Reimann & Wolff
Immobilien

REIMANN&WOLFF
Waldfeucht-Haaren:
„Ihre Wahl: Ein- oder Zweifamilienhaus.“

Kennung:5873
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:1
Wohnfläche:112.45 m2
Grundstücksfläche:862.00 m2
Anzahl Zimmer:5.00
Anzahl Schlafzimmer:4.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:1
Boden:Fliesen, Stein, Laminat, Kunststoff
Heizungsart:Zentral/Gas
Keller:Ja
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1962
Verkaufstatus:Offen
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Waldfeucht-Haaren
Preis:189.000,00 € (Kaufpreis)
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

360°-Rundgang

Dieses einseitig angebaute Wohnhaus in attraktiver Backsteinoptik aus den 1960er Jahren verbindet großzügige Platzverhältnisse mit einer bemerkenswert flexiblen Nutzung.
Die durchdachte Raumarchitektur schafft ein angenehmes Wohngefühl und eröffnet vielfältige Möglichkeiten für unterschiedliche Lebenskonzepte.

Bereits der einladende Hausflur vermittelt einen freundlichen ersten Eindruck. Seine besondere Ausstrahlung erhält dieser Bereich durch die ansprechend gestaltete Holztreppe, die als stilprägendes Gestaltungselement den Charakter des Hauses unterstreicht.

Dank der gelungenen Aufteilung eignet sich die Immobilie sowohl als komfortables Einfamilienhaus mit bis zu vier Schlafzimmern als auch als Zweifamilienhaus für mehrere Generationen oder zur Kombination von Wohnen und Vermieten.

Zwei modernisierte Tageslichtbäder präsentieren sich zeitgemäß und gepflegt.

Im Obergeschoss lädt zudem ein Balkon dazu ein, die frische Luft zu genießen und den Blick in den Garten schweifen zu lassen.

Zusätzliche Perspektiven eröffnet das bereits bequem durch die vorhandene Treppenführung erreichbare ausbaufähige Dachgeschoss, das weiteres Potenzial für die Erweiterung der Wohnfläche bereithält und individuelle Wohnideen verwirklichen lässt.

Ein besonderes Highlight ist der überdachte Innenhof mit seinen unterschiedlichen Ebenen. Hier entstehen reizvolle Bereiche zum Entspannen, Feiern oder für kreative Freizeitaktivitäten.
Die angrenzende, großzügig dimensionierte Garage ergänzt das Angebot hervorragend und bietet ideale Voraussetzungen für Hobbys, Werkstattarbeiten oder zusätzlichen Stauraum.

Die breite Zufahrt sorgt für eine komfortable Erreichbarkeit der seitlich angeordneten Garage. Darüber hinaus stehen auf dem Vorplatz weitere Stellmöglichkeiten für mehrere Fahrzeuge zur Verfügung.

Der Garten überzeugt mit einer besonders gefragten Größe und einer harmonischen Gestaltung. Eine weitläufige Rasenfläche bietet viel Raum für Erholung und Spiel, während der gewachsene Bestand aus Bäumen und Sträuchern eine natürliche Atmosphäre schafft und den Außenbereich zu einer grünen Wohlfühloase macht.

REIMANN&WOLFF Waldfeucht-Haaren: „Ihre Wahl: Ein- oder Zweifamilienhaus.“ Grundriss
REIMANN&WOLFF Waldfeucht-Haaren: „Ihre Wahl: Ein- oder Zweifamilienhaus.“ Grundriss
REIMANN&WOLFF Waldfeucht-Haaren: „Ihre Wahl: Ein- oder Zweifamilienhaus.“ Grundriss
REIMANN&WOLFF Waldfeucht-Haaren: „Ihre Wahl: Ein- oder Zweifamilienhaus.“ Grundriss
REIMANN&WOLFF Waldfeucht-Haaren: „Ihre Wahl: Ein- oder Zweifamilienhaus.“ Grundriss

Neben den großzügigen Platzverhältnissen im Innen- und Außenbereich sowie den vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten überzeugt diese Immobilie auch durch eine Ausstattung, die eine hervorragende Basis für Ihre Kaufentscheidung schafft.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen die beiden Tageslichtbadezimmer, die in den Jahren 2016 und 2019 umfassend modernisiert wurden. Sie präsentieren sich mit einem ansprechenden und zeitgemäßen Charakter.
Beide Bäder verfügen über eine Dusche, während das Badezimmer im Obergeschoss zusätzlich mit einer Badewanne ausgestattet ist. Das harmonische Zusammenspiel aus grauen Bodenflächen und hell gestalteten Wandbereichen sorgt für eine moderne und freundliche Atmosphäre.

Auch die vorhandenen Bodenbeläge unterstreichen die Vielfalt des Hauses. Naturstein, Fliesen, PVC-Beläge und Laminat schaffen in den einzelnen Wohnbereichen eine ausgewogene Mischung aus Wohnlichkeit, Funktionalität und zeitloser Optik.

Die Fensteranlage besteht aus isolierverglasten Kunststofffenstern. Der überwiegende Teil wurde im Jahr 1993 eingebaut, einzelne Elemente stammen aus den Jahren 2008 und 2011.
Damit bietet die Immobilie eine gewachsene und solide Ausstattungsbasis.

Für die Beheizung sorgt eine Gas-Zentralheizung aus dem Jahr 1995. Der Warmwasserspeicher wurde 2019 erneuert und ergänzt die Haustechnik sinnvoll.
Die vorhandenen Installationen bilden insgesamt eine verlässliche Grundlage und eröffnen zugleich Spielraum für individuelle Modernisierungsideen nach Ihren persönlichen Vorstellungen.

Insgesamt erwartet Sie ein Wohnhaus mit gepflegter Substanz, attraktiven Modernisierungen in wichtigen Bereichen und viel Potenzial, um eigene Wohnwünsche zu verwirklichen.

Der Ort ist geprägt von einer harmonischen Kombination aus traditionellen Bauernhäusern und modernen Wohngebieten, eingebettet in eine reizvolle Landschaft aus Feldern, Wiesen und Wäldern. Besonders hervorzuheben ist die historische Pfarrkirche St. Johannes der Täufer, die mit ihrem beeindruckenden Turm ein Wahrzeichen des Ortes darstellt.

Haaren verfügt über eine gut entwickelte Infrastruktur mit verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Cafés, die zum Verweilen einladen. Für Familien mit Kindern gibt es Kindergärten und eine Grundschule, während weiterführende Schulen in den umliegenden Gemeinden leicht zu erreichen sind.

Die zahlreichen Freizeitmöglichkeiten in und um Haaren machen den Ort besonders attraktiv. Rad- und Wanderwege laden zu ausgedehnten Touren in die Natur ein, während Sportvereine und kulturelle Veranstaltungen das gesellschaftliche Leben bereichern. Auch das nahegelegene Naherholungsgebiet der Teverener Heide bietet vielfältige Möglichkeiten zur Entspannung und Erholung.

Durch die verkehrsgünstige Lage mit Anschluss an die Bundesstraßen B56 und B221 sowie die Nähe zur Autobahn A46 ist Haaren sowohl für Pendler als auch für Besucher optimal erreichbar. Die gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ermöglicht zudem eine unkomplizierte Verbindung zu den umliegenden Städten und Gemeinden.

Insgesamt ist Haaren ein lebendiger Ort mit einem starken Gemeinschaftsgefühl, der sowohl Ruhe und Erholung als auch vielfältige Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten bietet. Hier finden sowohl Familien als auch Paare und Singles ein lebenswertes Umfeld mit hoher Lebensqualität.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

331.50 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

13.03.2036


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 11 Fahrminuten
Bahnhof - 11 Fahrminuten
Bushaltestelle - 6 Gehminuten
Grundschule (Haaren) - 3 Fahrradminuten
Gymnasium (Heinsberg) - 34 Busminuten
Realschule (Heinsberg) - 38 Busminuten
Kindergarten - 4 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 2 Fahrminuten
Aachen - 48 Fahrminuten
Düsseldorf - 59 Fahrminuten
Maastricht - 42 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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