Reimann & Wolff
Immobilien

REIMANN&WOLFF
Geilenkirchen-Bauchem:
"Zentrale Familienoase.

Kennung:5881
Objektart:Haus - Doppelhaushaelfte
Garageanzahl:1
Wohnfläche:106.65 m2
Grundstücksfläche:677.00 m2
Anzahl Zimmer:5.00
Anzahl Schlafzimmer:4.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:1.00
Anzahl Stellplätze:1
Boden:Fliesen, Teppich, Laminat, Dielen
Heizungsart:Zentral/Oel
Keller:Ja
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1953
Zustand:Gepflegt
Verkaufstatus:Offen
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Geilenkirchen-Bauchem
Preis:239.000,00 € (Kaufpreis)
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

360°-Rundgang

Diese charmante Doppelhaushälfte präsentiert sich als Zuhause mit gewachsener Ausstrahlung und vielfältigen Möglichkeiten für Ihre persönlichen Wohnideen, und das in einer ruhigen Seitenstraße und nahe des Stadtzentrums von Geilenkirchen.

Die elegante Architektur mit weißer Putzfassade, die kontraststarken Ziegel des Satteldaches und der von Hecken eingefasste Vorgarten verleihen dem Haus ein attraktives Erscheinungsbild.

Im Erdgeschoss Ihre vielleicht neuen Zuhauses erwartet Sie eine wohnliche Raumfolge mit hellem Wohnraum inklusive Essbereich und angrenzender Küche.
Vom Wohn-/Esszimmer genießen Sie den Blick ins Grün Ihres weitläufigen Gartens..

Ein besonderes Highlight ist die großzügige, überdachte Terrasse. Sie schafft einen geschützten Rückzugsort im Freien und lädt zu entspannten Stunden mit Familie und Freunden ein – vom gemütlichen Frühstück bis zum stimmungsvollen Ausklang eines Sommertages.

Über die klassische und formschöne Holztreppe gelangen Sie in das Dachgeschoss.
Die dort angesiedelten Räume eignen sich flexibel als Schlaf-, Kinder-, Gäste- oder Arbeitszimmer.
Gauben und Fensterflächen bringen freundliches Tageslicht in diese Wohnebene und schaffen eine ansprechende Atmosphäre.

Ein besonderer Pluspunkt ist der weitläufige Garten mit altem Baumbestand, Rasenflächen und lauschigen Rückzugsorten. Hier gestalten Sie Ihre persönliche Gartenoase, schaffen Spielraum für Kinder oder verwirklichen Ideen rund um Hochbeete und gemütliche Sitzplätze.

Eine eigene Zufahrt führt zur Garage und sorgt für komfortable Parkmöglichkeiten in und vor der Garage.

Diese zentrale Doppelhaushälfte richtet sich an Menschen, die den Charakter einer gewachsenen Immobilie schätzen und Freude daran haben, ein Zuhause mit eigener Handschrift zu formen. Mit Kreativität und Gespür entsteht hier ein persönlicher Lebensmittelpunkt voller Wärme, Charme und Zukunftsperspektive.

Um Ihnen das Potenzial einzelner Räume noch anschaulicher zu vermitteln, wurden ausgewählte Bereiche dieses Exposés mithilfe moderner KI-Technologie virtuell eingerichtet. Dabei wurden ausschließlich Möbel und Dekoration ergänzt; Böden, Wände und Decken entsprechen dem tatsächlichen Zustand der Immobilie. Im ausführlichen Exposé, das wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung stellen, finden Sie sowohl die Originalaufnahmen als auch die entsprechenden Visualisierungen und erhalten so einen authentischen Eindruck der bestehenden Gegebenheiten sowie der vielfältigen Einrichtungsmöglichkeiten.

Ein transparenter und strukturierter Vermarktungsprozess schafft für alle Beteiligten eine verlässliche Grundlage.
Daher bitten wir vor der Vereinbarung eines Besichtigungstermins um einen Bonitätsnachweis oder ein Finanzierungszertifikat.
Diese Unterlagen dienen ausschließlich der Einschätzung, ob der geplante Immobilienerwerb grundsätzlich im vorgesehenen finanziellen Rahmen realisierbar ist.

Eine verbindliche Finanzierungszusage Ihrer Bank oder die Offenlegung umfassender Vermögensverhältnisse ist hierfür selbstverständlich nicht erforderlich.

In den meisten Fällen genügt eine kurze Bestätigung Ihres Finanzierungsberaters oder ein Finanzierungszertifikat, aus dem hervorgeht, dass die Finanzierung grundsätzlich geprüft wurde.

Auf diese Weise gestalten wir den gesamten Vermarktungsprozess effizient, transparent und planbar. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass Besichtigungstermine den Interessenten vorbehalten bleiben, die sich bereits intensiv und fundiert mit dem Erwerb der Immobilie auseinandergesetzt habe

REIMANN&WOLFF Geilenkirchen-Bauchem:
REIMANN&WOLFF Geilenkirchen-Bauchem:

Neben der zentralen Lage und dem ansprechenden Erscheinungsbild überzeugt das Einfamilienhaus mit einer soliden technischen Ausstattung und einer wohnlichen Materialauswahl.

Überwiegend sind Kunststofffenster mit Isolierverglasung und Rollläden verbaut und sorgen für zeitgemäßen Wohnkomfort.

Die Beheizung erfolgt über eine Öl-Zentralheizung aus dem Jahr 1997.

Im gesamten Haus prägt Holz den Charakter der Innenräume. Eine geschmackvolle Holztreppe verbindet die Etagen, lackierte Innentüren unterstreichen den gepflegten Eindruck und die oberen Schlafräume begeistern mit schönen Holzdielen, die eine warme und behagliche Atmosphäre schaffen.
Als weitere Bodenbeläge wurden weiße Bodenfliesen, textiler Oberbelag sowie Laminat gewählt und sorgen für ein harmonisches Gesamtbild.

Die Elektroinstallation wurde im Laufe der Jahre erneuert, detaillierte Unterlagen zum genauen Zeitpunkt liegen jedoch nicht vor.

Die Wasser- und Abwasserleitungen stammen überwiegend aus der ursprünglichen Bauzeit.

Das Dach erhielt in den 1970er-Jahren eine neue Eindeckung.

Für den Wohnkomfort stehen Ihnen zwei Badezimmer zur Verfügung – jeweils eines auf jeder Etage.
Das Badezimmer im Erdgeschoss präsentiert sich in einem modernen und frischen Erscheinungsbild mit weißen Wand- und Bodenfliesen sowie einer komfortablen, ebenerdigen Dusche. Auch das Badezimmer im Obergeschoss ist mit einer Dusche ausgestattet und ergänzt das Raumangebot auf praktische Weise.

Die vorhandene Ausstattung trägt den Stil ihrer Zeit und bietet Ihnen eine reizvolle Grundlage, das Gebäude nach Ihren Vorstellungen weiterzuentwickeln.

Die Immobilie befindet sich in zentraler Lage von Geilenkirchen – einer gewachsenen und angenehm ruhigen Wohnlage mit kurzen Wegen in alle Richtungen.

Hier verbinden sich ein familienfreundliches Wohnumfeld und eine ausgezeichnete Infrastruktur zu einer Wohnqualität, die den Alltag spürbar erleichtert.

Einkaufsmöglichkeiten, Bäckereien, Ärzte, Apotheken sowie Kindergärten und Schulen erreichen Sie innerhalb weniger Minuten.
Auch die Geilenkirchener Innenstadt mit ihren vielfältigen Geschäften, Cafés und gastronomischen Angeboten liegt in komfortabler Entfernung und lädt zum entspannten Bummeln und Verweilen ein.

Pendler profitieren von der guten Verkehrsanbindung. Über die Bundesstraßen B56 und B221 sowie die nahe gelegenen Autobahnen A46 und A44 gelangen Sie zügig in Richtung Aachen, Mönchengladbach oder Düsseldorf. Der Bahnhof Geilenkirchen bietet zudem regelmäßige Zugverbindungen entlang der Strecke Aachen–Düsseldorf und erweitert die Mobilität auf angenehme Weise.

Auch der Freizeitwert überzeugt: Die reizvolle Landschaft des Wurmtals, zahlreiche Rad- und Wanderwege sowie die Teverener Heide laden zu erholsamen Stunden in der Natur ein. Gleichzeitig sorgt das vielfältige Vereins- und Kulturangebot der Stadt für abwechslungsreiche Freizeitmöglichkeiten in unmittelbarer Umgebung.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

310.20 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

H

Ausweis gültig bis:

13.07.2036


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A44 - 20 Fahrminuten
Autobahn A46 - 9 Fahrminuten
Bahnhof - 9 Fahrradminuten
Bushaltestelle - 4 Gehminuten
Grundschule - 2 Fahrradminuten
Gymnasium - 5 Fahrradminuten
Realschule - 7 Fahrradminuten
Kindergarten - 7 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 2 Fahrminuten
Aachen - 37 Fahrminuten
Düsseldorf - 54 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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