Reimann & Wolff
Immobilien

REIMANN&WOLFF
Heinsberg-Grebben:
"Ihre Chance: Preiswert wegen Wohnrecht."

Kennung:5856
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:2
Wohnfläche:119.04 m2
Grundstücksfläche:798.00 m2
Anzahl Zimmer:5.00
Anzahl Schlafzimmer:4.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:2
Boden:Fliesen, Dielen, Kunststoff
Heizungsart:Etage/Elektro
Keller:Ja
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1957
Verkaufstatus:Offen
Verfügbar Ab:Wohnrecht
Lage: Heinsberg-Grebben
Preis:149.000,00 € (Kaufpreis)
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

360°-Rundgang

HINWEIS: Preiswerter Kaufpreis gegen Eintragung unentgeltliches Wohnrecht (Näheres siehe unten)!
Eingebettet in eine ruhige, gepflegte Wohnstraße und umgeben von harmonischer Wohnhausbebauung entfaltet dieses freistehende Haus eine Atmosphäre, die sofort ein Gefühl von Ankommen vermittelt.

Die Nachbarschaft präsentiert sich angenehm und gewachsen, das Umfeld strahlt Ruhe und Beständigkeit aus.

Im Inneren überzeugt die besonders gelungene Grundrissgestaltung mit einem großzügigen Raumangebot, das heute als komfortables Einfamilienhaus genutzt wird und zugleich eine frühere Aufteilung als Zweifamilienhaus widerspiegelt.

Vier einladende Schlafzimmer, eines davon auf der Erdgeschossebene, sowie zwei geschmackvoll integrierte Badezimmer, ebenfalls mit einem Bad im Erdgeschoss, bieten vielseitige Wohnperspektiven und ein hohes Maß an Flexibilität.

Vom Wohnbereich aus gelangen Sie auf die überdachte und mit einer 8 Meter breiten Sonnenmarkise ausgestatteten Terrasse, die sich dank einer durchdachten Vorrichtung vollständig schließen lässt und damit ganzjährig als eine Art Wintergarten dient.
Von hier schweift der Blick über die weitläufige Gartenanlage, die mit einer großzügigen Rasenfläche samt Gartenhaus, einem liebevoll angelegten Zier- und Steingarten und als besonderes Glanzstück mit einem Swimmingpool begeistert.

Dieser Außenbereich lädt zu entspannten Stunden, sommerlichen Begegnungen und ruhigen Momenten der Erholung ein.

Das ausgeprägte Fachwissen und die handwerklichen Fähigkeiten des Eigentümers haben den technischen Zustand des Hauses über Jahre hinweg auf einem bemerkenswert hohen Niveau gehalten und verleihen der Immobilie eine solide, vertrauensvolle Basis.

ERLÄUTERUNG WOHNRECHT: Die Besonderheit dieses äußerst preiswerten Immobilienangebots liegt in der gewünschten Einräumung eines lebenslangen unentgeltlichen Wohnrechts für die derzeitigen Eigentümer.
Für Sie bedeutet dies: Sie investieren heute zu einem ausgesprochen attraktiven und günstigen Kaufpreis und überlassen den Verkäufern die Nutzung des Hauses bis zu einem freiwilligen Auszug oder bis zum Lebensende der derzeit 77-jährigen Eigentümer.
Die Immobilie strahlt Beständigkeit aus und bietet Ihnen die seltene Gelegenheit, deutlich unter dem freien Marktwert in eine werthaltige Substanz zu investieren. Das lebenslange Wohnrecht der derzeitigen Eigentümer sorgt für eine verlässliche Nutzungssituation und sichert den langfristig pfleglichen Umgang mit Haus und Grundstück.
Für Sie entsteht dadurch eine ruhige, kalkulierbare Anlage mit Perspektive, bei der Geduld mit Substanz belohnt wird. Sobald das Objekt vollständig verfügbar wird, eröffnet sich Ihnen ein attraktives Einfamilienhaus zur Eigennutzung oder zur Neuvermietung in einer gefragten Region des Kreises Heinsberg.

REIMANN&WOLFF  Heinsberg-Grebben:
REIMANN&WOLFF  Heinsberg-Grebben:

Die Ausstattung dieses Hauses unterstreicht auf charmante Weise den soliden und wertbeständigen Charakter der Immobilie.

Es handelt sich um ein voll unterkellertes, freistehendes Einfamilienhaus mit ansprechender Backsteinfassade aus Familienbesitz, das über viele Jahre mit großer Sorgfalt gehegt und gepflegt wurde.

Die Substanz präsentiert sich vertrauensvoll und gepflegt, getragen vom verantwortungsvollen Umgang der Eigentümer.

Vor rund zwei Jahrzehnten erfolgten umfangreiche Modernisierungen, bei denen die Elektroinstallation ebenso aufwendig erneuert wurde wie die Wasser- und Abwasserleitungen.
Die Kunststofffenster mit Isolierverglasung wurden im Jahr 1996 durch eine neue Haustür sowie eine neue Terrassentür ergänzt.

Auch die Dacheindeckung erhielt eine Erneuerung, die zeitlich auf etwa drei Jahrzehnte zurückzuführen ist und bis heute einen soliden Eindruck vermittelt.

Die Beheizung des Hauses erfolgt über eine Nachtspeicherheizung aus dem Jahr ca. 2010.
In Kombination mit der ebenfalls im Jahr 2010 installierten Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 8,28 kWp entfaltet sich hier ein besonders wirtschaftliches Zusammenspiel. Die attraktive Einspeisevergütung von 0,34 EUR pro kWh bis zum Jahr 2030 sorgt für eine erfreuliche Entlastung der laufenden Kosten, sodass sich für das gesamte Jahr 2025 Heizkosten von lediglich rund 1.400 EUR ergeben haben.
Die Warmwassererzeugung erfolgt komfortabel über Durchlauferhitzer.

Zwei Badezimmer stehen Ihnen zur Verfügung, wobei eines im Jahr 2000 modernisiert wurde und sich mit einem frischen, zeitlosen Erscheinungsbild präsentiert.

Der Vollkeller eröffnet zusätzliche Nutzflächen und vielseitige Möglichkeiten wie auch die beiden Garagen, der Fahrradschuppen und das separate Gerätehaus.
Der vorhandene Brunnen ergänzt das Angebot und verleiht dem Anwesen eine besondere Vollständigkeit.

Hier verbindet sich solide Technik mit durchdachter Ausstattung zu einem Zuhause, das Ihnen langfristige Sicherheit und nachhaltige Perspektiven eröffnet.

Oberbruch, ein charmantes Viertel in der Stadt Heinsberg, liegt im westlichen Teil von Nordrhein-Westfalen, nahe der niederländischen Grenze.

Diese Ortschaft ist bekannt für ihre reiche industrielle Vergangenheit, die stark durch die einst blühende Textilindustrie geprägt wurde, insbesondere durch die Glanzstoff-Fabriken, die Oberbruch zu einem wichtigen industriellen Zentrum in der Region machten.

Heute kombiniert Oberbruch seine historische Bedeutung mit einer angenehmen Wohnatmosphäre.
Der Ort bietet eine gute Mischung aus traditionellen und modernen Wohngebieten, umgeben von natürlicher Schönheit und gut ausgebauten Freizeiteinrichtungen.

Die Nähe zur Natur, insbesondere zu Wäldern und Parks sowie dem Adolfosee, macht es zu einem idealen Wohnort für Familien und Naturliebhaber.

In Oberbruch finden sich alle notwendigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie Schulen, Kindergärten, Supermärkte und Ärzte.
Darüber hinaus profitiert die Gemeinde von einer guten Verkehrsanbindung, mit schnellen Zugangswegen zu größeren Städten wie Aachen, Mönchengladbach und Düsseldorf sowie zur benachbarten Niederlande.

Die aktive Dorfgemeinschaft und das vielfältige Vereinsleben tragen zu einem lebendigen sozialen Umfeld bei, in dem regelmäßig kulturelle und sportliche Veranstaltungen stattfinden.

Diese Aspekte machen Oberbruch zu einem attraktiven Ort für Menschen, die die Vorteile des ländlichen Lebens schätzen, ohne auf die Annehmlichkeiten des städtischen Lebens verzichten zu müssen.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

275.50 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

08.01.2036


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 6 Fahrminuten
Bahnhof - 7 Fahrminuten
Bushaltestelle - 5 Gehminuten
Gymnasium - 7 Fahrradminuten
Realschule - 5 Fahrradminuten
Grundschule - 4 Fahrradminuten
Kindergarten - 5 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 5 Autominuten
Düsseldorf - 62 Fahrminuten
Köln - 76 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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