Hier erwartet Sie ein Zuhause, das wie geschaffen für das Familienleben ist.
Die hervorragende Wohnlage verbindet kurze Wege mit hoher Lebensqualität: Das Stadtzentrum, Schulen, Kindergärten und viele Einrichtungen des täglichen Bedarfs erreichen Sie bequem in wenigen Gehminuten. So bleibt mehr Zeit für die schönen Momente des Alltags.
Auch der optimierte Grundriss überzeugt auf ganzer Linie. Mit bis zu sechs möglichen Schlafzimmern bietet das Haus außergewöhnlich viel Platz für große Familien, mehrere Generationen oder individuelle Wohn- und Arbeitskonzepte. Zwei Badezimmer sorgen dabei für einen entspannten und harmonischen Start in den Tag.
Der Mittelpunkt des Hauses ist das großzügige Wohn- und Esszimmer. Hier kommen Familie und Freunde gerne zusammen, um gemeinsame Stunden zu verbringen.
Der gemütliche Specksteinofen schafft eine behagliche Atmosphäre und lädt besonders in der kühleren Jahreszeit zu langen Abenden voller Gespräche und Geborgenheit ein.
In den warmen Monaten erweitert sich der Wohnraum auf die großzügige Terrasse. Die Sonnenmarkise spendet dabei angenehmen Schatten und schafft beste Voraussetzungen für gesellige Mahlzeiten, Familienfeiern oder ruhige Stunden im Freien.
Der liebevoll mit Blumen und Sträuchern angelegte Garten bietet eine grüne Oase zum Entspannen und Spielen. Ein Gartenhaus ergänzt die vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten, während der rückwärtige Grundstückszugang zusätzlichen Komfort bietet.
Abgerundet wird dieses attraktive Angebot durch den Vollkeller, der reichlich Platz für Hobbys, Vorräte und Organisation bereithält, sowie ein Doppelcarport mit komfortablen Stellmöglichkeiten für Ihre Fahrzeuge.
Ein Haus, das großzügigen Raum, familiengerechtes Wohnen und eine hervorragende Lage auf besonders gelungene Weise miteinander verbindet.
Die Ausstattung dieses Hauses überzeugt durch Funktionalität, Großzügigkeit und eine solide Basis für viele Jahre Wohnkomfort.
Besonders hervorzuheben ist die außergewöhnliche Anzahl an Schlafräumen, die mit wohnlich wirkendem Laminat ausgestattet sind und eine angenehme Atmosphäre für Rückzug, Erholung oder konzentriertes Arbeiten schaffen.
In den Wohnbereichen wurden pflegeleichte Bodenfliesen verlegt, die den Alltag komfortabel gestalten und zugleich ein zeitloses Erscheinungsbild vermitteln.
Im Obergeschoss erwartet Sie ein freundliches Tageslichtbad mit umfassender Ausstattung. Eine Badewanne lädt zu entspannten Auszeiten ein, während die separate Dusche für einen erfrischenden Start in den Tag sorgt.
Ergänzt wird das Raumangebot durch ein weiteres Tageslichtbad im ausgebauten Dachgeschoss. Helle weiße Wand- und Bodenfliesen verleihen diesem Duschbad ein frisches und gepflegtes Ambiente.
Auch in technischer Hinsicht verfügt die Immobilie über eine verlässliche Grundlage: Die Fernwärmeversorgung sorgt seit vielen Jahren für eine komfortable Beheizung des Hauses und wird durch einen im Jahr 2025 erneuerten Warmwasserspeicher sinnvoll ergänzt.
Isolierverglaste Holzfenster tragen zu einem angenehmen Wohnklima bei, während ein im Jahr 2003 eingebautes Kunststofffensterelement die Ausstattung ergänzt.
Die Elektroinstallation sowie die Wasser- und Abwasserleitungen stammen aus dem Baujahr und bilden die solide technische Basis dieser familienfreundlichen Immobilie.
Insgesamt präsentiert sich das Haus als gepflegtes Zuhause mit viel Platz, durchdachter Raumaufteilung und einer Ausstattung, die den Anforderungen des täglichen Familienlebens bestens gerecht wird.
Das Familienhaus befindet sich in einem gewachsenen und familienfreundlichen Wohngebiet von Hückelhoven.
Die Umgebung zeichnet sich durch eine angenehme Wohnatmosphäre mit überwiegend Wohnbebauung, verkehrsberuhigten Straßen und kurzen Wegen zu den Einrichtungen des täglichen Bedarfs aus.
Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, Kindergärten sowie verschiedene Schulformen sind in wenigen Minuten erreichbar.
Hückelhoven verfügt über ein breites Bildungs- und Betreuungsangebot und bietet damit ideale Voraussetzungen für Familien.
Auch Freizeit und Erholung kommen hier auf ihre Kosten. Zahlreiche Rad- und Spazierwege, Grünflächen sowie attraktive Naherholungsgebiete in der Umgebung laden zu aktiven Stunden an der frischen Luft ein.
Das Stadtzentrum von Hückelhoven mit seinen vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten, gastronomischen Angeboten und kulturellen Einrichtungen ist bequem zu Fuß erreichbar.
Die Verkehrsanbindung überzeugt durch die Nähe zur Autobahn A46, die schnelle Verbindungen in Richtung Mönchengladbach, Düsseldorf und Aachen ermöglicht. Ergänzt wird die gute Erreichbarkeit durch ein ausgebautes Busnetz innerhalb der Region.
Eine Lage, die urbanen Komfort mit angenehmer Wohnqualität verbindet und sowohl für Familien als auch für Berufspendler beste Voraussetzungen bietet.
Umgebungskarte
Energieausweistyp: | Bedarf |
Energiekennwert: | 198.60 kWh/(a m²) |
Energieeffizienzklasse: | F |
Ausweis gültig bis: | 04.06.2036 |
* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis
Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 6 Fahrminuten
Bahnhof - 8 Fahrminuten
Bushaltestelle - 5 Gehminuten
Gymnasium (Hückelhoven) - 5 Fahrradminuten
Realschule (Ratheim) - 13 Fahrradminuten
Grundschule - 3 Fahrradminuten
Kindergarten - 7 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 4 Fahrminuten
Köln - 63 Fahrminuten
Düsseldorf - 47 Fahrminuten
Aachen - 46 Fahrminuten
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.