Reimann & Wolff
Immobilien

REIMANN&WOLFF
Heinsberg-Schafhausen:
"Schönes vor den Toren der Stadt."

Kennung:5859
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:1
Wohnfläche:140.53 m2
Grundstücksfläche:476.00 m2
Anzahl Zimmer:4.00
Anzahl Schlafzimmer:3.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:1
Boden:Fliesen, Doppelboden
Kamin:Ja
Heizungsart:Zentral/Oel
Wintergarten:Ja
Keller:Ja
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1986
Verkaufstatus:Offen
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Heinsberg-Schafhausen
Preis:389.000,00 € (Kaufpreis)
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

360°-Rundgang

In begehrter Lage von Schafhausen, unmittelbar vor den Toren der Stadt Heinsberg, erwartet Sie ein Einfamilienhaus, das sich harmonisch in eine attraktive Wohnhausbebauung einfügt und mit einem durchdachten Raumangebot begeistert.

Die liebevoll und pflegeleicht gestaltete Gartenanlage entfaltet sich auf terrassenförmig angelegten Ebenen und schafft mit ihren unterschiedlichen Rückzugsorten eine eindrucksvolle Kulisse für entspannte Stunden im Freien – vielleicht entdecken Sie hier schon bald Ihren ganz persönlichen Lieblingsplatz.

Auf der privaten Schlafebene stehen Ihnen drei angenehm geschnittene Schlafzimmer sowie ein Tageslicht-Badezimmer mit einladender Badewanne und belebender Dusche zur Verfügung.

Doch das Herzstück des Hauses bildet der großzügige Wohnbereich, in dem Küche, Essen und Wohnen fließend ineinander übergehen und eine stimmige Einheit mit viel Raum für gemeinsame Momente schaffen.

In diesem großzügigen Wohnbereich sorgt ein edler Specksteinofen bei Bedarf für behagliche Wärme und unterstreicht mit dem sanften Flackern der Flammen eine wunderbar beruhigende Wohnatmosphäre.
Gleichzeitig steht diese Form des Heizens für eine besonders effiziente Energienutzung und unterstützt eine erfreulich niedrige Energiebilanz.
Klanglich wird dieses Ambiente durch ein hochwertiges BOSE-Soundsystem vollendet, das sich harmonisch in das Wohnkonzept einfügt und Musik sowie Klänge eindrucksvoll in Szene setzt.

Ein architektonisches Highlight offenbart sich mit der 2014 errichteten Orangerie, die sich elegant an den Wohnbereich anschließt und dank großer Fensterflächen sowie lichtdurchlässiger Kuppeln ein außergewöhnlich offenes Raumgefühl vermittelt.
Ergänzend eröffnet die geschlossene Nebenterrasse einen vor Wind und Wetter geschützten Rückzugsort, der sich wie ein kleiner Wintergarten anfühlt und zu jeder Jahreszeit ein geschätzter Platz zum Verweilen, Lesen oder Genießen wird.

Über ein modernes BUS-System gesteuerte Lichtspots tauchen Innen- und Außenbereiche in eine stimmungsvolle Illumination und verleihen diesem Zuhause eine besondere Atmosphäre, die Sie Tag für Tag genießen werden.

REIMANN&WOLFF Heinsberg-Schafhausen:
REIMANN&WOLFF Heinsberg-Schafhausen:

Als Doppelhaushälfte errichtet, entfaltet dieses Zuhause seinen besonderen Reiz durch einen familienfreundlichen Grundriss und eine ausgesprochen sehenswerte Haustechnik, die den Alltag angenehm und komfortabel gestaltet.

Wertige Fliesenböden sowie attraktive Vinylbeläge schaffen eine warme, zeitlose Wohnatmosphäre, in der Sie sich vom ersten Moment an wohlfühlen.

Das helle Tageslichtbad überzeugt mit Badewanne und Dusche und bietet einen entspannten Rückzugsort für die ganze Familie.
Im Untergeschoss ergänzt ein weiteres Duschbad das Raumangebot, zudem steht Ihnen hier ein vielseitig nutzbarer Raum zur Verfügung, der sich hervorragend als Gästezimmer anbietet.
Ergänzend hierzu präsentiert sich das Gäste-WC im Erdgeschoss seit der Modernisierung im Jahr 2014 in frischem, modernem Erscheinungsbild.

Holzfenster mit Isolierverglasung unterstreichen den wertigen Charakter des Hauses, während die Öl-Zentralheizung aus dem Jahr 2006 mit integrierter Warmwassererzeugung durch einen bemerkenswert niedrigen Verbrauch überzeugt, der sich klar in der Energieeffizienzklasse B widerspiegelt.

Die weiteren Hausinstallationen stammen aus dem Baujahr und zeigen sich solide und gepflegt.

Ein Vollkeller mit zu Wohnzwecken genutzten Räumen sowie den klassischen Nebenflächen eröffnet zusätzliche Möglichkeiten, während die Garage mit praktischer Durchfahrtsmöglichkeit zum hinteren Grundstücksbereich und zusätzlichem Speicherraum das stimmige Gesamtbild dieser Immobilie abrundet.

Der Stadtteil Schafhausen präsentiert sich als begehrte Wohnlage am westlichen Rand von Heinsberg und verbindet auf charmante Weise naturnahes Wohnen mit urbaner Nähe.

Eingebettet in eine gewachsene Struktur mit gepflegten Wohnhäusern entfaltet der Ort eine ruhige, angenehme Atmosphäre, die von vielen Eigentümern geschätzt wird.

Weite Felder, Grünzüge und Spazierwege laden zu erholsamen Auszeiten im Freien ein und schaffen ein Umfeld, das Lebensqualität spürbar macht.

Gleichzeitig erreichen Sie das Zentrum von Heinsberg in kurzer (Geh-) Zeit, wo vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, Cafés, ärztliche Versorgung sowie weiterführende Schulen zur Verfügung stehen.
Grundschule und Kindergarten sind im Ort selbst vorhanden.

Die verkehrsgünstige Anbindung in Richtung Aachen, Mönchengladbach und in die Niederlande macht Schafhausen auch für Berufspendler besonders attraktiv.

Hier genießen Sie ein entspanntes Wohngefühl mit viel Raum zum Durchatmen, kombiniert mit allen Annehmlichkeiten des täglichen Lebens in unmittelbarer Nähe zu wissen.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Verbrauch

Energiekennwert:

68.40 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

B

Ausweis gültig bis:

22.02.2036


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 7 Fahrminuten
Bahnhof - 6 Fahrminuten
Bushaltestelle - 2 Gehminuten
Gymnasium - 25 Busminuten
Realschule - 19 Busminuten
Grundschule - 3 Fahrradminuten
Kindergarten - 4 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 5 Autominuten
Düsseldorf - 69 Fahrminuten
Köln - 76 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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