Reimann & Wolff
Immobilien

REIMANN&WOLFF
Selfkant-Saeffelen:
"Für höchste Ansprüche. Großzügig, gepflegt u. energieeffizient."

Kennung:5875
Objektart:Haus - Einfamilienhaus
Garageanzahl:3
Wohnfläche:190.65 m2
Grundstücksfläche:819.00 m2
Anzahl Zimmer:5.00
Anzahl Schlafzimmer:4.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:3
Boden:Fliesen, Fertigparkett, Laminat
Sauna:Ja
Keller:Ja
Dachform:Krueppelwalmdach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1992
Zustand:Gepflegt
Verkaufstatus:Offen
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Selfkant-Saeffelen
Preis:498.000,00 € (Kaufpreis)
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

360°-Rundgang

Schon die erste Begegnung mit diesem eindrucksvollen Einfamilienhaus vermittelt ein Gefühl von Wertigkeit und Geborgenheit.
Die klassische Klinkerfassade, der liebevoll angelegte Vorgarten und die elegante Eingangssituation lassen bereits erahnen, mit welcher Sorgfalt dieses besondere Wohndomizil seit seiner Errichtung gepflegt wurde.

Auf nahezu 200 m² Wohnfläche erwartet Sie ein durchdachtes Raumkonzept, das Großzügigkeit, Komfort und Wohnqualität harmonisch miteinander verbindet.
Bereits die repräsentative Eingangsdiele mit ihrer offenen Galerie setzt ein stilvolles Statement und verleiht dem Haus eine außergewöhnlich einladende und elegante Atmosphäre.

Der lichtdurchflutete Wohn- und Essbereich bildet das Herzstück des Hauses. Große Fensterfronten eröffnen herrliche Ausblicke in den prachtvoll angelegten Garten und schaffen fließende Übergänge zur überdachten Terrasse. Hier genießen Sie entspannte Stunden im Freien – ganz gleich, ob beim Frühstück in der Morgensonne oder bei geselligen Abenden mit Familie und Freunden.
Für behagliche Momente sorgt die separate Kaminecke mit ihrem gemütlichen Kamin, der besonders an kühleren Tagen eine angenehme Wohnatmosphäre schafft.

Die interessante Küche begeistert mit ihrer großzügigen Kochinsel, zahlreichen Arbeitsflächen und kurzen Wegen. Direkt angrenzend befindet sich der Hauswirtschaftsraum, der zugleich einen praktischen Zugang zur Garage ermöglicht.

Im Obergeschoss stehen Ihnen drei Schlafzimmer zur Verfügung. Besonders hervorzuheben ist der großzügige Elternbereich mit begehbarem Ankleidezimmer sowie einem separaten Tageslichtbad en suite.
Ein weiteres modernes Tageslichtbad bietet viel Platz für die gesamte Familie.

Auch das Untergeschoss überzeugt mit außergewöhnlicher Großzügigkeit. Neben klassischen Kellerräumen stehen zwei derzeit als Büros genutzte Tageslicht-Räume (auch als Schlafzimmer nutzbar), ein Hobbyraum sowie ein eigener Wellnessbereich mit Sauna und Dusche zur Verfügung. Damit eröffnet sich vielfältiger Raum für Homeoffice, Fitness, Freizeit oder Gäste.

Das große Grundstück präsentiert sich als liebevoll gestaltete Gartenlandschaft mit altem Baumbestand, prachtvollen Blumenbeeten und einem idyllischen Gartenteich. Die weitläufige Rasenfläche bietet viel Platz zum Spielen, Entspannen oder Genießen der Ruhe in privater Atmosphäre.

Abgerundet wird dieses attraktive Gesamtpaket durch eine direkt ans Haus angebaute Garage sowie eine zusätzliche freistehende Doppelgarage mit Abstellraum und Speicher, die reichlich Platz für Fahrzeuge, Fahrräder und Hobby bietet.

Dieses außergewöhnlich gepflegte Zuhause verbindet zeitlose Architektur mit großzügigem Wohnkomfort und einer Gartenanlage, die jeden Tag ein kleines Stück Urlaub schenkt – ein Ort, an dem sich Familien ebenso wohlfühlen wie Menschen mit dem Wunsch nach viel Raum, Privatsphäre und hoher Lebensqualität.

Um Ihnen das Potenzial einzelner Räume noch anschaulicher zu präsentieren, wurden einige Bereiche für dieses Exposé mithilfe moderner KI-Technologie virtuell neu möbliert.
Im auf Anfrage erhältlichen Exposé finden Sie sowohl die originalen Aufnahmen als auch die entsprechenden Visualisierungen, sodass Sie sich einen authentischen Eindruck vom aktuellen Zustand und den vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten verschaffen können.

REIMANN&WOLFF Selfkant-Saeffelen:
REIMANN&WOLFF Selfkant-Saeffelen:
REIMANN&WOLFF Selfkant-Saeffelen:

Die Ausstattung dieser Immobilie überzeugt durch ihre hochwertige Bauweise, einen ausgezeichneten Pflegezustand sowie zahlreiche Ausstattungsmerkmale, die Wohnkomfort und Energieeffizienz auf besonders angenehme Weise miteinander verbinden.

Ein wesentlicher Baustein bildet die im Jahr 2009 installierte Wärmepumpe. Gemeinsam mit den hochwertigen Holzfenstern mit Isolierverglasung, der massiven Bauweise aus 24er Porotonsteinen sowie der 16 cm starken Dachdämmung trägt sie maßgeblich zur hervorragenden Energieeffizienzklasse A bei. So profitieren Sie von zeitgemäßem Wohnkomfort und dauerhaft niedrigen Energiekosten.

Im Erdgeschoss sorgt eine Fußbodenheizung für eine behagliche Wohlfühlatmosphäre, während das Obergeschoss über klassische Radiatoren beheizt wird.

Die gemütliche Kaminecke mit ihrem Kamin schafft besonders in der kalten Jahreszeit eine stimmungsvolle Wohnatmosphäre und lädt zum Entspannen ein.

Die großzügige, durch den Dachüberstand geschützte Terrasse erweitert den Wohnbereich harmonisch ins Freie und bietet einen herrlichen Platz, um den liebevoll angelegten Garten zu jeder Jahreszeit zu genießen.

Für höchsten Wohnkomfort stehen Ihnen zwei großzügige Tageslichtbäder zur Verfügung, die mit ihrer hellen Gestaltung jeden Morgen angenehm beginnen lassen. Ergänzt wird das Raumangebot durch zwei separate Gäste-WCs, sodass auch bei Besuch jederzeit ausreichend Komfort gewährleistet ist.

Ein weiteres Highlight stellt die eindrucksvolle Eingangsdiele mit ihrer offenen Galerie und dem kunstvoll gearbeiteten Treppengeländer dar. Sie verleiht dem Haus bereits beim Betreten ein repräsentatives Ambiente und unterstreicht den besonderen Charakter der Immobilie.

Sämtliche Installationen stammen aus der hochwertigen Bauphase des Hauses und spiegeln die durchgehend sorgfältige Pflege wider.

Insgesamt präsentiert sich diese Immobilie in einem außergewöhnlich gepflegten Zustand und bietet eine Ausstattung, die auch heutigen Ansprüchen an Komfort, Qualität und Energieeffizienz in jeder Hinsicht gerecht wird.

Saeffelen, ein idyllischer Ortsteil der Gemeinde Selfkant, verbindet ländliche Gelassenheit mit einer ausgezeichneten Lage im äußersten Westen Deutschlands.

Eingebettet in eine reizvolle Landschaft aus weitläufigen Feldern, Wiesen und kleinen Waldflächen entfaltet sich hier eine Atmosphäre, die Ruhe und Lebensqualität auf besondere Weise vereint.

Die unmittelbare Nähe zur niederländischen Grenze verleiht dem Wohnort zusätzlichen Charme und eröffnet vielfältige Möglichkeiten für Ausflüge, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitaktivitäten im benachbarten Ausland.

Im Ort selbst finden Sie ein aktives Dorfleben mit zahlreichen Vereinen und traditionellen Veranstaltungen, die den starken Gemeinschaftssinn widerspiegeln.
Kindergärten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sowie Ärzte und weitere Einrichtungen des täglichen Lebens befinden sich in den umliegenden Ortsteilen und sind innerhalb weniger Minuten erreichbar.

Dank der guten Verkehrsanbindung gelangen Sie zügig in die Städte Heinsberg, Geilenkirchen und Sittard. Auch die Anbindung an die regionalen Straßen ermöglicht kurze Wege in die umliegenden Wirtschafts- und Erholungsregionen.

Wer naturnah wohnen und gleichzeitig von einer grenznahen Lage mit hoher Lebensqualität profitieren möchte, findet in Saeffelen einen Ort, der Gelassenheit, Gemeinschaft und eine ausgezeichnete Erreichbarkeit harmonisch miteinander verbindet.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

40.14 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

A

Ausweis gültig bis:

26.04.2027


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 15 Fahrminuten
B56n - 4 Fahrminuten
Bahnhof (Heinsberg) - 13 Fahrminuten
Bushaltestelle - 1 Gehminute
Gesamtschule - 6 Busminuten
Grundschule - 7 Gehminuten
Kindergarten - 6 Fahrminuten
Einkaufsmarkt - 8 Fahrminuten
Maastricht - 33 Fahrminuten
Düsseldorf - 55 Fahrminuten
Köln - 74 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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