft einlädt.
Der Ortskern bietet Ihnen eine gewachsene Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Bäckereien, Gastronomie sowie ärztlicher Versorgung.
Kindergärten und Schulen befinden sich in komfortabler Erreichbarkeit und machen den Standort besonders attraktiv für Familien.
Ein reges Vereinsleben und zahlreiche Freizeitangebote sorgen für Abwechslung und fördern ein lebendiges Miteinander.
Dank der verkehrsgünstigen Anbindung erreichen Sie umliegende Städte wie Heinsberg, Geilenkirchen oder Roermond zügig.
Auch die Autobahnanschlüsse in Richtung Aachen, Mönchengladbach und Düsseldorf ermöglichen Ihnen flexible Mobilität für Beruf und Freizeit.
So erleben Sie in Waldfeucht eine gelungene Kombination aus naturnahem Wohnen, guter Erreichbarkeit und hoher Lebensqualität – ein Ort, an dem Sie Ruhe, Gemeinschaft und Alltagstauglichkeit in harmonischem Einklang genießen.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 153.00 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | E |
Ausweis gültig bis: | 21.01.2036 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 14 Fahrminuten
Bahnhof - 15 Fahrminuten
Bushaltestelle - 9 Gehminuten
Grundschule (Haaren) - 14 Fahrradminuten
Gymnasium (Heinsberg) - 31 Busminuten
Realschule (Heinsberg) - 38 Busminuten
Kindergarten - 3 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 4 Fahrminuten
Aachen - 43 Fahrminuten
Düsseldorf - 63 Fahrminuten
Maastricht - 37 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.