In angenehm ruhiger Lage, am Rand eines verkehrsberuhigten Wohngebietes, entfaltet dieses freistehende Einfamilienhaus seinen ganz besonderen Charme und bietet Ihnen ein Zuhause, das den Bedürfnissen einer Familie auf eindrucksvolle Weise gerecht wird.
Eingebettet in ein großzügiges Grundstück eröffnet sich Ihnen ein Umfeld, in dem Kinder fröhlich aufwachsen und Sie den Alltag in entspannter Atmosphäre genießen.
Bereits beim Betreten spüren Sie die durchdachte Architektur: Die zentral platzierte Treppe bildet das Herz des Hauses und verbindet die harmonisch angeordneten Wohnbereiche auf elegante Weise.
Lichtdurchflutete Räume, fließende Übergänge und die stilvolle Galerie im Obergeschoss verleihen dem Haus eine individuelle Handschrift und schaffen ein Wohngefühl mit Charakter.
Mit vier gut geschnittenen Schlafzimmern steht Ihnen ein vielseitiges Raumangebot zur Verfügung, das sowohl für die große Familie als auch für die Kombination aus Wohnen und Arbeiten ideale Voraussetzungen schafft.
Ob Rückzugsorte für jedes Familienmitglied oder ein inspirierender Homeoffice-Bereich – hier gestalten Sie Ihren Alltag ganz nach Ihren Vorstellungen.
Ein besonderes Highlight erwartet Sie im Außenbereich: Die großzügige Holzterrasse fügt sich harmonisch in die ansprechend gestaltete Gartenlandschaft ein und lädt zu geselligen Stunden unter freiem Himmel ein. Während Sie mit Familie und Freunden entspannte Momente genießen, behalten Sie das lebendige Treiben Ihrer Kinder im Garten stets im Blick.
Auch das modernisierte Badezimmer überzeugt mit zeitgemäßem Komfort und stilvoller Gestaltung. Eine Badewanne für wohltuende Auszeiten, eine komfortable Dusche sowie ein separat angeordnetes WC schaffen eine durchdachte und familiengerechte Lösung.
Dieses Haus vereint Großzügigkeit, Individualität und eine Lage, die Lebensqualität spürbar macht – ein Ort, an dem Sie ankommen und bleiben möchten.
Auch in puncto Ausstattung entfaltet dieses Einfamilienhaus seinen wohnlichen Charakter und begleitet Sie mit ausgewählten Details durch den Alltag.
Im Erdgeschoss sorgen terracottafarbene Bodenfliesen für eine warme, mediterran anmutende Atmosphäre und erweisen sich zugleich als ausgesprochen pflegeleicht und langlebig.
Im Obergeschoss setzt (Fertig-) Parkett einen stilvollen Akzent und bildet gemeinsam mit den hellen Wand- und Deckenflächen ein stimmiges Gesamtbild mit behaglicher Ausstrahlung.
Die im Jahr 2010 modernisierten Sanitärbereiche präsentieren sich in zeitgemäßer Gestaltung und fügen sich harmonisch in das gepflegte Erscheinungsbild des Hauses ein. Das Badezimmer sowie die beiden separaten WCs überzeugen durch eine klare Linienführung und einen freundlichen, frischen Eindruck.
Holzfenster mit Isolierverglasung unterstreichen den soliden Charakter der Immobilie und werden durch Rollläden ergänzt, die zusätzlichen Komfort im Alltag bieten.
Für ein angenehmes Raumklima sorgt die Gas-Zentralheizung, die im Erdgeschoss über eine Fußbodenheizung eine gleichmäßige Wärmeverteilung schafft, während im Obergeschoss Radiatoren für wohlige Temperaturen sorgen.
Die übrigen Ausstattungsmerkmale und technischen Installationen entsprechen dem Baujahr und fügen sich in ein insgesamt stimmiges Gesamtbild ein, das Ihnen und Ihrer Familie eine solide Basis für Ihr zukünftiges Zuhause bietet.
Orsbeck, ein charmant gelegener Ortsteil der Stadt Wassenberg im Kreis Heinsberg, lädt mit rund 2.000 Einwohnern zu einem Leben in ländlicher Idylle ein – nur einen Steinwurf von der Rur entfernt und eingebettet in eine Umgebung voller Geschichte und Charakter.
Ein ausgeprägtes Miteinander prägt das Ortsbild, getragen von einer lebendigen Vereinskultur.
Die reizvolle Lage im Naturpark Maas-Schwalm-Nette bietet ein Paradies für Naturliebhaber: Ob beim Radfahren entlang der Flussläufe, beim Wandern durch grüne Landschaften oder beim Wassersport – hier entfaltet sich Freizeitgenuss in seiner schönsten Form. Ergänzt wird das Angebot durch das nahegelegene Wassenberg, ein staatlich anerkannter Luftkurort mit mittelalterlicher Burganlage und idyllischem Burgpark.
Für eine komfortable Mobilität sorgen die AVV-Buslinien, die Orsbeck mit dem Stadtzentrum und den Nachbargemeinden verbinden. Zusätzlich steht abends und an Wochenenden der praktische MultiBus zur Verfügung. Auch die A46 sowie die B221 sind in kurzer Zeit erreichbar und bieten beste Anbindung in Richtung Düsseldorf, Neuss oder Aachen.
Dank der Nähe zur niederländischen Grenze eröffnen sich zudem spannende Möglichkeiten für grenzüberschreitende Ausflüge und internationale Begegnungen.
In Orsbeck erwartet Sie ein lebenswerter Rückzugsort mit einer gelungenen Mischung aus Ruhe, Natur, Geschichte und guter Erreichbarkeit – ein Ort, der nicht nur zum Verweilen, sondern zum Ankommen einlädt.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Verbrauch |
Energiekennwert: | 147.70 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | E |
Ausweis gültig bis: | 01.04.2036 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 9 Fahrminuten
Bahnhof - 11 Fahrminuten
Bushaltestelle - 10 Gehminuten
Grundschule - 4 Fahrradminuten
Gymnasium - 31 Busminuten
Gesamtschule - 33 Busminuten
Kindergarten - 10 Autominuten
Einkaufsmarkt - 4 Fahrminuten
Aachen - 58Fahrminuten
Düsseldorf - 53 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.