Ruhig eingebettet in zweiter Reihe und angenehm von der Straße zurückversetzt, präsentiert sich dieses freistehende Einfamilienhaus als wahre Wohlfühloase für alle, die Ruhe, Privatsphäre und naturnahes Wohnen schätzen.
Über einen öffentlichen Weg gelangen Sie zu Ihrem neuen Zuhause, das mit einer liebevoll angelegten Gartenlandschaft begeistert.
Die großzügige Terrasse sowie der überdachte Freisitz werden schnell zu Ihren bevorzugten Orten für entspannte Stunden im Freien.
Umgeben von blühenden Pflanzen, Sträuchern und gewachsenem Grün genießen Sie hier ein Wohngefühl in harmonischer Verbindung mit der Natur.
Die Wohnfläche erstreckt sich komfortabel auf einer Ebene und überzeugt durch eine durchdachte Raumaufteilung. Herzstück des Hauses ist das großzügige Wohn- und Esszimmer mit seinen großen Fensterflächen, die viel Tageslicht hereinlassen und zugleich einen herrlichen Blick in die traumhafte Gartenanlage eröffnen. Hier verschmelzen Innen- und Außenbereich zu einem besonderen Wohnerlebnis.
Direkt angrenzend befindet sich die separate Küche. Von hier aus gelangen Sie in ein weiteres Zimmer, das derzeit als Esszimmer genutzt wird und sich ebenso hervorragend als zusätzliches Schlafzimmer, Gästezimmer oder Homeoffice anbietet.
Gemeinsam mit den drei weiteren Schlafzimmern stehen Ihnen somit bis zu vier Schlafräume zur Verfügung und bieten vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für Familien unterschiedlichster Größe.
Auch das helle Tageslichtbad überzeugt mit einer freundlichen Atmosphäre und einer modernen Dusche. Ein Ort, an dem der Tag angenehm beginnt.
Ergänzt wird das Raumangebot durch ein praktisches Gäste-WC.
Zusätzlichen Komfort bietet die Vollunterkellerung, die reichlich Platz für Hobbys, Vorräte, Werkstatt oder individuelle Freizeitaktivitäten bereithält.
Eine Garage rundet das Angebot ab und sorgt für geschützte Stellmöglichkeiten sowie weitere Abstellflächen.
Ein Zuhause, das durch seine ruhige Lage, die wunderschöne Gartenanlage und die flexible Raumgestaltung beste Voraussetzungen für viele glückliche Jahre bietet.
Dieses liebevoll gepflegte Einfamilienhaus, ein Fertighaus der Firma Zenker, wurde bis zuletzt vom Erstbesitzer bewohnt und wartet nun darauf, von neuen Eigentümern mit Leben erfüllt zu werden.
Eine angenehme Wohnatmosphäre entsteht durch den hochwertigen Fertigparkettboden, der den Räumen Wärme und Behaglichkeit verleiht.
Großzügig geschnittene, helle Wohnbereiche schaffen ein freundliches Ambiente und bieten der ganzen Familie komfortable Platzverhältnisse für Alltag, Freizeit und gemeinsame Stunden.
Das Tageslichtbad präsentiert sich in einem zeitlosen Erscheinungsbild mit weißen Wand- und Bodenfliesen. Die nahezu ebenerdige Dusche unterstreicht den modernen Komfort und sorgt für ein angenehmes Raumgefühl.
Auch in technischer Hinsicht überzeugt die Immobilie mit einer im Jahr 2014 installierten nachhaltigen Fernwärmeheizung.
Isolierverglaste Holzfenster mit elektrischen Rollläden tragen zu einem angenehmen Wohnkomfort bei und ergänzen die solide Ausstattung des Hauses.
Die vorhandenen Elektro-, Wasser- und Abwasserinstallationen stammen aus dem Baujahr und spiegeln die wertige und beständige Bauweise wider.
Abgerundet wird das Angebot durch eine Garage mit elektrisch betriebenem Rolltor, die zusätzlichen Komfort im täglichen Gebrauch bietet.
Ratheim ist der zweitgrößte Stadtteil von Hückelhoven im Kreis Heinsberg und verbindet eine gewachsene Ortsstruktur mit einer familienfreundlichen Wohnqualität.
Geprägt von seiner langen Geschichte und der Nähe zur Rur bietet der Ort eine angenehme Mischung aus naturnahem Wohnen und einer gut ausgebauten Infrastruktur.
Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten, Schulen, Ärzte sowie zahlreiche Freizeit- und Sportangebote befinden sich direkt im Ort oder in der nahen Umgebung.
Die verkehrsgünstige Lage mit Anschluss an die Autobahn A46 ermöglicht kurze Wege in Richtung Düsseldorf, Mönchengladbach, Aachen und in die benachbarten Niederlande. Ergänzt wird die Mobilität durch ein gut ausgebautes Busnetz innerhalb des Aachener Verkehrsverbundes.
Besonders attraktiv sind die weitläufigen Grünflächen, die Nähe zur Rur sowie die beliebten Naherholungsgebiete rund um den Adolfosee. Spaziergänge, Fahrradtouren und vielfältige Freizeitaktivitäten lassen sich hier direkt vor der Haustür genießen.
Gleichzeitig sorgen zahlreiche Vereine und ein aktives Gemeinschaftsleben für eine hohe Wohn- und Lebensqualität.
Die Kombination aus naturnahem Umfeld, guter Infrastruktur und hervorragender Verkehrsanbindung macht Ratheim zu einem gefragten Wohnstandort für Familien, Berufspendler und alle, die die Vorzüge eines lebendigen Stadtteils mit einem hohen Erholungswert verbinden möchten.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 290.40 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | H |
Ausweis gültig bis: | 20.05.2036 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 4 Fahrminuten
Bahnhof - 17 Fahrminuten
Bushaltestelle - 5 Gehminuten
Gymnasium (Hückelhoven) - 16 Fahrradminuten
Realschule (Ratheim) - 5 Fahrradminuten
Grundschule - 2 Fahrradminuten
Kindergarten - 7 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt -6 Fahrminuten
Köln - 65 Fahrminuten
Düsseldorf - 49 Fahrminuten
Aachen - 54 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.