Reimann & Wolff
Immobilien

REIMANN&WOLFF
Heinsberg-Kirchhoven:
"Ein Grundstück. Zwei Häuser. Unzählige Möglichkeiten."

Kennung:5885
Objektart:Haus - Zweifamilienhaus
Wohnfläche:257.11 m2
Grundstücksfläche:1227.00 m2
Anzahl Zimmer:9.00
Anzahl Schlafzimmer:7.00
Anzahl Badezimmer:2.00
Anzahl Terrassen:1.00
Boden:Fliesen, Teppich, Laminat
Heizungsart:Zentral/Gas
Keller:Teil
Dachform:Satteldach
Bauweise:Massiv
Baujahr:1960
Zustand:Gepflegt
Verkaufstatus:Offen
Verfügbar Ab:nach Vereinbarung
Lage: Heinsberg-Kirchhoven
Preis:355.000,00 € (Kaufpreis)
Courtage:Keine zusätzliche Käuferprovision.

Ihr Ansprechpartner

Reimann&Wolff Patrick Reimann Immobilienmakler Patrick Reimann
Geschäftsführer
Tel.: +49 (0) 2452 / 687469-0
reimann@reimannwolff.de

360°-Rundgang

Dieses charmante Anwesen vereint gewachsene Geschichte, großzügiges Wohnen und außergewöhnlich vielseitige Perspektiven.

Zwei separate Wohnhäuser, verbunden durch einen geschützten Innenhof, ein großes Einfahrtstor, verschiedene Nebenräume, eine Scheune sowie der weitläufige Garten verleihen dem Ensemble den besonderen Charakter eines klassischen Hofanwesens.

Der großzügige Garten, der auch über eine seitliche Zufahrt erreichbar ist, und der geschützte Innenhof ergänzen das Raumangebot um reizvolle Freiflächen. Hier genießen Sie ländliches Flair, viel Platz und eine Atmosphäre, die den besonderen Charakter des gesamten Anwesens spürbar macht.

Das linke Wohnhaus hat seinen Ursprung in den Anfängen des 20. Jahrhunderts und wurde in den 1990er-Jahren modernisiert. Auf ca. 120 m² Wohnfläche erwarten Sie vier Zimmer mit drei Schlafzimmern. Erhaltene historische Elemente wie formschöne Holztreppen und alte Innentüren erzählen von der Geschichte des Hauses und verleihen den Räumen eine authentische, charmante Atmosphäre.

Das rechte, in den 1960er-Jahren errichtete und in 2009 renovierte Wohnhaus bietet Ihnen auf ca. 137 m² Wohnfläche sechs Zimmer mit vier Schlafzimmern. Helle Räume und ein großzügiges Platzangebot schaffen eine vielseitige Grundlage für Ihre individuellen Wohnideen.

Insgesamt stehen Ihnen damit rund 257 m² Wohnfläche und zehn Zimmer zur Verfügung. Hinzu kommen die Scheune, weitere Nebenflächen sowie zusätzliches Ausbaupotenzial. Gerade diese Kombination eröffnet Ihnen eine beeindruckende Bandbreite an Möglichkeiten:

Mehrgenerationenwohnen, Wohnen und Arbeiten unter einem Dach, großzügiges Familienleben oder die Entwicklung eines Mehrparteienensembles sind hier ebenso denkbar wie individuelle Konzepte für Hobby, Atelier oder Werkstatt.

Besonders interessant kann auch die Kombination aus Eigennutzung und Vermietung sein: Während Sie eines der Häuser selbst bewohnen, kann das zweite als separate Wohneinheit vermietet werden. Die daraus erzielbaren Mieteinnahmen können einen wertvollen Beitrag zur Finanzierung des Gesamtobjektes leisten.
Zugleich können sich im vermieteten Gebäudeteil steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben, die Sie individuell mit Ihrer steuerlichen Beratung prüfen können.

Eine echte Charmeoffensive mit Geschichte und Zukunft – man möchte diesem Anwesen sprichwörtlich nur den Staub aus den Augen wischen, um zu erkennen, wie viel Potenzial und Persönlichkeit hier darauf warten, von Ihnen neu entdeckt zu werden.

Um Ihnen das Potenzial einzelner Räume noch anschaulicher zu vermitteln, wurden ausgewählte Bereiche dieses Exposés mithilfe moderner KI-Technologie virtuell eingerichtet. Dabei wurden ausschließlich Möbel und Dekoration ergänzt; Böden, Wände und Decken entsprechen dem tatsächlichen Zustand der Immobilie. Im ausführlichen Exposé, das wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung stellen, finden Sie sowohl die Originalaufnahmen als auch die entsprechenden Visualisierungen und erhalten so einen authentischen Eindruck der bestehenden Gegebenheiten sowie der vielfältigen Einrichtungsmöglichkeiten.

Ein transparenter und strukturierter Vermarktungsprozess schafft für alle Beteiligten eine verlässliche Grundlage.
Daher bitten wir vor der Vereinbarung eines Besichtigungstermins um einen Bonitätsnachweis oder ein Finanzierungszertifikat.

Eine verbindliche Finanzierungszusage Ihrer Bank oder die Offenlegung umfassender Vermögensverhältnisse ist hierfür selbstverständlich nicht erforderlich.

REIMANN&WOLFF Heinsberg-Kirchhoven:
REIMANN&WOLFF Heinsberg-Kirchhoven:

Der besondere Charme des Anwesens wird durch teils historische Stilelemente geprägt. Formschöne Holztreppen, klassische Holztüren und historisch wertvolle Bodenfliesen verleihen den Häusern einen authentischen Auftritt und erzählen zugleich ein Stück ihrer Geschichte.

Unterschiedliche Bodenbeläge aus Fliesen und Laminat ergänzen das Ambiente und sorgen für eine freundliche Wohnatmosphäre.

Das linke Wohnhaus wurde in den 1990er-Jahren umfangreich renoviert. In diesem Zuge erfolgte unter anderem eine Erneuerung der Elektrik. Kunststofffenster mit Isolierverglasung gehören ebenfalls zur Ausstattung. Für Wärme und Warmwasser sorgt eine Öl-Zentralheizung aus dem Jahr 2012.

Das rechte Wohnhaus erhielt seine letzte größere Renovierung in den Jahren 2008/2009. Seitdem übernimmt eine Gas-Zentralheizung mit Warmwasserversorgung die Beheizung des Hauses. Im gleichen Zeitraum wurden sämtliche Heizungsleitungen erneuert.
Bereits 2006 erfolgte der Einbau von Kunststofffenstern mit Isolierverglasung.
Auch das Badezimmer wurde im Zuge der Maßnahmen 2008/2009 neu gestaltet und präsentiert sich bis heute in einem frischen, freundlichen Erscheinungsbild. Gleichzeitig wurden die zugehörigen Wasser- und Abwasserleitungen erneuert.

Die Dacheindeckungen beider Wohnhäuser stammen aus den 1960er-Jahren, als auch das rechte Wohnhaus errichtet wurde.

So verbindet die Ausstattung historische Details mit Modernisierungen verschiedener Jahrzehnte – eine reizvolle Mischung, die den gewachsenen Charakter dieses besonderen Anwesens unterstreicht und Ihnen zugleich eine solide Grundlage für Ihre eigenen Gestaltungsideen bietet.

Die Immobilie befindet sich in Heinsberg-Kirchhoven, einem gewachsenen und beliebten Ortsteil der Kreisstadt Heinsberg.
Hier genießen Sie die angenehme Verbindung aus dörflich geprägtem Wohnumfeld, kurzen Wegen im Alltag und der Nähe zum Heinsberger Stadtzentrum.
Kirchhoven zählt rund 3.000 Einwohner und schließt westlich an die Stadt Heinsberg an.

Für Familien bietet der Ort eine erfreulich gute Infrastruktur: Die Grundschule befindet sich direkt in Kirchhoven, ebenso der Kindergarten.

Einkäufe für den täglichen Bedarf erledigen Sie bequem im näheren Umfeld. An der Straße „Zur Kornmühle“ stehen Ihnen beispielsweise ein Marken-Discounter sowie eine Bäckerei zur Verfügung.
In diesem "Mühlen Campus" sind auch Ärzte und eine Apotheke beheimatet.

Weitere Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, Gastronomie und vielfältige Dienstleistungen finden Sie im nahe gelegenen Heinsberger Zentrum.

Auch in Ihrer Freizeit profitieren Sie von der reizvollen Umgebung des Heinsberger Landes. Felder, Grünflächen und die abwechslungsreiche Landschaft rund um Kirchhoven laden zu Spaziergängen und Fahrradtouren ein.
Seen und Naherholungsgebiete der Region sowie die Rur erweitern das Freizeitangebot um zahlreiche Möglichkeiten für aktive und entspannte Stunden im Grünen.

Die verkehrsgünstige Lage rundet die Wohnqualität ab. Über die umliegenden Verkehrsachsen erreichen Sie das Heinsberger Stadtgebiet sowie die benachbarten Orte des Kreises auf kurzen Wegen; auch die überregionale Anbindung ist mit Anschlüssen an die A46, A44 und die niederländische A76 bzw. A12 hervorragend.

So wohnen Sie angenehm ortsverbunden und genießen zugleich die Vorzüge einer stadtnahen Lage – eine attraktive Kombination für Familien, Paare und alle, die das Leben zwischen Stadt und Natur schätzen.

Umgebungskarte

Energieausweistyp:

Bedarf

Energiekennwert:

176.40 kWh/(a m²)

Energieeffizienzklasse:

F

Ausweis gültig bis:

09.08.2036


* Der oben genannte Energiekennwert spiegelt den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter (kWh/(a m²)) wieder und liefert den tatsächlichen errechneten Energieverbrauch der Immobilie. Weitere Informationen finden Sie hier unter de.wikipedia.org/wiki/Energiebedarfsausweis

Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 10 Fahrminuten
Bahnhof (Heinsberg) - 6 Fahrminuten
Bushaltestelle - 3 Gehminuten
Gymnasium (GK) - 10 Fahrradminuten
Gesamtschule (Waldfeucht) - 43 Busminuten
Grundschule - 7 Fahrradminuten
Kindergarten - 3 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 7 Fahrminuten
Düsseldorf - 55 Fahrminuten
Köln - 70 Fahrminuten
Aachen - 51 Fahrminuten

1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
5. Zur besseren Veranschaulichung wurden einzelne Fotos digital bearbeitet. Möblierungen und Dekorationen sind teilweise virtuell ergänzt und dienen ausschließlich der Illustration. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann hiervon abweichen.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels – sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung – ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert – zum Beispiel die Fenster austauscht – muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden – ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

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