Schon bei der Anfahrt entfaltet dieses freistehende Einfamilienhaus nebst Einliegerwohnung seine eindrucksvolle Präsenz. Die großzügige Einfahrt und das vorgelagerte Grundstück verleihen dem Anwesen eine herrschaftliche Ausstrahlung, die Ihre Gäste bereits beim Eintreffen begeistert.
Hier residieren Sie mit Stil – eingebettet in ein gepflegtes Umfeld, das Wertigkeit und Beständigkeit ausstrahlt.
Der außergewöhnlich gute Pflegezustand des Hauses ist eine Qualität, die man nur selten findet. Jeder Raum vermittelt Sorgfalt und Liebe zum Detail.
Im Wintergarten eröffnet sich Ihnen ein Blick ins unmittelbar angrenzende, sattgrüne Gartenparadies – ein Panorama, das zu jeder Tageszeit Ruhe und Inspiration schenkt.
In den warmen Monaten genießen Sie diesen Ausblick ebenso von Ihrer überdachten Terrasse aus, wo laue Abende und gesellige Stunden ihren perfekten Rahmen finden.
Im Inneren erwartet Sie eine behagliche Atmosphäre, geprägt von einem stilvollen Kachelofen, der in der kühleren Jahreszeit für wohltuende Wärme sorgt.
Terracottafliesen, klassische Dielenböden und hochwertiger Vinylboden unterstreichen den harmonischen Charakter und verbinden Gemütlichkeit mit zeitloser Eleganz.
Das seniorengerecht gestaltete Haupthaus bietet Ihnen auf rund 121 m² ebenerdiger Wohnfläche ein komfortables Zuhause.
Der großzügige Wohnbereich mit angrenzender Küche bildet das Herzstück des Hauses. Drei weitere Zimmer eröffnen Ihnen vielfältige Nutzungsmöglichkeiten – ob als Schlafräume, Büro oder Gästezimmer.
Das 2017 modernisierte Tageslichtbad mit ebenerdiger Dusche präsentiert sich stilvoll und funktional zugleich.
Die Einliegerwohnung mit ca. 75 m² Wohnfläche überzeugt durch ihren eigenen, charakterstarken Auftritt.
Wunderschöne Holzdielen verleihen den Räumen eine warme, authentische Ausstrahlung.
Ein großzügiger Wohnbereich mit integrierter Küche und Zugang zum Balkon schafft ein offenes Wohngefühl. Zwei Schlafzimmer ergänzen das Raumangebot. Das 2022 modernisierte Badezimmer zeigt sich hell, frisch und zeitgemäß.
Ob zur Vermietung, für mehrere Generationen oder als Erweiterung Ihres eigenen Wohnraums – hier eröffnen sich Ihnen attraktive Perspektiven.
Der liebevoll angelegte Garten bietet Ihnen und Ihrer Familie großzügige Freiräume.
Eine weitläufige Rasenfläche schafft Raum für Spiel, Entspannung und sommerliche Feste im Grünen. Neben der Garage steht Ihnen ein zusätzlicher Raum zur Verfügung, ideal für Ihr Hobby oder als kreativer Rückzugsort.
Weitere praktische Nutzflächen finden Sie im Keller, der zusätzlichen Stauraum bereithält.
Dieses Anwesen vereint repräsentatives Auftreten, hervorragenden Pflegezustand und flexible Nutzungsmöglichkeiten zu einem Zuhause, das Ihnen über viele Jahre Freude bereiten wird.
Die Ausstattung dieses Anwesens gleicht einem wahren Feuerwerk an Wohnqualität und durchdachten Details.
Wintergarten, überdachte Terrasse und der stilvolle Kachelofen schaffen ein Ambiente, das zu jeder Jahreszeit begeistert. Hier erleben Sie behagliche Stunden mit Blick ins Grün, genießen gesellige Abende unter freiem Himmel und spüren die wohlige Wärme eines Hauses, das Geborgenheit ausstrahlt.
Der herausragende Pflegezustand unterstreicht dabei eindrucksvoll den hohen Anspruch, der dieses Zuhause prägt.
Auch technisch präsentiert sich die Immobilie in überzeugender Form. Im Laufe der Jahre wurde kontinuierlich investiert und modernisiert.
Elektrik sowie Wasser- und Abwasserleitungen erfuhren 2017 eine umfassende Erneuerung.
Die isolierverglasten Holz- und Kunststofffenster wurden Schritt für Schritt ausgetauscht, zuletzt im Jahr 2022.
Die Öl-Heizung inklusive Warmwasserversorgung stammt ebenfalls aus dem Jahr 2017 und sorgt zuverlässig für angenehmen Wohnkomfort.
Bereits 1989 erhielt das Dach eine neue Eindeckung. Ergänzend dazu steigern eine nachträgliche Dach- und Fassadendämmung die Energieeffizienz des Hauses.
Der Einbau des Kachelofens setzt sowohl optisch als auch funktional einen besonderen Akzent.
Beide Tageslichtbadezimmer präsentieren sich seit ihren Modernisierungen in den Jahren 2017 und 2022 in zeitgemäß attraktivem Glanz und fügen sich harmonisch in das hochwertige Gesamtbild ein.
Hier verbinden sich Stil, Substanz und Sorgfalt zu einer Ausstattung, die Ihnen langfristige Freude und Sicherheit bietet.
Zwischen weiten Feldern, sanften Wiesen und altem Baumbestand entfaltet Gangelt-Schierwaldenrath seinen ganz eigenen Charme.
Hier genießen Sie die wohltuende Ruhe einer gewachsenen Dorfgemeinschaft und zugleich die Nähe zu allem, was den Alltag angenehm macht.
Gepflegte Höfe, liebevoll erhaltene Backsteinhäuser und grüne Gärten prägen das Ortsbild und verleihen dem Umfeld eine warme, authentische Ausstrahlung.
Die umgebende Landschaft lädt Sie zu ausgedehnten Spaziergängen, Fahrradtouren und entspannten Stunden in der Natur ein.
Felder und Wiesen wechseln sich harmonisch ab und eröffnen Ihnen weite Blicke bis zum Horizont. Besonders reizvoll präsentiert sich die historische Dampfeisenbahn der Selfkantbahn, die dem Ort eine nostalgische Note verleiht und an Wochenenden für ein charmantes Schauspiel sorgt.
Trotz der ländlichen Idylle erreichen Sie die umliegenden Ortschaften sowie die Städte der Region in kurzer Zeit.
Die Nähe zu den Niederlanden erweitert Ihren Aktionsradius zusätzlich und eröffnet Ihnen vielfältige Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten.
So verbinden Sie hier naturnahes Wohnen mit einer ausgezeichneten Anbindung.
In Schierwaldenrath erleben Sie ein Umfeld, das Entschleunigung und Lebensqualität in den Mittelpunkt stellt – ein Ort, an dem Sie durch
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 309.50 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | H |
Ausweis gültig bis: | 14.09.2033 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 10 Fahrminuten
Bahnhof (Heinsberg) - 15 Fahrminuten
Bushaltestelle - 1 Gehminute
Gymnasium (GK) - 36 Busminuten
Gesamtschule (Gangelt) - 12 Fahrradminuten
Grundschule - 11 Fahrradminuten
Kindergarten - 5 Fahrminuten
Einkaufsmarkt - 9 Fahrminuten
Düsseldorf - 66 Fahrminuten
Köln - 79 Fahrminuten
Aachen - 46 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.