Diese neuwertige Eigentumswohnung empfängt Sie in einem modernen, architektonisch ansprechenden Mehrfamilienhaus, das mit hervorragender Energieeffizienz der Klasse A+ überzeugt und Ihnen ein zukunftsorientiertes Zuhause bietet.
Hier verbinden sich zeitgemäßer Wohnkomfort und eine durchdachte Raumgestaltung zu einem harmonischen Gesamtbild, das sowohl modernes Wohnen als auch ein angenehmes Maß an Alltagserleichterung ermöglicht.
Schon beim Betreten entfaltet sich der einladende Grundriss, der Ihnen ein großzügiges Wohngefühl schenkt: Der offen gestaltete Wohn- und Essbereich geht fließend in die Küche über und bildet das Herzstück der Wohnung – ein Ort, an dem Sie gesellige Stunden verbringen und gleichzeitig Ruhe genießen.
Von hier aus gelangen Sie direkt auf die teils überdachte Terrasse, die mit einer Sonnenmarkise ausgestattet ist und Ihnen entspannte Momente im Freien verspricht. Der angrenzende Gartenanteil erweitert diesen Bereich auf charmante Weise und schafft eine grüne Oase ganz für Sie allein.
Das stilvolle Badezimmer mit ebenerdiger Dusche und eleganter Glasduschwand sorgt für einen komfortablen Start in den Tag und unterstreicht den hochwertigen Charakter dieser Immobilie.
Ein zusätzliches Gäste-WC ergänzt das Raumangebot auf praktische Weise und bietet Ihnen sowie Ihren Besuchern zusätzlichen Komfort.
Zwei vielseitig nutzbare Schlafzimmer eröffnen Ihnen individuelle Gestaltungsmöglichkeiten – ob als ruhiger Rückzugsort, Arbeitszimmer oder Gästezimmer.
Hochwertige Bodenbeläge verleihen allen Räumen eine angenehme Wohnatmosphäre und runden das stimmige Gesamtbild ab.
Ergänzt wird dieses attraktive Angebot durch ein Carport mit Wallbox und einen separaten Abstellraum im Kellergeschoss sowie ein ebenerdiges Fahrradhaus mit Elektroanschluss, das Ihnen ideale Bedingungen für Ihre E-Bikes bietet.
Diese außergewöhnliche Eigentumswohnung vereint Komfort, Stil und Nachhaltigkeit zu einem modernen und nachhaltigen Zuhause, das Sie jeden Tag aufs Neue begeistern wird.
In der neuwertigen Erdgeschoss-Wohnung mit eigenem Gartenanteil innerhalb dieses ansprechend konzipierten, zweieinhalbgeschossigen Wohnhauses in solider Massivbauweise erwartet Sie eine Ausstattung, die modernes Wohnen mit zukunftsorientierter Technik vereint.
Das Gebäude überzeugt durch einen energieeffizienten KfW-40-Plus-Standard und eine durchdachte Bauweise mit teilweise unterkellertem Bereich sowie Kelleraußenwänden aus Stahlbeton.
Ein komfortabler, rollstuhlgerechter Aufzug verbindet alle Ebenen vom Kellergeschoss bis ins zweite Obergeschoss und sorgt für ein müheloses Erreichen des Kellergeschosses.
Die barrierearme Ausführung der Einheiten schafft ein Wohngefühl, das sich flexibel an Ihre Lebenssituation anpasst.
Die technische Ausstattung begeistert mit einer nachhaltigen Erdwärmeanlage zur Beheizung sowie einer dezentralen Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung, die für ein angenehmes Raumklima sorgt.
Ergänzt wird dieses Konzept durch eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher, deren Energie im Rahmen eines Mieterstrommodells effizient im Gebäude genutzt wird.
Die Warmwasserbereitung erfolgt komfortabel über dezentrale Trinkwasserstationen innerhalb der Wohnung.
Für wohlige Wärme sorgt eine Fußbodenheizung, die Sie individuell über Raumthermostate steuern – perfekt abgestimmt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse.
Hochwertige Kunststofffenster mit dreifacher Wärmeschutzverglasung bieten Ihnen ein ruhiges und energieeffizientes Zuhause.
Elektrisch betriebene Rollläden erhöhen den Wohnkomfort und ermöglichen eine flexible Lichtregulierung auf Knopfdruck.
Im Badezimmer genießen Sie eine stilvolle, bodengleiche Dusche mit eleganter Glasabtrennung, die dem Raum eine moderne und offene Atmosphäre verleiht.
Heinsberg-Karken ist ein charmantes Dorf im westlichen Teil von Nordrhein-Westfalen, nahe der niederländischen Grenze. Als Teil der Stadt Heinsberg bietet Karken eine idyllische Wohnlage mit ländlichem Flair, ohne auf eine gute Infrastruktur verzichten zu müssen.
Hier genießen Sie die Vorzüge eines gewachsenen Wohnumfeldes mit einer harmonischen Mischung aus traditioneller Dorfstruktur und modernen Wohngebieten. Familien schätzen die ruhige Atmosphäre, die gute Nachbarschaft und die kurzen Wege zu Kindergärten, Schulen sowie Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf.
Dank der verkehrsgünstigen Lage erreichen Sie die Heinsberger Innenstadt in wenigen Minuten, während auch die Anbindung an die Autobahnen A46 und A52 eine schnelle Verbindung in Richtung Mönchengladbach, Düsseldorf und die Niederlande ermöglicht. Zudem lädt die umliegende Natur mit Feldern, Wiesen und Radwegen zu erholsamen Freizeitaktivitäten ein.
Karken verbindet ländliche Idylle mit einer guten Erreichbarkeit – ein idealer Ort für alle, die naturnah und dennoch gut angebunden wohnen möchten.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 8.10 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | A+ |
Ausweis gültig bis: | 26.03.2034 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 14 Fahrminuten
Bahnhof - 10 Fahrminuten
Bushaltestelle - 9 Gehminuten
Gymnasium - 37 Busminuten
Realschule - 37 Busminuten
Grundschule - 5 Fahrradminuten
Kindergarten - 5 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 5 Fahrradminuten
Düsseldorf - 56 Fahrminuten
Köln - 75 Fahrminuten
Aachen - 51 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.